- Registriert
- 25 Jul 2012
- Beiträge
- 385
Lass mal jetzt das Jagdrecht absichtlich aussen vor:
Wenn man davon ausgeht, dass man sich gegen Hunde, die Haus/Nutztiere reißen, nicht wehren darf, dann darf man auch nichts gegen wildernde Hunde machen.
Solange ich das Wild ja nicht erlegt habe, ist es herrenlos. Somit könnte man sich ja eigentlich nicht mal auf Notstand berufen.
Wie die Sachlage ist, bzw der Hergang jetzt in Frankreich war, werden wir vl mal hören.
Wenn man davon ausgeht, dass man sich gegen Hunde, die Haus/Nutztiere reißen, nicht wehren darf, dann darf man auch nichts gegen wildernde Hunde machen.
Solange ich das Wild ja nicht erlegt habe, ist es herrenlos. Somit könnte man sich ja eigentlich nicht mal auf Notstand berufen.
Wie die Sachlage ist, bzw der Hergang jetzt in Frankreich war, werden wir vl mal hören.