Anerkennung von Jagdaufseherlehrgängen

Fex

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Ja, das frage ich mich auch. Im Prinzip so gut wie keine Befugnisse. Und dafür diese Ivestition ?
Genauso wie bei den JAB.
Wenn man das bei der UJB eintragen lässt, kann der JAB einen als zusätzlichen Jäger ins Revier aufnehmen, auch wenn alle BGS ausgeschöpft sind (BaWü).
 
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Was kostet noch gleich eine Jagdschutzplakette für die Windschutzscheibe? Ich möchte aber solche Kurse nicht schlecht reden, Weiterbildung ist ja nie verkehrt. Möglicherweise lernt man ja etwas sinnstiftendes, zudem können solche Kurse sicher auch Spaß machen, wenn die richtigen Leute mitmachen...Von Relevanz im Revieralltag ist so etwas aber eher nicht. Gute Jagdaufseher müssen andere Qualitäten vorweisen, Loyalität und räumliche Nähe sei diesbezüglich an erster Stelle erwähnt, den Rest des Jagdhandwerks lernt man ohnehin nur durchs Machen...
Jagdaufsehende...meinte ich... =:-()
Du hast es auf den Punkt gebracht, diese Einstellung hab ich auch bei den Teilnehmern so gespürt. Wenn man sich die Lehrgangsinhalte so anschaut, dann ist da viel dabei was man einfach im Revieralltag brauchen kann. Viele Jagdscheininhaber wissen was es mit dem Manko Druckbedampfung auf sich hat und bilden sich dann eben weiter, weil eben bekannt ist dass da für den Revieralltag doch noch erhebliche Wissenslücken vorhanden sind.
 
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Du hast es auf den Punkt gebracht, diese Einstellung hab ich auch bei den Teilnehmern so gespürt. Wenn man sich die Lehrgangsinhalte so anschaut, dann ist da viel dabei was man einfach im Revieralltag brauchen kann. Viele Jagdscheininhaber wissen was es mit dem Manko Druckbedampfung auf sich hat und bilden sich dann eben weiter, weil eben bekannt ist dass da für den Revieralltag doch noch erhebliche Wissenslücken vorhanden sind.
... ich will keinem zu nahe treten, aber habt ihr alle einheitliche, vergleichbare Reviere?
Vielleicht ist mein Revier auch ein Exot, tendenziell eher schon ...
... aber ich kann mir wenig vorstellen, was bei mir im Revier von Vorteil wäre.
Klar haben auch wir noch Luft nach oben, aber viel mehr geht nicht ...
 
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Kenne ich so nicht!
Bei mir muss ich niemanden kommunizieren, ich mache es aber freiwillig.
Allerdings nur gegenüber dem Jagdvorsteher ... ;)
Kommt drauf an was im Pachtvertrag steht.
Bei uns in der Gegend ist es auch unüblich, da interessiert es die Jagdgenossen nicht wer im Revier Jagd.

In anderen Gegenden ist es wohl eher umgekehrt.
 
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Gilt das nicht für jede Passion?

Wo / was ist der Nutzwert meiner Jagdausübung?

das Klima! Du nutzt dem Klima und schützt es mit jedem Reh das Du totschießt und das damit seinen finsteren Absichten der Waldvernichtung nicht mehr verwirklichen kann. Im freien Felde gilt dasselbe natürlich für die Sauen im Mais.
 

Fex

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Bei mir ist die Anzahl der Begehungsscheine im Pachtvertrag festgeschrieben, + einem bestätigten Wildtierschützer.
 
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Bin selbst am überlegen einige Module des Jagdaufseher Lehrgangs bei uns im Saarland zu machen. Dümmer wird man davon nicht...
 
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Die vermeintlich sachliche "Sinnhaftigkeit" kann gewiss nicht pauschal beurteilt werden. Neben den unterschiedlichen Vorgaben der Bundesländer spielt zudem noch das Ortsrecht der Gemeinde mit. In unserer Gemeinde z.B. zahle ich als bestätigter Jagdaufseher für einen geprüften Jagdhund keine Hundesteuer. Über die Jahre (Jahrzehnte) ist das durchaus relevant.
Auch die rechtlichen Befugnisse sind von individuellen Verhältnissen abhängig.
 
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Amtlich bestätigte Jagdaufseher in Hessen sind in einigen Belangen dem JAB gleichgestellt.
Das Revier wird im JS eingetragen und er/sie zahlt nur die halbe JS Gebühr.
Hundesteuer wird auch reduziert.

Und Kurse sind leider nicht mehr in Kranichstein. :cool:
Aktuell in Lich, kostet 550 plus 45€ Prüfungsgebühr und dauert 2 Wochen mit anschließender Prüfung. Also nicht so eine larifari Veranstaltung.
Voraussetzung, jagdpachtfähig, Fallenjagdlehrgang und er muss wenigstens einen Hund auf Prüfung geführt haben.
 
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Wenn man das bei der UJB eintragen lässt, kann der JAB einen als zusätzlichen Jäger ins Revier aufnehmen, auch wenn alle BGS ausgeschöpft sind (BaWü).
Moin @Fex - gibt es dazu irgendwo eine Quelle? Ich gehe im Mai zum Jagdaufseherlehrgang in S-H und würde gerne herausfinden, ob es hier ggf. auch entsprechende Verordnungen oder Regelungen gibt.....
Jetzt schon vielen Dank!
 
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Moin @Fex - gibt es dazu irgendwo eine Quelle? Ich gehe im Mai zum Jagdaufseherlehrgang in S-H und würde gerne herausfinden, ob es hier ggf. auch entsprechende Verordnungen oder Regelungen gibt.....
Jetzt schon vielen Dank!

Jagdgesetz des Landes Schleswig-Holstein
(Landesjagdgesetz - LJagdG -)1)
Vom 13. Oktober 1999​

§ 20
Jagdschutzberechtigte​

(zu § 25 Bundesjagdgesetz)
Zur Beaufsichtigung der Jagd können die Jagdausübungsberechtigten fachlich geeignete und zuverlässige volljährige Jagdscheininhaberinnen oder Jagdscheininhaber bestellen, die einer schriftlichen Bestätigung durch die Jagdbehörde bedürfen (bestätigte Jagdaufseherinnen und bestätigte Jagdaufseher). Die schriftliche Bestätigung ist bei Ausübung der Aufsicht mit sich zu führen.
 
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@Mitch danke, das kenne ich.
Das sagt aber nix drüber aus, ob der JAB einen zusätzlichen Jäger ins Revier aufnehmen darf!
 

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