Na das zeugt doch von Augenmaß und Vernunft!Für Bayern wurde es versucht zu klären.
Die pdf-Datei hänge ich an ...
Im dem OVG-Urteil zugrunde liegenden Fall war der Schlüssel eines B-Schrankes in einem nicht zertifizierten Behältnis auf dem Waffenschrank zu finden, was das Schutzniveau des B-Schrankes aufhob.F: Gilt die Regel auch für die Unterbringung von Schlüsseln für Innenfächer von Waffenschränken?
A: Im Sinne des OVG-Urteils muss auch der Schlüssel für Innenfächer von Tresoren aufbewahrt werden. Befindet sich im Innenfach nur Munition, ist sie Sicherung des Schlüssels mind. in einem Stahlblechgehäuse mit zahlenschlossgesichertem Schwenkriegel entsprechend nötig.
Das wurde nach meinem derzeitigen Verständnis gerade nicht festgestellt....Die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand 1995) wurde dabei explizit für unzulässig erachtet.
Oh je, jetzt geht's losStahlblechgehäuse mit zahlenschlossgesichertem Schwenkriegel
Das habe ich dem Urteil auch nicht entnehmen können. Bin aber kein Jurist.[...]
In den Ausführungen aus Bayern ist zu lesen:
...Die Aufbewahrung des Schlüssels in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand 1995) wurde dabei explizit für unzulässig erachtet.
Das wurde nach meinem derzeitigen Verständnis gerade nicht festgestellt.
Ja. Dein Schlüssel zu B liegt in A, richtig ? Gleicher Fall bei mir, reicht lt. Behörde MG nichtSpass mit A- und A-/B-Innenfach-Schränken (ja, alles voll korrekter Altbestand):
Ausgangslage:
Ein A-/B-Schrank mit Zahlenschloss/Schlüssel für B-Innenfach, und ein A-Schrank mit Schlüssel.
Im A(1) sind LW + im B-Innenfach KW, im anderen A(2) sind weitere LW.
Also:
Der Schlüssel vom B-Innenfach kommt in den A(2). Damit ist der schon mal weg.
Der Schlüssel vom A(2) kommt in den A(1), wo auch er dank Zahlenschloss megasupersicher und vor allem gemäss "Sicherheitsstufen-Gleichwertigkeit" verwahrt ist.
Hab ich was übersehen?
Nö,im Moment nicht, könnte aber sein. Aber das ganze Primporium zeugt doch eigentlich nur vom Irrsinn, dem wir hier nur noch unterliegen. Frage an Sender Erewan: Entsprach der Waffenschwund im großen Stil in Schlesweg-H. bei der Behörde nun einer gesetzestreuen Aufbewahrung mit entsprechender Buchführung ?Spass mit A- und A-/B-Innenfach-Schränken (ja, alles voll korrekter Altbestand):
Ausgangslage:
Ein A-/B-Schrank mit Zahlenschloss/Schlüssel für B-Innenfach, und ein A-Schrank mit Schlüssel.
Im A(1) sind LW + im B-Innenfach KW, im anderen A(2) sind weitere LW.
Also:
Der Schlüssel vom B-Innenfach kommt in den A(2). Damit ist der schon mal weg.
Der Schlüssel vom A(2) kommt in den A(1), wo auch er dank Zahlenschloss megasupersicher und vor allem gemäss "Sicherheitsstufen-Gleichwertigkeit" verwahrt ist.
Hab ich was übersehen?
Ja. Dein Schlüssel zu B liegt in A, richtig ? Gleicher Fall bei mir, reicht lt. Behörde MG nicht