Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Ähnlich. Aussage sinngemäß „Schlüssel muss in mindestens gleichwertiges Behältnis. Darf B-Schrank sein.“
Nochmal, es geht hierbei nicht um sinnvoll, nachvollziehbar, bewährte Praxis oder dergleichen. Es geht um Vorgabe erfüllen.
Ich habe auch zwei A/B-Schränke, aber selbst, wenn ich mir einen Schlüsseltresor per Magnet in den A-Teil baue und dort den B-Schlüssel unterbringe, soll das genauso wenig ausreichen wie ein standalone-B-Schrank nur für die B-Fach-Schlüssel...
 
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Du gestattest, daß ich das für höheren Blödsinn befinde. Wenn Du Dein Zeug so aufbewahrst, daß die Familie rankommt, gehört es Dir nicht besser, als daß der Jagdschein weg ist. Nicht mehr und nicht weniger sagt das bayerische Schreiben.

"Leicht zu knackender Safe" ... tststs. :rolleyes:

Wer einen Safe knackt, wendet per definitionem erhöhte kriminelle Energie auf, ganz egal, ob das Ding A, B oder C heißt, aus dem Baumarkt oder vom Schlosser stammt, 4, 6 oder 10 Ziffern hat.
Früher hiess das mal "nicht mit frei zugänglichen Mitteln zu öffnen", also zB mit Besteck, Messern oder anderen Haushaltsgegenständen. Damit waren bessere Geldkassetten schon mal in Ordnung. Und heute reicht ein B-Würfel für einen Altbeständler angeblich nicht mehr aus.
 
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Ich habe auch zwei A/B-Schränke, aber selbst, wenn ich mir einen Schlüsseltresor per Magnet in den A-Teil baue und dort den B-Schlüssel unterbringe, soll das genauso wenig ausreichen wie ein standalone-B-Schrank nur für die B-Fach-Schlüssel...
Kläre es mit deiner Behörde. Fakt ist aber, dass die Sachbearbeiter wohl auch kaum Zeit, Lust und Nerven haben, sich in jeden Einzelfall hinein zu denken und dann gegebenenfalls mit gesundem Menschenverstand ein Urteil zu fällen, dass dann eventuell später für Ärger sorgt. Also machen Sie es effizient strikt nach Vorschrift, was ich ja zum Teil auch nachvollziehen kann…
 
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Ja Du …. Dann brauchen wir ja nicht diesen Aufwand mit dem Schlüssel zu machen, selten gehört, dass sich Diebe länger als nötig im Hause aufhalten, um einen Schlüssel zu suchen…. Rein, Standardverstecke abgegrast und weg..


Bei einem Jagdfreund

haben sie den Kurzwaffenwürfel, der auf dem Langwaffentresor stand, der Einfachheit halber aus der Innenwand gebrochen, in der Garage eine Schubkarre genommen und ihn damit ungeöffnet zum Fluchtwagen transportiert. Man hat in dann später aufgebrochen an einem Autobahnparkplatz Richtung Belgien gefunden, KW und Schmuck der Frau weg. Die LW haben die wohl nicht interessiert.

Sohn und Frau waren zur Zeit des Einbruchs -Winter, später Nachmittag- für 1 Std. einkaufen gefahren. Nachbarn haben nichts mitbekommen.

Mbogo
 
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Nur mal so zur Info.
Es wird also bald alle treffen...
 

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  • Telefonnotiz Schlüsselaufbewahrung 15.3.24.pdf
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z/7

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"daß der Zugriff von Unbefugten nicht möglich ist."

Man beachte die Unterstellung der Möglichkeit einer absoluten Verhinderung.
Nix erschweren, nix erhöhte kriminelle Energie. Nein, der Zugriff hat nicht möglich zu sein. Basta.

Fort Knox, ick hör Dir trapsen.

Kann diese Republik mal irgendjemand zu einer realistischen Wertung von Prioritäten bekehren? Dieser Sicherheitswahn auf Kosten der Lebensfähigkeit ist ja nicht mehr auszuhalten. Am besten sperren wir uns alle ein und werfen den Schlüssel in Hochofen. Vor der ausgeht, schmilzt der schon noch.
 
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Ich lese das so, das ENTWEDER ein Schlüssel eines niederwertigen Schranks ODER Waffen gelagert werden dürfen, da dort nicht "und / oder" geschrieben steht. Beides , Schlüssel und Waffen, dürfen wohl nicht zusammen gelagert werden.
OK, ich muss das auch nicht verstehen.
Ich lese das so: Wenn deine Waffen in einem Schrank mit Schlüssel aufbewahrt werden, kannst du das Problem auf 2 Arten lösen:
- Du packst deine Waffen und Munition in einen Schrank mit Zahlenschloss
- Du lässt die Waffen wo sie sind und packst stattdessen den Schlüssel in einen Schrank mit Zahlenschloss

Anhang anzeigen 250852
Nun zum Thema "schwächstes Glied" eine fiktive Lage:
In meinem B-Schrank (mit Bestandschutz!) befinden sich 9 LW, für die 10. LW ist kein Platz mehr. Darum lagert sie allein in einem 0 oder 1 Schrank mit Schlüssel. Dieser Schlüssel wird in dem B-Schrank mit Zahlenschloss gelagert. OK, damit laufen die gesetzlichen Anforderungen ins Leere (siehe oben).Wird der B-Schrank nun aufgebrochen, nehmen sich die Langfinger nicht nur die 9 LW, sondern auch die 10. aus dem 0 oder 1 Schrank. Das darf nicht sein.
Ist aber auch nur fiktiv und verstehen muss ich die Vorgabe auch nicht.
Dein Vergleich hinkt etwas, da die Aufbewahrung ja sowohl im B-Schrank (mit Bestandsschutz) als auch im 0/1 zulässig ist.
In deinem Beispiel sind nun einfach alle 10 LW so zu betrachten, als wären sie in einem Behältnis der Sicherheitsstufe B. Alles OK.

Bei einem Schlüssel für einen B-Schrank, der in einem nicht zertifizierten Behältnis liegt (oder wo auch immer) sind dann alle darin gelagerten Waffen auch als "irgendwo" lagernd zu betrachten.

Obs Sinn macht? Lässt sich drüber streiten.
 
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.... blöde Thematik - aber wenn Du den Lagerort Deines Schlüssels vergessen hast?
Ging mir mal eine Woche so, weil ich in der Eile einen neuen, unüblichen Verwahrort
gewählt hatte.
Daher musste ich mit einer Hahn-DF zum Termin erscheinen, was dem Erfolg aber
nicht abträglich war.
Aber besser kann man seinen Schlüssel fast nicht verstecken ... :unsure:

Sorry - war ein etwas 'doofer' Gedanke und im Thema nicht hilfreich 😇
 
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"daß der Zugriff von Unbefugten nicht möglich ist."

Man beachte die Unterstellung der Möglichkeit einer absoluten Verhinderung.
Nix erschweren, nix erhöhte kriminelle Energie. Nein, der Zugriff hat nicht möglich zu sein. Basta.

Fort Knox, ick hör Dir trapsen.

Kann diese Republik mal irgendjemand zu einer realistischen Wertung von Prioritäten bekehren? Dieser Sicherheitswahn auf Kosten der Lebensfähigkeit ist ja nicht mehr auszuhalten. Am besten sperren wir uns alle ein und werfen den Schlüssel in Hochofen. Vor der ausgeht, schmilzt der schon noch.
Mir fällt dieser eine SAW-Film mit dem Schlüssel hinter dem Auge ein :)

Genau dieser Satzteil war mir auch aufgefallen, Zugriff ist immer möglich, im worst case auf den Tresor als Ganzes. Man muss es eben möglichst schwer machen und sich dabei keinen Fehler erlauben.
 

BAL

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@Snaggles @Bodo_XJ anbei die Info des DJV zur Aufbewahrung von Waffen, inklusive was in bestandsgeschützten Schränken so geht. Bin da bei Bodo_XJ, in einem B-Schrank ist die Anzahl der Langwaffen nicht begrenzt.
 

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  • 2017-07 Infografik Waffenaufbewahrung FV.pdf
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In einem 0 Schrank dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden aber die Munition darf nicht in der Trommel oder im eingeführtem Magazin sein?

Wo ist da bitte die Logik?
 
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In einem 0 Schrank dürfen Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden aber die Munition darf nicht in der Trommel oder im eingeführtem Magazin sein?

Wo ist da bitte die Logik?
Schussbereit ist nochmal was anderes als gemeinsam aufbewahrt. Soll ja auch ein bisschen die Option auf Affekttaten nehmen. Wenn ich erst aufmunitionieren oder das Magazin nehmen und reinstecken muss, wird mir vllt klar, dass Verpflichtung zum Müllrausbringen dann doch keine unmenschliche Behandlung durch die Ehegattin ist.
 

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