Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Mir konnte noch keiner erklären, wozu der Bürger privat schweres Einsatzwerkzeug (oder wars Angriffswerkzeug?) besitzen soll.
Dann auch noch kabelgebunden, da wird die Flex ja zu einer high capacity Flex, was Leistung und Einsatzdauer angeht.
Sowas braucht doch niemand.

Wenn überhaupt, dann Akkus mit Kapazitätsbeschränkung auf 3 Minuten Laufzeit.
Aber bitte nur mit Bedürfnisnachweis und bei nachgewiesenen sicherer getrennter Aufbewahrung der Akkus vom Gerät.
 
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wie oft die Akkus innerhalb von 5 Jahren geladen werden dürfen
Damit das durchsetzbar wird, benötigen wir noch das Nationale Akku Register (NAR) und die gerätegebundene Akku-Lade-Kartei (ALK), sowie zentrale Akku-Ladestationen (Vorschlag: beim Ordnungsamt ansiedeln). Dort wird dann jeder Ladevorgang amtlich in der ALK vermerkt.

Wer mit einem nicht registrierten Akku erwischt wird, riskiert eine OWI und damit seine Zuverlässigkeit als Legal-Akkuhandgerätebesitzer (LAHGB).
 
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Kleine Information von mir bei meinem Kumpel in der Firma haben sie letzte Woche Nachts eingebrochen und haben vier schwere Tresore (Klasse5V) mit jeweils über 700 kg mit der Flex aufgetrennt, laut Polizei muss das über eine Stunde gedauert haben, somit mache ich mir keine Sorgen mehr wo ich den Schlüssel hinlege.

Niemand bricht 4 Tresore der Widerstandsklasse 5 innerhalb einer Stunde mit der Flex auf. Das ist kompletter Unsinn.
 
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hier !

allerdings ist die Lieferzeit auf 7-8 Wo gestiegen - warum wohl ? ;)
Und dann kommt er mit der Plakette Bj. 2023.
Muss man nicht verstehen ist aber so.
 
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Die Türen meiner Mun-Schränke ...
... waren innerhalb von 5 Minuten alle 4 auf, als ich den Schlüssel verlegt hatte.
Die neuen Schlösser sind qualitativ etwas besser, ohne wirklich ein Hindernis zu sein.
Aber das interessiert in diesem Faden eigentlich niemanden, oder ;)
 
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Die Türen meiner Mun-Schränke ...
... waren innerhalb von 5 Minuten alle 4 auf, als ich den Schlüssel verlegt hatte.
Die neuen Schlösser sind qualitativ etwas besser, ohne wirklich ein Hindernis zu sein.
Aber das interessiert in diesem Faden eigentlich niemanden, oder ;)

Ich habe diverse Munitionskisten aus Stahlblech mit Vorhangschloß. Die kann man einfach mitnehmen statt öffnen.
Da es nicht um Munitionsaufbewahrung geht, interessiert sich wahrscheinlich tatsächlich niemand dafür.
 
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...bei meiner Kontrolle wolltens die Munitionsschränke gar nicht sehen. Hab 2x nachgefragt. Auch Pulver. Egal ...
 
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Im aktuellen Rheinisch-Westfälischen Jäger steht in den FAQ zum Schlüssel-Urteil sinngemäß Folgendes: Für die Aufbewahrung des Schlüssels eines A/B Waffenschranks muss ein Sicherheitsbehältnis der Stufe 0 oder 1 angeschafft werden.
Bisher kannte ich nur Anschaffung eines Behältnisses mit gleichem Sicherheitsniveau wie der Waffenschrank.

Weiß da jemand was?
 
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Da steht ja auch "über eine Stunde" ....

Das stimmt. Selbst wenn knapp über eine Stunde wäre, halte ich das für ausgeschlossen.
Bei dem Widerstandsgrad ist der Tresor rundum mit Spezialbeton gefüllt und verfügt über 2 Schlösser. Da wiegt ein "Würfel" von ca. 60 cm Kantenlänge schon über 400 kg.
Versicherbar gewerblich bis 250.000 €. Feuersicher auch noch.
Und dann das Ganze mal 4.......
 
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Im aktuellen Rheinisch-Westfälischen Jäger steht in den FAQ zum Schlüssel-Urteil sinngemäß Folgendes: Für die Aufbewahrung des Schlüssels eines A/B Waffenschranks muss ein Sicherheitsbehältnis der Stufe 0 oder 1 angeschafft werden.
Bisher kannte ich nur Anschaffung eines Behältnisses mit gleichem Sicherheitsniveau wie der Waffenschrank.

Weiß da jemand was?
Da scheinen die Behörden aktuell unterschiedliche Arten der Auslegung zu haben. Mir wurde bestätigt, dass ein Schrank gleicher Stufe reichen würde, in meinem Fall also ein B Schrank. In diesem dürfte ich dann aber nur den Schlüssel lagern, wegen fehlendem Bestandsschutz keine Waffe. Deshalb habe ich mir direkt einen kleinen Nuller Würfel bestellt.
Es gibt aber wohl tatsächlich auch Behörden, die mindestens null verlangen. Ob aus Unwissenheit oder falschen Annahmen weiß ich natürlich nicht.
 
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Im aktuellen Rheinisch-Westfälischen Jäger steht in den FAQ zum Schlüssel-Urteil sinngemäß Folgendes: Für die Aufbewahrung des Schlüssels eines A/B Waffenschranks muss ein Sicherheitsbehältnis der Stufe 0 oder 1 angeschafft werden.
Bisher kannte ich nur Anschaffung eines Behältnisses mit gleichem Sicherheitsniveau wie der Waffenschrank.

Weiß da jemand was?
Ja. Ich weiß da was. Die Aussage im RWJ ist falsch. Ein Sicherheitsbehältnis der gleichen Stufe reicht. Auch dann, wenn das Behältnis keinen Bestandsschutz hat. Waffen dürfen natürlich nicht da rein...aber ein Schlüssel ist halt keine Waffe.
 
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Das stimmt. Selbst wenn knapp über eine Stunde wäre, halte ich das für ausgeschlossen.
Bei dem Widerstandsgrad ist der Tresor rundum mit Spezialbeton gefüllt und verfügt über 2 Schlösser. Da wiegt ein "Würfel" von ca. 60 cm Kantenlänge schon über 400 kg.
Versicherbar gewerblich bis 250.000 €. Feuersicher auch noch.
Und dann das Ganze mal 4.......
Ich kann nur das wieder geben, was mir gesagt und gezeigt wurde, da der Fall noch frisch ist, darf ich leider die Bilder von den aufgetretenen Tresoren nicht veröffentlichen, wenn du das sehen würdest verlierst du den Glauben an die Sicherheit unserer Waffenschränke.
 

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