Brut - und Setzzeit # Leinenpflicht

z/7

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Beim BJV gibt es auf jeden Fall allgemeine Poster mit der Bitte um Rücksichtnahme auf das Wild. Haben die Pächter hier im Ort an den Wirtschaftswegen aufgestellt.
 
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Meines Wissens, nicht ganz? Ich füge mal den entsprechenden Passus ein, nach meiner Erfahrung bezog sich ein derartiger Erlass aber auf das ganze Gemeindegebiet..
Der Geltungsbereich steht ganz genau in der Bekanntmachung, die hierzu veröffentlicht wird. Und hier war das ganze Gemeindegebiet angeführt? Auch der Bereich außerhalb der Ortschaften?

Guillermo
 
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Der Geltungsbereich steht ganz genau in der Bekanntmachung, die hierzu veröffentlicht wird. Und hier war das ganze Gemeindegebiet angeführt? Auch der Bereich außerhalb der Ortschaften?

Guillermo
Jetzt glaube ich den "Fehler" gefunden zu haben... du redest von einer generellen Leinenpflicht, welche eine Gemeinde ausruft? Die Regelungen hierzu kenne ich leider nicht im Detail..

Meiner Erfahrungen bezogen sich ausschließlich auf Einzelfälle, die für ihren Hund einen Leinenzwang verordnet bekamen. Dieser bezog/bezieht sich laut der Gemeinde auf das gesamte Gemeindegebiet, nicht nur innerhalb der Ortschaft.
Das hätte bei den "wildernden" Exemplaren auch wenig geholfen, und ich hätte meine Bemühungen gleich eingestellt.

In meinem Fall liefen diese Einzelfälle über den vorhin zitierten Passus.
 
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Jetzt glaube ich den "Fehler" gefunden zu haben... du redest von einer generellen Leinenpflicht, welche eine Gemeinde ausruft? Die Regelungen hierzu kenne ich leider nicht im Detail..

Meiner Erfahrungen bezogen sich ausschließlich auf Einzelfälle, die für ihren Hund einen Leinenzwang verordnet bekamen. Dieser bezog/bezieht sich laut der Gemeinde auf das gesamte Gemeindegebiet, nicht nur innerhalb der Ortschaft.
Das hätte bei den "wildernden" Exemplaren auch wenig geholfen, und ich hätte meine Bemühungen gleich eingestellt.

In meinem Fall liefen diese Einzelfälle über den vorhin zitierten Passus.
So ist die Dissonanz zu erklären. Ich ging von einem allgemeinen Gebot aus.
Wenn ein bestimmter Hund mehrfach einschlägig auffällig wird, ist es üblich dem Halter die Leinenpflicht aufzuerlegen. Die gilt auch außerhalb des Siedlungsraums.

Guillermo
 
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So ist die Dissonanz zu erklären. Ich ging von einem allgemeinen Gebot aus.
Wenn ein bestimmter Hund mehrfach einschlägig auffällig wird, ist es üblich dem Halter die Leinenpflicht aufzuerlegen. Die gilt auch außerhalb des Siedlungsraums.

Guillermo
leider etwas umständlich, manchmal aber der einzig wirksame Weg ….
 
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Gilt das freie Betretungsrecht auch einschließlich unangeleinter Hunde?
Mich interessiert in dem Zusammenhang auch eher eine juristische Quelle, weniger Meinung.
Es gibt diesbezüglich meines Wissens zumindest keine rechtliche Einschränkung (über den bundeslandspezifischen Leinenzwang hinaus).

Anbei eine Anfrage für lw Flächen (dürfte deckungsgleich sein):
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gilt das freie Betretungsrecht auch einschließlich unangeleinter Hunde?
Mich interessiert in dem Zusammenhang auch eher eine juristische Quelle, weniger Meinung.
Erlaubt ist was nicht verboten ist.
Nachdem das freie Betretungsrecht des Waldes (auch privat) über Verfassung, Waldgesetz, und Naturschutzgesetz zum Zwecke der Erholung erlaubt ist und das Spazierengehen mit einem Hund durchaus als Form der Erholung gilt, solltest du also nach einer Rechtsquelle suchen, die es vorschreibt den Hund an der Leine zu halten.

Guillermo
 
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Erlaubt ist was nicht verboten ist.
Nachdem das freie Betretungsrecht des Waldes (auch privat) über Verfassung, Waldgesetz, und Naturschutzgesetz zum Zwecke der Erholung erlaubt ist und das Spazierengehen mit einem Hund durchaus als Form der Erholung gilt, solltest du also nach einer Rechtsquelle suchen, die es vorschreibt den Hund an der Leine zu halten.

Guillermo
Das Spazierengehen mit einem Tier beinhaltet allerdings die Pflicht, den Hund/Pferd/Ochsen, etc. jederzeit so unter Kontrolle zu haben, dass unzulässiges Verhalten des Tieres zuverlässig unterbunden werden kann.
Wenn das ohne Leine klappt, prima, aber wenn es nicht funktioniert, ist ein Achselzucken und "is mir abgehauen" keine Entschuldigung.

Basti
 
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Erlaubt ist was nicht verboten ist.
Nachdem das freie Betretungsrecht des Waldes (auch privat) über Verfassung, Waldgesetz, und Naturschutzgesetz zum Zwecke der Erholung erlaubt ist und das Spazierengehen mit einem Hund durchaus als Form der Erholung gilt, solltest du also nach einer Rechtsquelle suchen, die es vorschreibt den Hund an der Leine zu halten.

Guillermo

Einschränkungen diesbezüglich gibt's fallweise und auf Umwegen über das Ordnungsrecht der Gemeinden, über das Naturschutzrecht (z.b. NSG-VO), die div. Gesetze oder VOs über gefährliche Hunde (also auch Ordnungsrecht).
 
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Jäger in stadtnahen Revieren sind da schon leidgeprüft. Die Hundehalter sind bei uns schon sehr uneinsichtig. Sie wissen gar nicht das unser Wald im Privateigentum steht und meinen der Wald sei ein einziges großes städtisches Freizeitareal ohne Wildtiere. Entsprechend wenig Grundeinsicht ist vorhanden.
Das kann ich unterschreiben. Was ich mit alles großstadtnah von Hundehaltern anhören musste…
 
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Ähnlich wie bei der Kitz-Rettung ...
... das einzige, was subjektiv wirklich hilft, ist die Einsicht in der Gemeinde und der daraus
resultierende, gesellschaftliche Druck, dass man sich an gewisse Regeln hält.
Bei mir im Revier akzeptieren wir die Hunde im Westteil des Reviers ohne groß zu maulen
und erwarten im Gegenzug, dass der Ostteil frei von Hunden bleibt.
Das funktioniert eigentlich ganz gut, sehen wir von den Reitern ab, die immer eigene
Süppchen kochen ... :(
 
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In Münchner Stadtrand funktioniert das genau 0. Da wird man oft beschimpft wenn man höflichst drum bittet mit den Hunden nicht durch den Einstand zu laufen.

Auch wird man öfters von solchen Spezialisten angepöbelt wenn man am „heiligen“ Sonntag mit den Auto im Revier ist und Arbeitet. Aber selber den Hund quer durch Unterholz ohne direkten Zugriff laufen lassen…🤬
 

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