DJV für Schießnachweis. Bitte Quelle.

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Die ganze Armseligkeit der Argumentation des DJV zeigt sich daran, daß ein Schießnachweis gefordert wird, aber sich noch niemand darüber Gedanken gemacht hat, welche rechtlichen Folgen ein Verstoß nach sich zieht. Planloser geht's nicht mehr....

Waidmannsheil
bonchasseur
 
Y

Yumitori

Guest
Na an dieser Aussage erkenne ich dass Herrn Fischer das Fressen mehr liegt als das Denken!!!:evil::evil::evil:

Leute wacht endlich auf!!! :evil::evil::evil:

Ein Schiessnachweiss ist ein weiterer Schritt zur Entwaffnung bzw. zur Reduzierung der Jäger.



1. Zuerst kommt der Schiessnachweis ohne Prüfung,



2. dann kommt Schiessnachweis mit Prüfung



3. und danach kommt Entzug des Jagdscheins bei nicht vorhandenen Schiessnachweis !!!
:thumbdown:



N'Abend Dude,

j e d e r einzelne Buchstabe Deines Beitrags ist absolut richtig !
Vor Jahren schrieb ich Dir an anderer Stelle mal, dass wir einen tollen Staat haben (inhaltlich). Ich fürchte, dass sich dies immer mehr zur negativen Seite hin ändert.
Als ich 1982 auf unser GG einen Eid leistete hätte ich nicht ahnen können, welchen M i s t an Gesetzen eben im Namen dieses GG man - unabhängig vom Parteibuch - so anstellen würde.....

Und all jenen, die glauben, man könne durch solcherlei Regelungen u n d Kontrollmöglichkeit etwa Schießleistungen
(im Revier) verbessern zu können, der glaubt wirklich, durch angeordnete Liegestütze in der Kompanie bessere
Artilleristen zu erzeugen.....

Wie sprach Aristoteles :
Wer die Sicherheit ( vulgo: Kontrolle) der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave !

Waidmannsheil
 
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Die ganze Armseligkeit der Argumentation des DJV zeigt sich daran, daß ein Schießnachweis gefordert wird, aber sich noch niemand darüber Gedanken gemacht hat, welche rechtlichen Folgen ein Verstoß nach sich zieht. Planloser geht's nicht mehr....

Waidmannsheil
bonchasseur

Der Verstoss ist eine Ordnungswidrigkeit.
Der DJV fordert keinen Schiessnachweis!
Dem Fischer können wir danke sagen, dass es ein Schiessnachweis ohne Leistungsanforderungen sein wird. Obwohl das noch abschliessend zu klären ist.
Also nicht immer gleich auf alles einprügeln!
Danke.
 
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Der Verstoss ist eine Ordnungswidrigkeit.
Der DJV fordert keinen Schiessnachweis!
Dem Fischer können wir danke sagen, dass es ein Schiessnachweis ohne Leistungsanforderungen sein wird. Obwohl das noch abschliessend zu klären ist.
Also nicht immer gleich auf alles einprügeln!
Danke.

Verstehe ich jetzt nicht.

Ich habe nur DJV-Präs. Fischer aus #12 zitiert:

"Fischer: Es ist richtig, daß Sie für die betreffende Jagdausübungsform den Schießnachweis erbringen müssen.........Welche Konsequenzen ein Verstoß nach sich zieht, ist noch nicht abschließend geklärt."

Waidmannsheil
bonchasseur
 
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Und all jenen, die glauben, man könne durch solcherlei Regelungen u n d Kontrollmöglichkeit etwa Schießleistungen
(im Revier) verbessern zu können, der glaubt wirklich, durch angeordnete Liegestütze in der Kompanie bessere
Artilleristen zu erzeugen.....


Waidmannsheil


Fuer einen waidgerechten Jaeger ist es ein Selbstverständnis, dass er seine Schiessfertigkeit aufrechterhält und moeglichst verbessert.

Der Kontroll und Regelungswahn ist aber nicht dem DJV anzulasten, wie DUde das hier zum Ausdruck bringt!:-(
 
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Verstehe ich jetzt nicht.

Ich habe nur DJV-Präs. Fischer aus #12 zitiert:

"Fischer: Es ist richtig, daß Sie für die betreffende Jagdausübungsform den Schießnachweis erbringen müssen.........Welche Konsequenzen ein Verstoß nach sich zieht, ist noch nicht abschließend geklärt."

Waidmannsheil
bonchasseur

Dann bist du jetzt schlauer als Fischer!
Das ist doch mal was.
Bonsoir
 
A

anonym

Guest
Fuer einen waidgerechten Jaeger ist es ein Selbstverständnis, dass er seine Schiessfertigkeit aufrechterhält und moeglichst verbessert.

Wozu er aber nicht unbedingt auf den Schießstand muß und auch in keinster Form einen Schießnachweis braucht.

Der Kontroll und Regelungswahn ist aber nicht dem DJV anzulasten, wie DUde das hier zum Ausdruck bringt!:-(

Doch!

Denn es ist die Aufgabe des DJVs, sich gegen diesen Schwachsinn zu positionieren und ihn abzuwehren.

Rolf2
 
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Vieleicht sollte der DJV mal zum Basisdemokratischen Mittel der Mitgliederbefragung greifen. Denn wenn er seine Mitglieder vertreten will/woll dann muss er doch auch mal wissen was eben diese Mitglieder wollen.
Ansonsten ist der Wunsch nach einem Schießnachweis lediglich die Willensbekundung eines Einzelnen (Hr. Fischer) bzw. einiger Weniger.
 
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Des weiteren stellt sich z.b. für mich die Frage welches Schiessen auf welchen Ständen für den SN zählt? Wenn ich meine Jagdbüchse mit auf den Stand nehme auf dem ich als Sportschütze schieße? Oder nur auf einem Stand unter der jagdlich zugelassen ist?
Muss das explizit mit meiner Jagdbüchse durchgeführt werden? Oder zählt auch ein SPortgewehr im gleichen oder ähnlichen Kaliber?
Wenn ich den SN mit meinem Jagdrepetierer in .222 oder .17 Hornet absolviere, zählt der dann auch für meine 8x57IS oder meine .30-06 die ich auf der Gesellschaftsjagd führe?

Fragen über Fragen.....
 
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Mein Beileid an alle DJV -Mitglieder, für was zahlt Ihr überhaupt Beiträge ?

um euch regelmäßig Verarschen zu lassen ?
 
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Ansonsten ist der Wunsch nach einem Schießnachweis lediglich die Willensbekundung eines Einzelnen (Hr. Fischer) bzw. einiger Weniger.
Ich zitiere nochmal Fischer:

"Der Bund ist auf uns zugekommen, da er bei Öffnung des Bundesjagdgesetzes den Schießnachweis bundeseinheitlich regeln möchte.

Wir haben, mit Beschluss des Präsidiums, einem bundeseinheitlichen Schießnachweis als Befähigungsnachweis zugestimmt, um einen Flickenteppich in Deutschland zu vermeiden, der sich in vielen anderen jagdlichen Bereichen bereits abzeichnet.

In der derzeitigen Diskussion ist ein Schießnachweis für Bewegungsjagden und Gesellschaftsjagden vorgesehen.

Die Durchführung eines für die betreffende Jagdausübungsform (z. B. Drückjagd auf Schalenwild oder Niederwildjagd auf Hasen/Fasanen) relevanten jagdlichen Übungsschießens (Kugel oder Schrot) ist zu erbringen.

Ein Argument ist, dass der Übungsnachweis reicht, die eigenen Grenzen zu erfahren und zu kennen.

Ein Leistungsschießnachweis ist mit uns nicht zu machen."



Was hast du daran jetzt nicht verstanden?

basti
 
N

nick sarre

Guest
nehm mal an der schiessnachweis wird gegen eine kleine "gebühr" nach absolvierung erteilt.
alles spesenritter!!!.
 

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