Falls meine Frage anderswo beantwortet wurde und ich die Antwort nur nicht fand, bin ich auch über einen Verweis darauf glücklich:
Eine Landwirt habe Flächen in 3 Jagdgenossenschaften. 20ha in jeder. Einne zusammenhängende Fläche von 80ha ergäbe sich erst durch Zukauf einer Fläche von weiteren 20ha. Die Jagdverpachtung in den 3 Jagdgenossenschaften erfolgte zu unterschiedlichen Zeiten. Frühestens werde in der 1. JG in 2 Jahren ein Pachtvertrag auslaufen. In den anderen beiden laufen die Pachten später oder wegen einer freiwilligen länger Verpachtung sogar erst in 12 Jahren aus.
Ab wann kann der frische Eigenjagdbesitzer seine Eigenjagd ausüben?
Nun nun das Ganze umgekehrt.
Der Eigenjagdbesitzer verkaufe einen Teil seiner Flächen und falle nun unter die 75ha. Die Jagdgenossenschaften verpachten aber erst sehr viel später neu. Wer jagd dort jetzt?
Und Drittens: Der Eigenjäger habe die gesamte Fläche der Eigenjagd auf Lebenszeit (oder sehr lange) verpachtet. Ein Ende ist nicht abzusehn. Bleibt dann die Eigenjagd praktisch bestehen?
Eine Landwirt habe Flächen in 3 Jagdgenossenschaften. 20ha in jeder. Einne zusammenhängende Fläche von 80ha ergäbe sich erst durch Zukauf einer Fläche von weiteren 20ha. Die Jagdverpachtung in den 3 Jagdgenossenschaften erfolgte zu unterschiedlichen Zeiten. Frühestens werde in der 1. JG in 2 Jahren ein Pachtvertrag auslaufen. In den anderen beiden laufen die Pachten später oder wegen einer freiwilligen länger Verpachtung sogar erst in 12 Jahren aus.
Ab wann kann der frische Eigenjagdbesitzer seine Eigenjagd ausüben?
Nun nun das Ganze umgekehrt.
Der Eigenjagdbesitzer verkaufe einen Teil seiner Flächen und falle nun unter die 75ha. Die Jagdgenossenschaften verpachten aber erst sehr viel später neu. Wer jagd dort jetzt?
Und Drittens: Der Eigenjäger habe die gesamte Fläche der Eigenjagd auf Lebenszeit (oder sehr lange) verpachtet. Ein Ende ist nicht abzusehn. Bleibt dann die Eigenjagd praktisch bestehen?