Entzug der WBK wegen Trunkenheit

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anonym

Guest
Als mein erster Lehrprinz mich auf meinen ersten Ansitz begleitete, erinnerte er sich wohl an seine erste Jagd und wie aufgeregt er damals gewesen war. Vor seinem ersten Bock hatten ihm die Finger gezittert und das Herz bis sonstewohin geschlagen...

Diese unschöne Erfahrung sollte mir wohl seiner Meinung nach erspart bleiben, weshalb er schon bald zwei Bier aus dem Rucksack holte.

:biggrin:

Ich habe dann auf meinem allerersten Ansitz aus einer zweier Kanzel - ihn neben mir - völlig entspannt meinen ersten Bock geschossen.
Ganz so entspannt hatte ihm dann aber auch wieder nicht gepasst. Zumindest war etwas arg verwundert.
 
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Nach zwei Bier habe ich keine Ausfallerscheinungen und schieße auch niemanden über den Haufen. Manches Gutmenschengeseier hier geht mir gewaltig auf die Eier. :thumbdown:

Da ist sie wieder, die Machomanier.
Nach zwei Halben Bier hast du mit Sicherheit Ausfallerscheinungen. Du bist "angeschickert", man könnt auch sagen angesoffen.
Das ist längst mehrfach bewiesen worden. grad im Zusammenhang mit dem KFZ.
 
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Hätte er seine WBK noch wenn er gesagt hätte, erst der Bock und dann der Wein?

Dann bliebe ja, je nach Promille, "nur" der Verstoß gegen die StVO. Wenn ja, reicht eine Trunkenheitsfahrt um die Zuverlässigkeit in Frage zu stellen?

Hat eigentlich mal jemand Erfahrungen mit einer Polizeikontrolle nach dem Schüsseltreiben gemacht? So mit Schweinchen(nüchtern erlegt) und Waffe im Kofferraum und nem Bierchen im StVO-konformen Bereich?

Gruß Rumpel
 
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Moin,
wir können uns drehen wie wir wollen,das Urteil des höchsten Verwaltungsgerichtes steht erst mal.
 

Fex

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Hat eigentlich mal jemand Erfahrungen mit einer Polizeikontrolle nach dem Schüsseltreiben gemacht? So mit Schweinchen(nüchtern erlegt) und Waffe im Kofferraum und nem Bierchen im StVO-konformen Bereich?

Gruß Rumpel

Wer nach dem Schüsseltreiben ein Schweinchen im Kofferraum hat, hat erschreckende Defizite im Bereich der Wildbrethygiene.
 

Rotmilan

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Ich finde ja immer, das Wild wird bei den winterlichen DJ'en zu schnell herunter gekühlt. Aber wenn ihr meint... :p
 
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anonym

Guest
Hat eigentlich mal jemand Erfahrungen mit einer Polizeikontrolle nach dem Schüsseltreiben gemacht? So mit Schweinchen(nüchtern erlegt) und Waffe im Kofferraum und nem Bierchen im StVO-konformen Bereich?

1. NIEMAND muß bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle ins Röhrchen pusten.

2. JEDER hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, daher darf nur ein Richter (oder Staatsanwalt) eine Blutprobe anordnen. Bei Auffälligkeiten darf ggf. davon abgewichen werden wenn weder Richter, noch Staatsanwalt nachweislich nicht erreichbar sind.

3. Bei der Blutabnahme MUß ein Arzt anwesend ( im Raum ) sein.

4. NIEMAND muß bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle den Kofferraum öffnen. Dazu bedarf es einem richterlichen Durchsuchungsbeschluß oder einem begründeten Straftatverdacht ( ähnlich Wohnungsdurchsuchung).
 
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Hätte er seine WBK noch wenn er gesagt hätte, erst der Bock und dann der Wein?

Wie ich das verstanden habe, ja. Aber ich habe mich zwischenzeitlich, angeregt von heidewitzka, schlau gemacht, was die Werte betrifft: 0,47 mg/l sind keine 0,47 Promille, wie es zunächst schien, sondern in Promille ausgedrückt etwa der doppelte Wert – also deutlich über jeder Schmerzgrenze und im roten Bereich.

Dennoch halte ich das Urteil zu hart für jemanden, der zum ersten Mal mit dem Gesetz in Konflikt kommt, der niemanden gefährdet hat, keine Ausfallerscheinungen hatte und wenn keine Gewalt im Spiel war.
 

Fex

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Es sollte sich mittlerweile herumgesprochen haben, dass im Bereich der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit bereits ein einmaliger Verstoß genügt, um diese zu verneinen.
 
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Hallo achtundneunziger,

Der Arzt sollte nicht nur im Raum sein, er sollte die Blutprobe auch entnehmen :)
Der Beamte selbst wird das Blut nicht entnehmen.

Gruß
 
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AW: JS Enzug wegen Trunkenheit

...doch dann, außerhalb, trat er plötzlich ordentlich aufs Gas. Und was mussten meine ungläubigen Augen mit ansehen?
105 km/h durch die 70er-Zone. Und danach brauste er mit über 50 in die 30er Zone hinein.

Da hätte ich seinem obersten Chef, dem Landrat, aber ein nettes Briefchen geschrieben. Und der hätte mir geantwortet, garantiert.
 
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und zu den moralinsauren Nüchternheitsfanatikern in den eigenen Reihen.

Vor 30 Jahren wurde auf der Jagd mehr getrunken, passiert ist genauso viel bzw wenig.

Möglicherweise sind nur nicht so viele moralisch hochwertige Exemplare unterwegs gewesen wie heutzutage, samt dieser verlogenen Arxxxxxer vom NRW Landesverband.

Was ist denn, wenn ich nach der Jagd als Mitfahrer 5 Bier getrunken habe, muss ich dann den Bullen nachweisen, daß ich erst nach der Jagd getrunken habe?

Leute , so fängts an, bzw so geht's als weiter mit der Salamitaktik. Wäre das kein Fall vor dem EuGh?
 

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