Erforderliche Pflichtangaben, die der Überlasser wissen muss

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Guten Morgen und Waidmannsheil,

da ich mich mit dem Gedanken beschäftige, eine mehr oder wenige bestimmte Langwaffe zu erwerben, ich dies aber längere Zeit nicht mehr getan habe, muss ich fragen, welche Angaben der Überlasser von mir benötigt. Auf meinen WBKen stehen noch gar keine ID's.

Ich würde daher gerne mal aufgelistet bekommen, welche Sachen private und gewerbliche Personen zwingend benötigen, wenn sie mir eine Waffe überlassen. Es wäre doof, wenn ich ein bisschen fahre und dann noch einmal hin muss, weil bspw. die NWR-ID nicht bekannt ist.

Wenn eine Privatperson mir eine Waffe überlässt reichen m. W. n. (ohne Gewähr!) die Personalien. Richtig so? Was ist mit gewerblichen Händlern?

Die Meldefristen und -Angaben (von wem, wann, welche Waffe, etc.) sind mir bekannt, es geht mir nur um irgendwelche ID's.

Danke und Gruß,
 
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Guten Morgen und Waidmannsheil,

da ich mich mit dem Gedanken beschäftige, eine mehr oder wenige bestimmte Langwaffe zu erwerben, ich dies aber längere Zeit nicht mehr getan habe, muss ich fragen, welche Angaben der Überlasser von mir benötigt. Auf meinen WBKen stehen noch gar keine ID's.

Ich würde daher gerne mal aufgelistet bekommen, welche Sachen private und gewerbliche Personen zwingend benötigen, wenn sie mir eine Waffe überlassen. Es wäre doof, wenn ich ein bisschen fahre und dann noch einmal hin muss, weil bspw. die NWR-ID nicht bekannt ist.

Wenn eine Privatperson mir eine Waffe überlässt reichen m. W. n. (ohne Gewähr!) die Personalien. Richtig so? Was ist mit gewerblichen Händlern?

Die Meldefristen und -Angaben (von wem, wann, welche Waffe, etc.) sind mir bekannt, es geht mir nur um irgendwelche ID's.

Danke und Gruß,
Laß dir von deiner zuständigen Behörde dein Stammdatenblatt senden.
 
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Für den Erwerb von Langwaffen reicht als Jäger der Jagdschein, als Service für die bearbeitenden Behörden kannst du ja wenn bereits vorhanden deine NWR IDs ebenfalls beim Verkäufer hinterlegen. Einen Personalausweis würde ich mir als Verkäufer auch immer zeigen lassen und prüfen ob er zum Kunden und Jagdschein passt.

Vom Verkäufer brauchst du die Personalien und die Ware. Auf der Anzeige zum Erwerb steht zumindest bei meiner Behörde ein Kästchen für Gewerbe oder Privat und ein Feld für die Anschrift dafür.
 
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Für den Erwerb von Langwaffen reicht als Jäger der Jagdschein, als Service für die bearbeitenden Behörden kannst du ja wenn bereits vorhanden deine NWR IDs ebenfalls beim Verkäufer hinterlegen. Einen Personalausweis würde ich mir als Verkäufer auch immer zeigen lassen und prüfen ob er zum Kunden und Jagdschein passt.

Vom Verkäufer brauchst du die Personalien und die Ware. Auf der Anzeige zum Erwerb steht zumindest bei meiner Behörde ein Kästchen für Gewerbe oder Privat und ein Feld für die Anschrift dafür.
Zeigen lassen kannst Du ja nur bei Abholung.
Also würdest Du nicht versenden?
 
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Für den Erwerb von Langwaffen reicht als Jäger der Jagdschein, als Service für die bearbeitenden Behörden kannst du ja wenn bereits vorhanden deine NWR IDs ebenfalls beim Verkäufer hinterlegen. Einen Personalausweis würde ich mir als Verkäufer auch immer zeigen lassen und prüfen ob er zum Kunden und Jagdschein passt.

Der Jagdschein passt auch nicht immer zum Personalausweis, da im Jagdschein bei Umzug die Adresse nicht geändert wird, im Personalausweis bei Ummeldung schon.
 
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Zeigen lassen kannst Du ja nur bei Abholung.
Also würdest Du nicht versenden?
Bin bisher noch nicht in die Verlegenheit gekommen versenden zu müssen. Aber warum nicht, die Waffe darf ja nur an den Erwerbsberechtigten übergeben werden vom Versand. Wie die das Sicherstellen, ist ja deren Bier.
 
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Ist einfach: Von Privat an Privat - nur Jagdschein, Adresse vielleicht zusätzlich abgleichen
Gewerbe - Immer alle ID's, stehen alle auf dem Stammdatenblatt

Das bekommt man ohne großen Aufwand von der zuständigen Behörde zugeschickt.
 
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24 Dez 2014
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.... das ist falsch, auf Seite 6 wird ein Umzug eingetragen ( zugezogen in: Wohnort, Straße, Hausnummer )!
D.T.
Guter Hinweis, das habe ich gar nicht gesehen. Das Bürgerbüro (hier bei uns zuständig für die Ausstellung und Verlängerung der Jagdscheine (stimmen sich dann intern mit der Unteren Jagdbehörde ab)), hat es abgelehnt die Adresse zu ändern. Das hätten Sie noch nie gemacht und machen sie auch nicht, Änderungen erst wenn der alte Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist und ein neuer ausgestellt werden muss. Analog zum Führerschein, wo sie die Adresse auch nicht ändern.
 
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28 Jan 2019
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Guter Hinweis, das habe ich gar nicht gesehen. Das Bürgerbüro (hier bei uns zuständig für die Ausstellung und Verlängerung der Jagdscheine (stimmen sich dann intern mit der Unteren Jagdbehörde ab)), hat es abgelehnt die Adresse zu ändern. Das hätten Sie noch nie gemacht und machen sie auch nicht, Änderungen erst wenn der alte Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist und ein neuer ausgestellt werden muss. Analog zum Führerschein, wo sie die Adresse auch nicht ändern.
.....Da handeln die Behörden wohl sehr unterschiedlich!
Mein SB hatte es für notwendig gehalten Wohnungswechsel einzutragen.
D.T.
 

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