Forstwirte sind die Damen und Herren, die im Wald körperlich arbeiten, also Bäume fällen, wenn das nicht der Harvester macht, Kulturen Pflanzen und pflegen, Hordengatter bauen und 1000 Dinge mehr. In der Nomenklatur des öffentlichen Dienstes ist dies der mittlere Dienst, obgleich sie nicht verbeamtet sind. Es ist ein dreijähriger Ausbildungsberuf, die Entlohnung erfolgt zumeist über den Tarifvertrag Forst.
Der gehobene Forstdienst mit dem Bachelorabschluss übernimmt z. B. die Aufgaben des Revierdienstes. Also Vorgesetztenfunktion für die Forstwirte, Einschlagsplanung, Revierleitung. Außerdem hoheitliche Aufgaben im Außendienst. Natürlich gibt es den gehobenen Forstdienst auch im Innendienst der Forstämter in Funktionen der herausgejobenen Sachbearbeitung oder in Leitungsfunktionen. Im Falle der Verbeamtung erfolgt die Besoldung von A9 (Forst Inspektor) bis A13 (Forstrat gehobener Dienst oder Forstoberamtsrat). Bei Angestellten gilt der TV-L oder der TVöD mit den Entgeltgruppen 9-12.
Der höhere Forstdienst mit Masterabschluss leitet z. B. ganze Forstämter oder Referate in Forstministerien. Auch wissenschaftliche Funktionen sind oft mit dem höheren Forstdienst besetzt. Im Falle der Verbeamtung erfolgt die Besoldung ab A13 (Forstrat höherer Dienst). Ein Forstamtsleiter beispielsweise ist oft Forstdirektor.
Die ganze Darstellung spiegelt natürlich den öffentlichen Dienst wider. Förster aller Laufbahngruppen und Ausbildungsgängen sind natürlich auch in großem Umfang in der Privatwirtschaft tätig, private Forstbetriebe, Holzwirtschaft...