[Niedersachsen] Im Ort gefangenes Raubwild ins umgebende Revier verbringen

Registriert
22 Jun 2021
Beiträge
172
Moin Forum,
Im Ort hst jemand nen Marder auf dem Dachboden u bittet um Hilfe.
Ist es in Nds noch erlaubt, Raubwild, Waschis etc im Ort, also befriedeter Bezirk, zu fangen u dann zum Fangschuss in das den Ort umgebende Revier zu verbringen? Das wären in meinem Fall max. 5 Minuten Fahrtzeit, aber wie ich in einem anderen Post gelernt habe, in anderen Bundesländern aus Tierschutzgründen nicht mehr machbar. Das der Bürger, dem dann nicht mehr geholfen werden kann, sich selber hilft u das sicher deutlich weniger Tierschutz bedeutet, wird dann wohl gerne ausgeblendet...
 
Registriert
27 Okt 2020
Beiträge
1.879
Das hat eher was mit Schießerlaubnis im befriedeten Bereich zu tun. Da wäre ich, zumindest in Hessen, vorsichtig mit “Nachbarschaftshilfen”…..
 
Registriert
12 Okt 2023
Beiträge
1.191
Der Mensch im Ort wird sich dann eben einen Kammerjäger holen müssen.
Ich verstehe übrigens das Tierschutzargument an dieser Stelle nicht. Was ist daran Tierschutz, wenn die Tiere irgendwo ausgesetzt werden - auch Marder sind territorial und somit wir der Neue bestimmt nicht freundlich empfangen werden. (oder geht es um das Abfangen im Wald?)
 
Registriert
22 Jun 2021
Beiträge
172
Daher ja ins Revier verbringen, um nicht im befriedeten Bereich zu schießen
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.246
Moin Forum,
Im Ort hst jemand nen Marder auf dem Dachboden u bittet um Hilfe.
Ist es in Nds noch erlaubt, Raubwild, Waschis etc im Ort, also befriedeter Bezirk, zu fangen u dann zum Fangschuss in das den Ort umgebende Revier zu verbringen? Das wären in meinem Fall max. 5 Minuten Fahrtzeit, aber wie ich in einem anderen Post gelernt habe, in anderen Bundesländern aus Tierschutzgründen nicht mehr machbar. Das der Bürger, dem dann nicht mehr geholfen werden kann, sich selber hilft u das sicher deutlich weniger Tierschutz bedeutet, wird dann wohl gerne ausgeblendet...
sorry ich habe ja vergessen, dass wir in Deutschland sind....
Bitte wer will das kontrollieren? Verbote machen nur Sinn, wenn sie kontrolliert werden können. Wir leben im Land der Reichsbedenkenträger und Schiedsrichter und fühlen uns in einem möglichst tiefen Vorschriftensumpf noch pudelwohl.
:mad::mad:
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.246
Wir hatten in einem Campingplatz ein Fuchsproblem, entstanden durch Anfüttern der Leute. Und jetzt einfach weghören, war irgendwo in Europa.
Der gute Hausgeist auf dem Campingplatz war ein Rumäne, feiner Kerl. Der baute sich eine Falle so mit 3 x 3 m. Darunter kamen Essensreste und er saß im Wohnwagen an einer Schnur, außen ein Stöckchen zum Hochstützen wie gehabt. Da saß er dann die halbe Nacht mit der Schnur in der Hand. Irgendwann war es soweit. Der Zaun vom Campingplatz war die Jagdgrenze, der Platz befriedet ist klar. Da stand eine Kastenfalle außerhalb am Zaun. Nachts bekam ich dann eine Whatsapp: In der Kastenfalle hat sich ein Fuchs gefangen. Das Leben kann so einfach sein.
 
Registriert
22 Jun 2021
Beiträge
172
sorry ich habe ja vergessen, dass wir in Deutschland sind....
Bitte wer will das kontrollieren? Verbote machen nur Sinn, wenn sie kontrolliert werden können. Wir leben im Land der Reichsbedenkenträger und Schiedsrichter und fühlen uns in einem möglichst tiefen Vorschriftensumpf noch pudelwohl.
:mad::mad:
Stell Dir vor Du hilfst, derjenige, dem geholfen wird plappert das raus u es war nicht erlaubt, den Marder im Abfangkorb reisen zu lassen, dann bist Du der Dumme. Daher wollte ich das vorher wissen.
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.246
Dann soll man mir sagen, wie das Problem gelöst werden soll. Also dann nicht fangen oder was? Wobei da nur ein guter Dachdecker oder Fasadenhandwerker das Problem lösen kann. Dann kommt der Marder ins Auto und wird schon nach einer Minute wieder "freigelassen". Es gilt das Gesetz des Omertà.... wer natürlich noch Zuschauer braucht dem ist nicht zu helfen.
 
Registriert
19 Jan 2014
Beiträge
1.324
Hi,
kenne die NDS Gesetze nicht. Aber:
1) das Verbringen des gefangenen Wildtieres vom befriedeten Bezirk in das angrenzende Revier zwecks des Tötens ist kein Tiertransport von Wildtieren, der in dieser EU- Verordnung verboten ist.
2) Freilassen darfst du gefangene Wildtiere ohne Erlaubnis nicht, 3) abfangen mit der kalten Waffe auch nicht.
4) Schiesserlaubnis bekommst du nur als Stadtjäger oder auf deinem Grundstück.

hier in Hessen: mit Fangschein darfst du auf deinem Grundstück fangen … und du darfst jemandem helfen auf seinem Grundstück (ggf schriftlich machen wenn du ihn nicht kennst ;-) )
Nach erfolgreichem Fang ins angrenzende Revier, töten mit der Schusswaffe und verwerten.


Das solltest du aber in deinem Fangjagdkurs gelernt haben. Wenn der zu lange zurück liegt einfach nochmal wiederholen- dein Jagdschein dankt es Dir.
Wmh
Peter
 
Registriert
21 Aug 2008
Beiträge
2.773
Der Mensch im Ort wird sich dann eben einen Kammerjäger holen müssen.

Der kostet aber Geld. Da ruft man lieber den Jäger, der kommt kostenlos.
Früher, als ich mich zu solchen Hilfsaktionen noch verpflichtet fühlte, habe ich viel mit meinen Dackeln, ohne Schusswaffe, gearbeitet. Zwei Dackel auf dem Dachboden laufen und eine Stunde suchen lassen (während man mit der Frau des Hauses bei Kaffee und Kuchen am Küchentisch sitzt), und der Marder zieht aus, falls er es überlebt. Mit Waschbären habe ich nur ein Mal negative Erfahrungen gemacht, mit dem Hund vom Dachboden direkt zum Tierarzt. Hund hat überlebt, Waschbär nicht. Da einem die Hilfesuchenden Hausbesitzer in der Regel solche Tierarztkosten nicht erstatten, eher nicht zu empfehlen.
Aber jetzt ist ja alles ganz anders. In Ba-Wü gibt es jetzt für solche Aufgaben den Stadtjäger. Falls bei mir noch jemand wegen Marder & Co anruft, verweise ich auf die Stadtverwaltung wegen Stadtjäger. Die haben zwar keinen, ist aber nicht mein Problem.
 
Registriert
7 Okt 2002
Beiträge
1.400
Frage am Rande.

Gestern hat hier die Polizei eine Schnellstraße gesperrt weil dort ein Mützentier hockte und keine Anstalten machte von der Straße zu verschwinden.

Als dann ein Feuerwehrmann von den Freiwilligen zufällig vor Ort war hat er in Absprache mit der UJB und dem zuständigen Veterinäramt das Biest kurzerhand in einen Karton / Kiste verfrachtet und im nahen Wald ausgesetzt. Ging hier durch alle Gazetten bis hin zum WDR.

Eigentlich bin ich ja der Meinung das einmal gefangene Neozoen, insbesondere der Waschbär, nicht wieder freigelassen werden dürfen.

Nun wird behauptet der Waschbär würde von der EU seit 2021 nicht mehr in der Liste der Invasiven Arten geführt.
Habe ich irgendwas verpennt?



WH

Frank
 
Registriert
3 Sep 2019
Beiträge
87
... Der kostet aber Geld. Da ruft man lieber den Jäger, der kommt kostenlos. ...
Ich erlaube mir eine provokante Frage.

Warum soll der Jäger kostenlos kommen? Auch dieser hat Kosten.
- Falle
- Lockmittel
- Fahrtkosten (tägliche Kontrolle)
- Zeitaufwand (Besichtigung, Aufstellen, tägliche Kontrolle, etc)
- Waffe und Munition
- eventuell kostenpflichtige Entsorgung, z.B. bei Staupe (kommunale Entsorgungsgebühr)

Die Kosten der beauftragten Firma würde der "Kunde" klaglos bezahlen.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
97
Zurzeit aktive Gäste
519
Besucher gesamt
616
Oben