Leinenpflicht für Jagdhunde?! hier: Berlin

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17 Okt 2017
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Hallo zusammen,

ich habe ein Problem und wollte mal Eure Meinung hören. Vielleicht gibt es ja auch Juristen hier, die sich auskennen.

Folgendes:
Ich habe einen Begehungsschein von der Stadt Berlin.
Jährlich werde ich belehrt, dass ich auch im Revier meinen Hund (als Jäger; Hund hat u a. die Brauchbarkeitsprüfung erfolgreich abgelegt) anzuleinen habe.
Jetzt hat mich eine Frau angesprochen und gefragt, ob ich auf dem Weg ins Revier meinen Hund auf Ihr Grundstück lassen würde, damit dieser dort markiert mit dem Ziel, dass Füchse das Grundstück künftig meiden. Das habe ich auch wochenlang gemacht und die nächtlichen Fuchs-, Dachs- und Waschbärbesuche haben fast aufgehört. Zumindest sind keine Wühl- und Grabespuren mehr sichtbar. Meinen Hund hatte ich jeweils schon 20 - 30 m vor dem Grundstück geschnallt und er hat sich jeweils durch ein Loch im Zaun auf das Grundstück begeben, zumindest angezeigt, wo das Wild immer aufs Grundstück gekommen ist. Das wäre für einen Bürger ein Verstoß gegen die Leinenpflicht gewesen. DAs Berliner Hundegesetz ist hier zu finden:; https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-HuHGBE2016rahmen
Das Grundstück der Dame befindet sich in einem nicht in speziell ausgewiesenen und kenntlich gemachten Hundeauslaufgebieten (siehe § 28 III)

Aber es gibt folgende Ausnahme von der Leinenpflicht für ausgebildete Jagdhunde. Dies steht in § 28 IV: Ausgebildete Jagdhunde und in Ausbildung befindliche Jagdhunde dürfen in den Fällen des § 24 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 bis 5 bezeichneten Bereichen ohne Leine geführt werden, soweit dies zur waidgerechten Jagdausübung oder zur Ausbildung zum Jagdgebrauchshund erforderlich ist.

In § 24 III 1 Nr. 2-5 steht folgendes:

(3) Die Befreiung von der Leinenpflicht nach Absatz 2 gilt nicht

2. in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, soweit in diesen nicht die Aufhebung der Leinenpflicht im Sinne des § 28 Absatz 3 speziell ausgewiesen und kenntlich gemacht wurde,

3. auf Waldflächen, die nicht als Hundeauslaufgebiete speziell ausgewiesen und kenntlich gemacht sind,

4. auf Sport- und Campingplätzen,

5. in Kleingartenkolonien


Ich finde, dass ist ein bisschen undurchsichtig. Mein Problem liegt darin, dass mich ein Bürger mit Hund nun beim Ordnungsamt angezeigt hat. Tenor: mein Hund sei nicht angeleint und nicht abrufbar gewesen und hätte auf ihn und seinen Hund gefährlich gewirkt.

Mir wurde nun eine Vorladung und ein Bescheid über die Anordnung von Leinenzwang zugesandt.

Meine Frage ist nun ob mein Verhalten durch die Jagdausübung (Aufnahme der Fuchswitterung und Zulassen der Markierung auf dem Grundstück der Frau) und das damit verbundene Schnallen des Hundes zu einer Ordnungswidrigkeit führt oder nicht.

Wer kennt sich aus?

Waidmannsheil

Wilhelm Meinig
 

z/7

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10 Jul 2011
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Denke nicht, daß es mit der Frage, ob er da an- oder abgeleint sein durfte, erledigt ist. Es hat sich jemand angepißt gefühlt, Aussage gegen Aussage, Zeugen? Anwalt konsultieren. VOR Befolgung der Vorladung.
 
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31 Aug 2009
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Hund in Zukunft anleinen, den Hund nicht auf fremde Grundstücke lassen. Was soll bei der Vorladung passieren? Soll der Hund getestet werden? Soll nur der Besitzer befragt werden?
 

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