Mir ist keine Regelung bekannt, wonach Patronen in ihren Originalverpackungen aufbewahrt werden müssten. Aber gibt es denn tragfähige Gründe, die dagegen sprächen, das zu tun?
Und auch bei wiedergeladener Munition: Was spricht dagegen, die vernünftig zu kennzeichnen? zB mit den Ladedaten?
vor einigen Jahren hat die Witwe eines Vereinskameraden mehrere hundert Schuss LW-Mun in verschiedenen Kalibern vernichten lassen müssen, weil keinerlei Kennzeichnung vorhanden war. Es gab auch keine Aufzeichnungen darüber, was wann wie geladen worden war.
Deshalb wollte auch niemand aus dem Verein die Dinger verschießen. Und Überlassung an (erwerbsberechtigte) Dritte hätte ein unkalkulierbares Haftungspotential begründet.
In gut 45 Jahren Wiederladetätigkeit habe ich mehr als 650 verschiedene Laborierungen hergestellt; das meiste ist verschossen. Aber ich wüsste nicht, wie ich die Reste ohne die damaligen Ladedatenangaben sicher verwenden sollte sollte, zumal gleiche Kaliber für unterschiedliche Waffen konfektioniert sind.