Munition "nackt" in den Munitionsschrank

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Sprengstoffgesetz ist natürlich nicht richtig. Das mit der Kennzeichnung steht im Beschussgesetz § 39. Und da, wenn vom nicht gewerblichen Wiederlader Munition an Dritte (der nicht Mitglied der jagdlichen oder schiesssportlichen Vereinigung ist) weiter gegeben wird.
Für sich selber darf der WL seine Munition kunterbunt rumkugeln lassen.
Nein, NICHT im Beschussgesetz, in der BeschussVERORDNUNG!
 
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Natürlich wird wohl kaum ein Wiederlader Munition ohne Ladedaten in den Schrank stellen .
Aber es ist kein Gesetz.
Genau das mache ich. .30-06 kommt bei mir immer das gleiche Kraut rein, mit dem gleichen Geschoss drauf, die Daten habe ich im Kopf, da könntest Du mich nachts um drei aus dem Bett holen und ich hätte sie parat.
 
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Hallo Allerseits,

wir hatten beim letzten Treffen der örtlichen Jägerschaft eine Diskussion über die Lagerung der Langwaffenmunition. Ein alter Jäger meinte, dass die Munition nur originalverpackt im Schrank liegen dürfte. Ich meinte, dass die Munition nur in einem hinreichend sicheren Behältnis (Stahlschrank/Apothekerschrank mit Schwenkriegelschloss) liegen muss.
Ich lagere meine Munition dementsprechend. Einzelne Patronen/ Patronen im Magazin separat zur Waffe liegen "nackt" ohne Umverpackung im Munitionsschrank,
Ist das in Ordnung?
Ich bin verunsichert
Jägerlatein in der Schonzeit 🙄
 
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Das mit dem "Dürfen" und dem "Müssen" bedarf ganz offensichtlich einer Klärung:

Rechtlich heisst "Dürfen" eben nicht, das man alles darf, was nicht in irgendeinem Gesetz verboten ist und für ein "Müssen" muss es nicht im Gesetzestext explizit gefordert sein.

Im Handwerk spielt die "Gute Fachliche Praxis" die entscheidende Rolle und beim Waffenthema ist es die Zuverlässigkeit, wenn es Tatsachen gibt, die Zweifel am "sorgsamen Umgang mit gefährlichen Gegenständen" erlauben.

Es reicht eben nicht, dass man selber ganz genau weiss, dass in der alten Brauseflasche im Schuppen jetzt der Rest von der Salzsäure schwappt.

Aber gut, jeder ist seines eigenen Glückes Schmied und kann seine Erfahrungen auch auf die schmerzhafte Art machen.

Basti
 
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Verfahre u.A. wie cast. In die Originalschachteln kommt die wiedergeladene Munition im selben Kaliber und ein Zettel mit den Ladedaten.
 
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Es gibt allerdings tatsächlich einen relevanten Tatbestand, der auf die Originalverpackung abzielt. Zugegeben, von der hier geführten Diskussion ein paar Meter entfernt.

Wenn Du, warum auch immer, Geschosse oder Hülsen beispielsweise in einem Flugzeug transportieren möchtest (habe ich aus den USA früher häufiger getan) ist das so lange völlig unproblematisch, wie die Neuhülsen und/ oder Geschosse sich in der Originalverpackung befinden. Das ist dann schlicht nur Metall.

Soweit Du eine abgeschossen/ gebrauchte Hülse lose in deinem Gepäck hast, kann das (soweit nicht deklariert) zum Problem werden, da die dann als Munitionsteil klassifiziert wird. Ist mir schon so passiert, wurde aber kulant gehandhabt.


grosso
 
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Mir ist keine Regelung bekannt, wonach Patronen in ihren Originalverpackungen aufbewahrt werden müssten. Aber gibt es denn tragfähige Gründe, die dagegen sprächen, das zu tun?
Und auch bei wiedergeladener Munition: Was spricht dagegen, die vernünftig zu kennzeichnen? zB mit den Ladedaten?

vor einigen Jahren hat die Witwe eines Vereinskameraden mehrere hundert Schuss LW-Mun in verschiedenen Kalibern vernichten lassen müssen, weil keinerlei Kennzeichnung vorhanden war. Es gab auch keine Aufzeichnungen darüber, was wann wie geladen worden war.
Deshalb wollte auch niemand aus dem Verein die Dinger verschießen. Und Überlassung an (erwerbsberechtigte) Dritte hätte ein unkalkulierbares Haftungspotential begründet.

In gut 45 Jahren Wiederladetätigkeit habe ich mehr als 650 verschiedene Laborierungen hergestellt; das meiste ist verschossen. Aber ich wüsste nicht, wie ich die Reste ohne die damaligen Ladedatenangaben sicher verwenden sollte sollte, zumal gleiche Kaliber für unterschiedliche Waffen konfektioniert sind.
 
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Mir ist keine Regelung bekannt, wonach Patronen in ihren Originalverpackungen aufbewahrt werden müssten. Aber gibt es denn tragfähige Gründe, die dagegen sprächen, das zu tun?
Und auch bei wiedergeladener Munition: Was spricht dagegen, die vernünftig zu kennzeichnen? zB mit den Ladedaten?

vor einigen Jahren hat die Witwe eines Vereinskameraden mehrere hundert Schuss LW-Mun in verschiedenen Kalibern vernichten lassen müssen, weil keinerlei Kennzeichnung vorhanden war. Es gab auch keine Aufzeichnungen darüber, was wann wie geladen worden war.
Deshalb wollte auch niemand aus dem Verein die Dinger verschießen. Und Überlassung an (erwerbsberechtigte) Dritte hätte ein unkalkulierbares Haftungspotential begründet.

In gut 45 Jahren Wiederladetätigkeit habe ich mehr als 650 verschiedene Laborierungen hergestellt; das meiste ist verschossen. Aber ich wüsste nicht, wie ich die Reste ohne die damaligen Ladedatenangaben sicher verwenden sollte sollte, zumal gleiche Kaliber für unterschiedliche Waffen konfektioniert sind.
Natürlich spricht NICHTS gegen eine ordentliche Dokumentation, sondern eben vieles DAFÜR.
Mache ich bei meinen Selbstgeladenen auch, will ja auch Jahre später noch wissen was ich da verladen habe.

Aber eine Pflicht(!) existiert eben nicht, auch wenn hier Einzelne eine Pflicht herbeifabulieren.
 

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