Nachsuche auf Wolf

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Die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt muss sich drum kümmern. Das Tier unterliegt schließlich dem Naturschutzrecht.
 
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Ich habe mir noch nie Gedanken darüber gemacht, welche Wildarten versicherungstechnisch abgesichert sind!
Wo kann ich nachlesen, dass das für den Wolf in Niedersachsen nicht zutrifft?
Er gehört hier zu den Wildarten....
Kannst Du hier im Faden lesen. Irgendwo vorn stehen die Tierarten, die rausfallen.
 
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Im niedersächs.Jagdgesetz ist die Wolfsnachsuche explizit erklärt, da sehe ich keine Probleme!
 
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Im niedersächs.Jagdgesetz ist die Wolfsnachsuche explizit erklärt, da sehe ich keine Probleme!
Jagdrecht ist aber was anderes als Versicherungsrecht. Im Letzteren gilt das und ist versichert, was drinnen steht !
Im Versicherungsvertrag bei Schäden durch Wolf im Bereich Landwirtschaft, wird z.B. bei der R&V eine Höchstgrenze angegeben. Bei Rissen z.B. m.W. 10000 Euro. Wenn da in Deinem Vertrag nichts zum Wolf steht, dürfte die Abdeckung schwierig werden, zumal der Vertrag noch vor der Problematik Wolf abgeschlossen wurde, kann ich mir gut vorstellen.
 
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In meinem Vertrag sind nirgendwo einzelne Wildarten aufgeführt,das hat mich noch nie interessiert!
 
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Guest
Der Wolf kann keinen Schaden haben; als Sache wird er höchstens beschädigt oder zerstört.
 
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Guest
Jagdrecht ist aber was anderes als Versicherungsrecht. Im Letzteren gilt das und ist versichert, was drinnen steht !
Im Versicherungsvertrag bei Schäden durch Wolf im Bereich Landwirtschaft, wird z.B. bei der R&V eine Höchstgrenze angegeben. Bei Rissen z.B. m.W. 10000 Euro. Wenn da in Deinem Vertrag nichts zum Wolf steht, dürfte die Abdeckung schwierig werden, zumal der Vertrag noch vor der Problematik Wolf abgeschlossen wurde, kann ich mir gut vorstellen.
Das ist vielleicht eine Eigenschadenversicherung (Betriebsmittel); hat mit Haftpflicht nichts zu tun. Da sind Ansprüche Dritter aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen versichert.
 

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