Pistole und Fuchsfrage

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26 Nov 2023
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Hallo Leute,

wie muss ich denn eine Pistole richtig ins Revier verbringen? Wenn ich das richtig verstehe, darf ich mein Gewehr ohne Futteral zur Jagd und zurück transportieren und meine Pistole, natürlich ungeladen, geholstert?

Wie lange schießt man denn überhaupt Fuchs wegen der Elternzeit? Jan/Feb Ranz, 55 Tage bis zum wölfen - also bis Ende März?
 
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Die KW kannst du ungeladen im Holster führen.

Deine zweite Frage verstehe ich leider nicht.
 

Wheelgunner_45ACP

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Wie erwähnt KW umgeladen im Holster.

Bei Fuchs ist erst mal die Regelung in deinem Bundesland wichtig.

Ich jage in BY. Im BY ist der Fuchs erst mal 365 Tage offen. Allerdings mit der Ausnahme von Elterntieren, die sind zu schonen. Wir handhaben das so, dass wir nach der Ranzzeit die Jagd auf Fuchs einstellen. Und erst im Juli adulte Füchse wieder bejagen. Jungfuchs geht dagegen immer.
 
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Genau wie die Langwaffe darfst Du die Kurzwaffe auf dem Weg ins Revier nicht schussbereit (ungeladen) führen. Ob Du sie dafür ins Holster oder den Rucksack steckst, bleibt Dir überlassen.
 
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Hallo Leute,

wie muss ich denn eine Pistole richtig ins Revier verbringen? Wenn ich das richtig verstehe, darf ich mein Gewehr ohne Futteral zur Jagd und zurück transportieren und meine Pistole, natürlich ungeladen, geholstert?
Ja. Genau so.
Wie lange schießt man denn überhaupt Fuchs wegen der Elternzeit? Jan/Feb Ranz, 55 Tage bis zum wölfen - also bis Ende März?
Kommt auf deine entsprechende Landesgesetzgebung an.
 
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Adulte Füchse werden vom 15.02. bis 15.07. pardoniert.
Einzige Ausnahme: Wenn sicher gestellt ist, das das Geheck komplett entnommen ist, wird die Fähe auch erlegt. Da dies quasi unmöglich ist, ist das rein theoretischer Natur.
Das kann man so machen. Klar jedes Bundesland hat eigene Regelungen. Natürlich kann ich in etlichen Situationen das komplette Geheck entnehmen. In Wiesenvogelschutzgebieten gibt es bei uns dann in Ausnahmefällen auch die Freigabe das Elterntier zu erledigen von der unteren Jagdbehörde. Wir machen da nicht mit.
 
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In Bayern darf der Fuchs ganzjährig gejagt werden. Persönlich erlege ich aber keinen augenscheinlich gesunden Fuchs zwischen Anfang Februar und Mitte August.
 
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Adulte Füchse werden vom 15.02. bis 15.07. pardoniert.
Einzige Ausnahme: Wenn sicher gestellt ist, das das Geheck komplett entnommen ist, wird die Fähe auch erlegt. Da dies quasi unmöglich ist, ist das rein theoretischer Natur.
falsch, ich fange das Geheck mit der Jungfuchsfalle ab, dann kann die dem Bau zustrebende Fähe erlegt werden.
 

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