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Mein lieber Herr Zaunkönig,Kipplaufwaffen, zu denen ja auch Flinten gehören, können abgeschlagen und gesichert im Waffenschrank aufbewahrt werden.
Bei Repetierern (die ich kenne) muss das Schloss geöffnet sein. So würde das Abschlagen mit Pufferpatronen gegen die Aufbewahrungsvorschrift verstoßen.
So könnte man die Lösung der Frage logisch erklären
P.S. Das ist mein erster Beitrag hier, obwohl ich schon seit Jahren mitlese.
Gruß ZK
apropro Aufbewahrungsvorschriften: Wie ist der Spannungszustand des K98, wenn ich ihn mit geöffnetem Verschluss als "schrankfertig" abstelle?