Rücktrittsrecht bei eGun-Kauf

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Verschenke keine Lebenszeit. Informiere eGun, dann brauchst Du keine Gebühren zu zahlen. Und dann hast Du die Möglichkeit wieder ein zustellen. Ging mir schon ein paar mal so. Den Käufer auf deine schwarze Liste und gut.
 
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Die Differenz dem Gewinner in Rechnung stellen, einen Titel organisieren und seiner Waffenbehörde mitteilen wie es um die Zuverlässigkeit bestellt ist.
 
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Fair ist es dann natürlich, dem zweiten Sieger die Waffe für den Preis zu verkaufen, der einen Gebotsschritt über dem des Drittplatzierten liegt. Dafür hätte er die Waffe schließlich bekommen, wenn der erste nicht geboten hätte.
Das sehe ich anders. Die Zahl derer, die die Waffe mit unter Beobachtung stehen hatten war schon recht groß. Sollte Vogel dafür verantwortlich sein, dass andere nicht mit eingestiegen sind werde ich die nun nicht verschenken.
 
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Verschenke keine Lebenszeit. Informiere eGun, dann brauchst Du keine Gebühren zu zahlen. Und dann hast Du die Möglichkeit wieder ein zustellen. Ging mir schon ein paar mal so. Den Käufer auf deine schwarze Liste und gut.
Oder so … Waffen sollen angeblich Ende März/April tendentiell höhere Preise erzielen als im Beginn Q1 👍
 
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Die Differenz dem Gewinner in Rechnung stellen, einen Titel organisieren und seiner Waffenbehörde mitteilen wie es um die Zuverlässigkeit bestellt ist.
Wie läuft sowas ab? Daran habe ich in der Tat auch schon gedacht. Wieder einstellen und mir die Differenz bei dem Erstplatzierten wiederholen. Gibt es da eine gesetzliche Grundlage für?
 
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Das sehe ich anders. Die Zahl derer, die die Waffe mit unter Beobachtung stehen hatten war schon recht groß. Sollte Vogel dafür verantwortlich sein, dass andere nicht mit eingestiegen sind werde ich die nun nicht verschenken.
Hat denn der zweitbietende so massiv weniger geboten als der letztendliche Gewinner? Weil i.d.R. kann man da doch dann von verschenken nicht reden, oder?
 
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Die Differenz dem Gewinner in Rechnung stellen, einen Titel organisieren und seiner Waffenbehörde mitteilen wie es um die Zuverlässigkeit bestellt ist.
Das ist ein langer Weg. Und ob das die Behörde interessiert ist auch fraglich. Denn dazu müsste der erst mal verurteilt werden, da gehen u.U. Jahre ins Land.
 
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Fair ist es dann natürlich, dem zweiten Sieger die Waffe für den Preis zu verkaufen, der einen Gebotsschritt über dem des Drittplatzierten liegt. Dafür hätte er die Waffe schließlich bekommen, wenn der erste nicht geboten hätte.

Hat denn der zweitbietende so massiv weniger geboten als der letztendliche Gewinner? Weil i.d.R. kann man da doch dann von verschenken nicht reden, oder?
Boris0815 hat von dem Preis des Drittbieters geschrieben.
Unter dem Strich lag der Erste mit einem Zehner vorn.
 
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Die Differenz dem Gewinner in Rechnung stellen, einen Titel organisieren und seiner Waffenbehörde mitteilen wie es um die Zuverlässigkeit bestellt ist.

Das sollte man im Prinzip immer so durchziehen. Das Problem dabei ist nur, dass der Aufwand in keinem angemessenen Verhältnis zum Aufwand steht. Der eigene Schaden besteht in der Regel nur in der Differenz zwischen dem Preis, den der ins Fadenkreuz genommene Käufer nicht gezahlt hat und dem Preis, den man beim zweiten Verkauf erzielt hat. Das werden bei normalen Waffen allenfalls ein paar Hunderter sein. Alternativ kann man den säumigen Käufer natürlich auf Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung der Waffe verklagen. Da wird im Ergebnis aber auch nicht mehr bei rum kommen. Dafür einen längeren Rechtsstreit zu führen womöglich an einem Amtsgericht am anderen Ende der Republik oder gar im Ausland lohnt einfach den Aufwand nicht. Daher einfach eine Faust in der Tasche machen, dem säumigen Käufer Furunkel an den Hintern wünschen und die Sache dann vergessen.
 
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Ich habe unlängst übrigens auch mit so einem Problemkäufer zu tun gehabt, der Anfang November von mir eine unmontierte Merkel BDB ersteigert hatte. Er hat die Waffe bezahlt und Mitte November zugestellt bekommen. Mitte Januar schreibt er mir dann:

Hallo Herr ...
ich muss mich bei Ihnen noch einmal melden.
Ich habe die Doppelbüchse bisher noch nicht geschossen, aber ich habe mich jetzt hingesetzt und die Waffe richtig gereinigt.
Leider ist jetzt zu erkennen das beide Kugelläufe hinter dem Patronenlager deutliche Rostnarben aufweisen.
Das war in ihrer Artikelbeschreibung so nicht beschrieben, ich möchte daher den Kauf rückabwickeln.
Bitte erstatten Sie mir den Kaufpreis zurück und teilen Sie mir mit wann Ihnen die Waffe zugestellt werden kann.

...
Ich hatte die Waffe nicht lange im Bestand, hatte nur einmal damit geschossen und mir war nichts besonderes aufgefallen, als ich durch die Läufe geschaut hatte. Außerdem hatte ich nicht behauptet, dass die Läufe blank o. ä. sind und ich hatte die Waffe natürlich unter Gewährleistungsausschluss verkauft. Also habe ich die Waffe nicht zurück genommen und dem Käufer mit ein paar warmen Worten erläutert, warum ich das nicht mache. Er schrieb mir dann u. a.:

... Ich kann Ihnen nur sagen, dass nach der Reinigung deutliche, rotbraune Rostnarben in beiden Läufen hinter dem Patronenlager vorhanden sind. ... und ... Ich halte die Narben im unteren Lauf auch für kritisch, hinsichtlich der Gebrauchstauglichkeit. Ich möchte mit der Waffe jedenfalls keinen Schuss abgeben... und ... Für mich ist der Kauf eine Katastrophe. Die Waffe lässt sich in dem Zustand nicht verkaufen und ich bleibe auf einem Schaden von 1650 Euro sitzen.

Ich kam mir schon vor wie der Teufel persönlich, hatte die Waffe aber besten Wissens und Gewissens beschrieben und bin daher hart geblieben. Unlängst hat der Käufer die Waffe bei egun inseriert. Voilà: https://www.egun.de/market/item.php?id=19494714 Für die Nachwelt die Beschreibung:

Verkaufe Merkel Bockdoppelbüchse im Kaliber 7x65R. Die Waffe wurde Anfang der 60er Jahre beschossen und ist bisher unmontiert. Die Läufe sind gut. Die Züge und Felder sind scharkantig zu erkennen. ...Waffe wurde vom Büchsenmacher durchgesehen und ist i.O.. Wegen Privatverkauf erfolgt keine Rücknahme oder Garantie. Besichtigung der Waffe nach Absprache möglich.

Also hat er mich bezüglich der angeblichen Rostnarben schön angelogen. Vermutlich wollte er den Kauf rückabwickeln, nachdem er festgestellt hatte, dass die fachgerechte Montage eines ZF auf eine solche Waffe locker vierstellig kostet. An derartigen Praktiken sieht man, wie dreist die Leute heute vorgehen, um ihre Interessen durchzusetzen.
 
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Da würde ich mir doch den Spaß einer Strafanzeige wegen versuchtem Erwerb einer Schußwaffe ohne Berechtigung machen.
Und was soll das bringen ? Jeder kann auch ohne EWB soviele Kniften kaufen wie er möchte - solange ein Händler oder Berechtigter das für ihn einlagert.
 
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Da würde ich mir doch den Spaß einer Strafanzeige wegen versuchtem Erwerb einer Schußwaffe ohne Berechtigung machen.
Und so etwas wäre strafbar ???

Zudem wurde geschrieben, das es nahezu ausgeschlossen, dass er keine WBK hat. Im Umkehrschluss ist es dann nahezu sicher, das er eine WBK hat.
 
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@boris0815 Probieren kann man es ja mal … Frech.

Ähnlich dreist: Hatte ein Habicht mit alter Swarovski Schiene zu einem äußerst guten Kurs verkauft. Schiene deutlich fotografiert. Der Käufer hatte gemäß seiner letzten Bewertung eine BSM für SR Schiene erworben. Nach 2 Tagen kam die Rückmeldung „unvollständige Lieferung, der Okularschutzgummi fehlt“ .
 

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