Ich kann den Großteil der Urteilsbegründung und auch deine Rechtfertigung des Urteils absolut nicht nachvollziehen
ich schon, denn:
- offenbar hat sowohl das NRW-Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster als auch zuvor das Verwaltungsgerichts Köln beim Abwägen des Für und Wieder
(LärmEmissionen 24/7 versus Schutz vor Wölfen) die Meinung vertreten, daß es eben nicht wirklich erforderlich ist, die Hunde auch NACHTS und MITTAGS Lärm machen zu lassen.
und halte sie auch für falsch.
ich nicht, ist aber völlig OK, wenn Du das anders siehst oder anders geurteilt hättest.
Extensive Weidetierhaltung funktioniert nur, wenn die Tiere möglichst viel auf der Weide sind. Das heißt von Mitte März bis Mitte / Ende November sollen die Tiere die ganze Zeit auf der Weide verbleiben. Die Weidesaison wird erst dann beendet, wenn entweder kein Futter mehr nachwächst oder die Trittschäden zu hoch werden.
Alles schön und richtig, aber was wäre denn so schwer, die Tiere nachts in den (offenbar vorhandenen) Stall zu stellen und morgens wieder rauszulassen?
oder einen Verschlag für die Nacht auf die Weide ( n ) zu stellen?
oder meinetwegen ein Teilstück der Weide für die Nacht mit dem offenbar ja vorhandenem -E-Zaun abzutrennen und den Saft über Nacht aufzudrehen?
wir reden hier von einer ganz offensichtlich vor Ort wohnenden Hobbylandwirtin, die ihr Sammelsurium an knapp 50 Huftieren plus 7 Herdenschutzhunden direkt am Dorfrand, auf offenbar mehreren Flächen hält.
Nicht um einen Wanderschäfer irgendwo im Land oder Halbwilde Rinder auf ner Wiese wo der Landwirt alle paar Tage mit dem Auto hinfährt.
Wie machen das denn die "echten" Landwirte der dortigen Umgebung, mit sicher erheblich mehr Vieh/potentiellen Wolfsübergriffen?
zitat:
Das Gebell genieße jedoch auch in einem ausgewiesenen Wolfsgebiet keinen absoluten Vorrang vor dem berechtigten Interesse der Nachbarn.
Die Frau habe nicht nachgewiesen, auch während der Ruhezeiten zwingend auf den Einsatz der Hunde angewiesen zu sein:
Sie verfüge über einen Stall und einen Elektrozaun.
Auch habe sie keine Angaben gemacht, wie viele Herdenschutzhunde für die überschaubare Zahl ihrer Nutztiere notwendig wären.
Ortsnähe schützt nicht vor Wolfsangriffen.
wird auch nicht behauptet
Weidezäune schützen nicht vor Wolfsangriffen.
wird auch nicht behauptet.
Es gibt keine Tageszeiten, in denen man sicher vor Wolfsangriffen ist.
wird auch nicht behauptet
Einzig die Anzahl Herdenschutzhunde kommt mir zu hoch vor, nur wäre die Anzeige ausgeblieben, wenn nur 2 oder 3 Herdenschutzhunde gebellt hätten?
Tja, keine Ahnung, wie hoch der Lärmpegel/ Belästigungsgrad dann gewesen wäre,
bei knapp 50 Huftieren auf "mehreren Flächen" (wieviele ist unklar) = keine Ahnung, wieviele Hunde man da braucht je Weide oder meint zu brauchen...
wußte die Halterin ja offenbar selber nicht.
was ich aber kürzlich mitbekommen hab ist, daß Esel Wölfe recht gut verprügeln können ..
Geschrei, Bisse und Huftritte: In Niedersachsen sollen Esel Schafherden vor Angriffen von Wölfen schützen. Denn anders als Schafe flüchten Esel nicht, sondern jagen die Raubtiere.
www.welt.de
evtl. eine "ruhigere Alternative" zu der von z/7 erwähnten "Hütehund-mix-sammlung...
Aber wie gesagt:
"Möge jeder nach seiner Façon selig werden"...