Voraussetzungen für die Abgabe von Wildbret

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Ist der WMHsergant denn Pächter ?
Um das abzuschließen...ne.."noch" nicht...nur begeher....aber will mich mal der Verantwortung einer Pacht mit allem drum und dran stellen...wenn es dann passt usw.. spricht nix dagegen ....also meine frage ist beantwortet und vielen dank an euch ...und hab echt komplett in falsche richtung gedacht...unglaublich...wenn man kein jagdliches Umfeld hat muss man sich alles zusammensuchen und reinlesen..nicht alles lernt man bis ins Detail in der Ausbildung.... und muss sagen das neben viel quatsch..der auch sein muss ..spass ist wichtig.... ist das forum hier doch eine gute Informationsquelle ...👍 .....waidmannsheil
 
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Ich möchte künftig mein Rehwildbret verstärkt selber vermarkten.
Gibt es hier unterschiedliche Regelungen in den Bundesländern? Der Link im Eröffnungspost ist ja aus BaWü. Ich komme aus Bayern.
Konkret gehts mir um "Abgabe an Endverbraucher ohne Decke zerlegt". Was hat es mit der "Registrierung als Lebensmittelunternehmer (LRA)" auf sich? Hat man durch den Jagdschein automatisch, oder muss man sich das beim LRA nochmal separat bescheinigen lassen?
... ich denke mal für Dich LAUT.
"Wildbret wird nur 'normal versorgt' abgegeben - also immer komplett im Stück.
Wer es anders wünscht, kann das (irgendwo) in Auftrag geben und bezahlt die Dienstleistung separat."


Das bedeutet für mich:
Seit knapp 4 Jahrzehnten verkaufe ich mein Rehwild nur am Stück und in der Decke.

Bei mir war auch schon der Chef-Veterinär vom LRA, um die Räumlichkeiten des nicht
ganz unerheblichen Wildbretverkaufs zu besichtigen.
Er war etwas irritiert, aber juristisch war alles 'sauber'.
 

Fex

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Die Dienstleistung des Zerlegens wird natürlich auf den Kilopreis umgelegt. Kann man fremd machen lassen, kann man aber auch selbst tun.
 
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Hm - da ich nur ganze Stücke abgebe, gibt es bei mir/uns die Dienstleistung zum Fix-Preis ;)
auch wenn du mit deiner Antwort gut ein halbes Jahr überlegt hast....

Ich habe mich mal mit dem Amtstierarzt (der ist bei uns für solche Sachen zuständig) unterhalten. Er meinte dass ich auf der sicheren Seite bin wenn ich das Wild im ganzen verkaufe und erst wenn es verkauft ist helfe es zu zerteilen, das fällt dann unter Nachbarschaftshilfe. Also bei mir zahlt die Kundschaft halt mehr fürs Wildpret, dann fragt sie mich ob ich helfe und fertig.
 
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... ich denke mal für Dich LAUT.
"Wildbret wird nur 'normal versorgt' abgegeben - also immer komplett im Stück.
Wer es anders wünscht, kann das (irgendwo) in Auftrag geben und bezahlt die Dienstleistung separat."


Das bedeutet für mich:
Seit knapp 4 Jahrzehnten verkaufe ich mein Rehwild nur am Stück und in der Decke.

Bei mir war auch schon der Chef-Veterinär vom LRA, um die Räumlichkeiten des nicht
ganz unerheblichen Wildbretverkaufs zu besichtigen.
Er war etwas irritiert, aber juristisch war alles 'sauber'.
Gut dass wir das jetzt nach 5 Jahren endlich klären konnten 😁
 
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auch wenn du mit deiner Antwort gut ein halbes Jahr überlegt hast....

Ich habe mich mal mit dem Amtstierarzt (der ist bei uns für solche Sachen zuständig) unterhalten. Er meinte dass ich auf der sicheren Seite bin wenn ich das Wild im ganzen verkaufe und erst wenn es verkauft ist helfe es zu zerteilen, das fällt dann unter Nachbarschaftshilfe. Also bei mir zahlt die Kundschaft halt mehr fürs Wildpret, dann fragt sie mich ob ich helfe und fertig.
So ist es mir auch geläufig.
 

Fex

Moderator
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So ist es mir auch geläufig.
Was soll "sichere Seite" bedeuten?

Die Abgabe von Wildbret ist gesetzlich klar geregelt, für die verschiedenen Vermarktungsmöglichkeiten gibt es festgeschriebene Regel. Wer die befolgt, ist immer auf der sicheren Seite, ob er das Stück nun in der Decke oder Schwarte, zerlegt oder auch veredelt verkauft.
 
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24 Sep 2015
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Was soll "sichere Seite" bedeuten?

Die Abgabe von Wildbret ist gesetzlich klar geregelt, für die verschiedenen Vermarktungsmöglichkeiten gibt es festgeschriebene Regel. Wer die befolgt, ist immer auf der sicheren Seite, ob er das Stück nun in der Decke oder Schwarte, zerlegt oder auch veredelt verkauft.
Das ist auch unbestritten. In meinem Fall bekommt der Pächter die Stücke, welche er vermarktet und die paar Rehe für meinen Eigenbedarf (-verzehr) darf ich zerwirken und selbst verzehren.

Natürlich, wenn z. Bsp. mit der Fleischqualität etwas nicht stimmt, hilft es einem auch nicht, wenn man das Stück in der Decke/Schwarte erst abgibt und dann dem Empfänger beim Zerwirken hilft. In Haftung wird man sowieso genommen.

Wir hatten das vor Jahren im Kurs rechtlich auch als Thema und darum war mir die Aussage vom Brackenjäger durchaus bekannt. Wer sein Wild wie veräußert, muss jeder selbst wissen.
 

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