[RLP] Waschbärkirrung Eurohunt Coonpipe

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Die Kirr-VO
widerspricht dem Rohr auch nicht.
Ich frage mich aber, warum man sich so ein Rohr für 70 Euro kaufen sollte, wenn ein KG-Rohr, zwei Stopfen, ein Stück Latte und zwei Spanngurte es auch tun.
Wenn in dem Revier aber eh mit Mais auf Sauen gekirrt wird, dürften sich die possierlichen Kleinbären eh dort einstellen, warum also nicht direkt da abgreifen?

Die FüKi-VO ist schon deshalb kein Problem, weil sie auf Waschbären, Füchse & Co. gar nicht anwendbar ist, ihr lustigen Vögel.
D.h. wenn ausgeschlossen werden kann, dass Schalenwild irgendwo rankommen kann, kann als Kirrmaterial alles genutzt werden, was anlockt und was nicht anderweitig verboten ist (wie die o.g. Schlachtabfälle).
 
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D.h. wenn ausgeschlossen werden kann, dass Schalenwild irgendwo rankommen kann, kann als Kirrmaterial alles genutzt werden, was anlockt und was nicht anderweitig verboten ist (wie die o.g. Schlachtabfälle).

Eben, ich bevorzuge zwar am Boden locken weil ich mit Kugel schieße aber zum Anlocken in Baum hängen kann man, so lange der Baum intakt bleibt oder von Eigentümer abgesegnet, was man will sofern es keine Tierseuchen verbreiten kann. Könnte mir auch Jutesack mit Mais und Aroma im Baum gut vorstellen für die Bären.

Auf jeden Fall würde ich keine 70€ für ein Stück Rohr zahlen 😉
 
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Die FüKi-VO ist schon deshalb kein Problem, weil sie auf Waschbären, Füchse & Co. gar nicht anwendbar ist, ihr lustigen Vögel.
D.h. wenn ausgeschlossen werden kann, dass Schalenwild irgendwo rankommen kann, kann als Kirrmaterial alles genutzt werden, was anlockt und was nicht anderweitig verboten ist (wie die o.g. Schlachtabfälle).
Gibt es da irgendeinen Gesetzestext dazu? Ernsthaft, würde mich sehr interessieren. Ich hab bislang nichts gefunden dazu. Diese Rohre , gefüllt mit Mais, könnten sonst als Krirrautomat ausgelegt werden.
 
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Marderhund: Um Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich dass vorher mit der unteren absprechen. Solange niemand eine entsprechende Verordnung verlinken kann, hätte ich da keine Lust darauf. Der Wald hat Augen sag ich nur.
 
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Wenn das Rohr aufgrund der Anbringung außerhalb der Reichweite von Schalenwild nicht geeignet ist, als Kirrung zu funktionieren, gibt es keinen Grund zur Beanstandung. Rechtsanwälte schaffen es ja auch, Anzeigen gegen ganz offensichtliche Verstöße abzuwehren, hier müsste der SB der UJB von sich aus merken, dass der Vorwurf ins Leere geht.
 
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Solange sich niemand belästigt fühlt und ihr keine OWI hattet bislang, könnt ihr den Versuchsballon ja starten. Meine Info seitens der Behörde ist, Zitat:" Eine Möblierung im Wald ist nicht erwünscht." Wer mag, kann natürlich gern seinen Anwalt mit Arbeit versorgen. Wie gesagt, einen Joker mit ner OWI kann man ja mal ziehen....
 
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Solange sich niemand belästigt fühlt und ihr keine OWI hattet bislang, könnt ihr den Versuchsballon ja starten. Meine Info seitens der Behörde ist, Zitat:" Eine Möblierung im Wald ist nicht erwünscht." Wer mag, kann natürlich gern seinen Anwalt mit Arbeit versorgen. Wie gesagt, einen Joker mit ner OWI kann man ja mal ziehen....
Es kann aber auch an den leuten der OWI liegen! Und nicht jede OWI hat solche Mitarbeiter, es soll ja Beamte geben mit denen man auf sachlicher Ebene reden kann!
 
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Wie kommt man eigentlich auf so eine blöde Idee. Stell eine Kastenfalle hin und tu was fürs Niederwild. So ein Kasperletheater- wegen ein Stück Plasterohr.
Für eine Kastenfalle zu stellen, muss man auch die Zeit für die Kontrolle haben. Hat nicht jeder.
Luderplatz anlegen und sich ansetzen.
 
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Marderhund: Um Ärger aus dem Weg zu gehen würde ich dass vorher mit der unteren absprechen. Solange niemand eine entsprechende Verordnung verlinken kann, hätte ich da keine Lust darauf. Der Wald hat Augen sag ich nur.

Das ist doch Quatsch! Noch gibt es keine Beweislastumkehr in diesem Land und ich brauch selbstverständlich keine VO, die mir explizit irgendetwas erlaubt!
Und was irgendeine untere Jagd- oder sonstige -behörde "wünscht" oder nicht, würde mir dabei sehr gepflegt irgendwo vorbei gehen.
 
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Mit der Möbilisierung sind die Kirrtrommeln, Saukreisel, Pendelfässer usw. gemeint, die früher zur Schwarzwildkirrung genutzt wurden. Von Raubwildkirrungen war und ist keine Rede.
 

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