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"Muss" ist Quatsch.Die CZ samt Wechselsystem ist als Sportwaffe eingetragen. Das Innenministerium sagt, dass die Sportwaffe auch jagdl. genutzt werden kann/muss
Die Erwerbs- und Besitzerlaubnis der jagdlichen Kurzwaffen (§13) und der sportlichen Kurzwaffen (§14) beruht auf grundverschiedenen Bedürfnissen.
Wenn Du eine sportliche Waffe jagdlich nicht sinnvoll nutzen kannst (GSP z.B.), dann musst Du das auch nicht.
Genauso verhält es sich umgekehrt. Wenn es für eine jagdliche Waffe z.B. keine entsprechende Sportordnung / Disziplin in Deinem Verband gibt, dann darfst du sie gar nicht sportlich nutzen.
Das schöne ist, dass auf dem Stand keiner weiss, ob Du gerade sportliches oder jagdliches Übungsschiessen machst.
Sinnvoll ist es allerdings, sich für die sportlich genutzten Waffen eine seperate WBK ausstellen zu lassen. Vereinfacht alles, falls eins der beiden Bedürfnisse wegfällt.
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