[Bayern] Wildkamera Datenschutz vs. "Sachbeschädigung"?

Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.854
Hallo zusammen,

die allgemeine Situationen ist klar: Personen auf einer Wildkamera sind sofort zu löschen - Datenschutz.

Wie schätzt ihr die Situation ein, wenn ein Bild was zeigt, was sowohl komplett legal sein könnte als auch eine Sachbeschädigung (von was geringwertigen, paar kleine Bäumchen)? Und eventuell die Personen minderjährig sind?

Meine Tendenz geht dahin, alles mit erkennbaren Personen zu löschen, und falls der Waldbesitzer Wildschaden will, die Bilder zu haben, auf denen niemand zu erkennen ist.

Wie seht ihr das?

Gruß, Phantom89
 
Registriert
30 Jun 2017
Beiträge
458
Was ist denn dein Ziel bzw. deine eigentliche Fragestellung? Ob du die Bilder behalten darfst? Ob du die Bilder an die Strafverfolgungsbehörden weitergeben darfst?
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.854
Also: Der Waldbesitzer ist ein A*** vor dem Herren. Ich will meine Ruhe haben und auch, dass die Jagdgenossenschaft keinen Ärger mit ihm hat wegen dämlichen Wildschadensforderungen, die kein Wildschaden sind. Gleichzeitig will ich auch datenschutzkonform und auf sauberen, gesetzlichen Weg unterwegs sein.

Daher würde ich gern alle Bilder löschen, auf denen Personen zu erkennen sind. Aber gleichzeitig eins behalten, auf denen man zweifelsfrei erkennt, dass es sich hier um durch Zweibeiner entstandenen Schaden handelt - nicht jedoch die Zweibeiner.

Und konkrete Frage 1: Gibt es irgendein Gesetz, dass sagt, Schaden an Forstpflanzen ist höher als das Persönlichkeitsrecht, so dass ich die Fotos der Personen aufheben müsste?

Frage 2: Ändert sich irgendwas, sollten die Personen auf dem Bild die Kinder des Waldbesitzers sein?
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
30 Jun 2017
Beiträge
458
Grundsätzlich dürftest du die Bilder nutzen, um Strafverfolgungsbehörden zu ermöglichen, das Recht wieder herzustellen und dem Geschädigten, seinen Schaden reguliert zu bekommen.

Das möchtest du ja offensichtlich nicht.

Datenschutzrechtlich verhältst du dich auch korrekt, in dem du die Bilder löscht, auf denen die Personen zu erkennen sind, was du aber auch nicht müsstest (s. o.).

Hat die Kamera leider nur "unbrauchbare" Bilder aufgenommen. In meinen Augen absolut unproblematisch. Sind ja keine "personenbezogenen" Daten aufgenommen bzw. gespeichert worden.
 
Registriert
23 Jan 2021
Beiträge
618
Zu Frage 1)
Ein Gesetz zu der speziellen Frage gibt es nicht. Es ist letztlich eine Frage der Güterabwägung zur Verwertbarkeit etwaige illegal erlangter Bilder als Beweismittel in einem Zivil- oder Strafverfahren. Eine ähnliche Diskussion gibt es im Zusammenhang mit der Rechtsprechung zur Verwertung von Dashcambildern bei Gerichtsverfahren zu Verkehrsunfällen. Ich müsste selber nachschauen, wie da der Stand aktuell ist, aber ich meine, die Gerichte lassen überwiegend solche Bilder als Beweismittel zu. Speziell zu Wildkameras gibt es da noch nichts.
 
Registriert
23 Jan 2021
Beiträge
618
Zu Frage 2)
Sind die Kinder denn selber an der eigentlichen Tat beteiligt und sind sie wohl strafmündig? Also mindestens 14?
 
Registriert
29 Jan 2022
Beiträge
623
Du könntest ja die Gesichter der Personen auf deinem Computer bearbeiten und unkenntlich machen? So kannst du das nachweisen. Die unveränderten Originale kannst du dann ja löschen, so dass du nicht mehr darüber verfügen kannst.
Wenn ich das richtig verstanden habe und du nicht der Geschädigte bist, mußt du dich dann auch nicht mit der Frage des Datenschutzes für die Verursacher beschäftigen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
20 Sep 2023
Beiträge
1
Im Jagdrevier wo das Wild nicht gestört werden soll haben Privatpersonen nichts zu suchen womöglich auch noch mit ihrem Hund.Dass wir auch durch Plakataufforderung den Leuten so mitgeteilt.Wer sich nicht dran hält muss damit rechnen von Wildkameras erfasst zu werden.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
Registriert
18 Sep 2015
Beiträge
16.546
In Zweifelsfall kannst du die mit der Strafverfolgungsbehörde in so einem Fall abstimmen. Ist ja u.U. Sachbeschädigung, um die es hier geht.

Wir haben mehrere Stellen, die Jugendlich vermüllen und dort teilweise auch Nazi- Symbole an die Bäume schreiben. Da sind Kameras in Absprache mit der Polizei angebracht und auch die ersten schon ermittelt.
 
Registriert
22 Mrz 2016
Beiträge
2.854
In Zweifelsfall kannst du die mit der Strafverfolgungsbehörde in so einem Fall abstimmen. Ist ja u.U. Sachbeschädigung, um die es hier geht.

Wir haben mehrere Stellen, die Jugendlich vermüllen und dort teilweise auch Nazi- Symbole an die Bäume schreiben. Da sind Kameras in Absprache mit der Polizei angebracht und auch die ersten schon ermittelt.

Dann hab ich genau das, was ich nicht will: Meine Ruhe.

Darum für alle die es interessiert: Alle Bilder sind gelöscht, auf denen die Personen erkennbar sind. Auf denen sie nicht erkennbar sind, sind gespeichert, damit die Jagdgenossenschaft dem Trottel keinen Wildschaden bezahlen braucht.
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.093
Im Jagdrevier wo das Wild nicht gestört werden soll haben Privatpersonen nichts zu suchen womöglich auch noch mit ihrem Hund.Dass wir auch durch Plakataufforderung den Leuten so mitgeteilt.Wer sich nicht dran hält muss damit rechnen von Wildkameras erfasst zu werden.
So einer wie du, würde mir ganz schnell quer vor der Nase liegen.
Geht's noch!
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
89
Zurzeit aktive Gäste
475
Besucher gesamt
564
Oben