Das Problem:
Ein früherer Begehungsscheininhaber mit Stöberhund (Alpenländische Dachsbracke) fährt regelmäßig 40 km weit in mein Jagdrevier und lässt dort seinen Stöberhung in den Buschecken stöbern, onwohl er einen BGS für ein anderes Revier, in der Nähe seiner Wohnung, hat.
Ich habe ihn bereits mehrfach darauf angesprochen, aber das interessiert ihn nicht.
Er würde seinen Hund bei seinen Spaziergängen in meinem Revier stehts im Auto lassen.
Als er noch seinen BGS bei mir hatte, wollte er die weite Strecke nie alleine ins Revier fahren, um z. B. mal zu kirren, weil das ja eine Menge Diesel kostet.
Gibt es ein Gesetz was das freie Stöbern in fremden Revieren verbietet?
Bevor ich das Ortnungsamt oder einen Anwalt einschalte, würde ich gerne die Frage hier diskutieren.
TH