Moin. Ich möchte mir demnächst einen Schalldämpfer zulegen. Das dies nun kein Problem mehr ist und auf gültigen Jagdschein mit Eintragung in die WBK funktioniert, habe ich verstanden. Aber darf msn ihn zur Jagdausübung auch führen? Und wo steht das? Heute Abend habe ich im Nieders. Jagdgesetz zu dem Thema nachgeschaut und nichts dazu gefunden? Es sind ja drei Gesetze die dort eine Rolle spielen - Waffenrecht, Bundesjagdgesetz und Landesjagdgesetz. Wie ist das in NDS geregelt? Ich blicke da gerade nicht ganz dran lang. Danke.