[Bayern] Ausgangssperre in Bayern

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Das ist reiner Selbstschutz. Finde ich ok.
Auch das Filmen einer im öffentlichen Dienst im Einsatz befindlichen Person finde ich ok. So lange die Aussage EINES Polizisten höher gewerttet wird als die eines normalen Bürgers.
Der Bürger wird inzwischen dazu gezwungen.
Siehe Umkehr der Beweislast...
Gruß-Spitz
 
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gefällt mir nicht 👎👎
...so so.. es gefällt dir nicht :ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO::ROFLMAO:

Die Beamten tun ihren Job, ganz einfach. Das sind Beamte und diese sind weisungsgebunden!

Wenn du dich gegenüber einem Schleierfahnder in zivil so idiotisch aufführst, hast schneller die Acht drauf, als du schauen kannst.

Die Beleidigung gegen den Söder, im Video, können ihm auch kräftig auf die Füße fallen!
Um so etwas ab zu ziehen, muss man schon etwas mehr in der Birne haben, als diese Witzfigur!
 
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Die aktuellen rechtlichen Bestimmungen kannst du der Seite
https://www.wildtierportal.bayern.de/jagd/242064/index.php
entnehmen. Aufgrund der Aktualität und der häufigen Änderungen sind Ausführungen im Faden nicht zielführend. Unter dem ersten Punkt findet man am 06.01.2021 folgendes:

"
Jagen und Arbeiten im Jagdrevier einschließlich Hochsitzbau, etc. stellen als Bewegung an der frischen Luft einen triftigen Grund zum Verlassen der Wohnung dar. Allerdings ist dies ausschließlich allein, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands zulässig, solange dabei eine Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Jeder Jäger muss dafür Sorge tragen, dass jagdliche Handlungen insbesondere „nach dem Schuss“ (bspw. Nachsuche, Wildbergung, Wildversorgung, Trichinenprobe, Radiocäsium-Untersuchung oder Abgabe von Wildbret) nach diesen Vorgaben zur Personenanzahl erfolgen.

Zudem sind die Regelungen zur landesweiten Ausgangssperre von 21 – 05 Uhr zu beachten. Danach ist der Aufenthalt in dieser Zeit außerhalb der Wohnung untersagt, es sei denn, es liegt einer der Ausnahmegründe des § 3 der 11. BayIfSMV vor. Die Ausübung der Jagd auf Schwarzwild zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest stellt einen Ausnahmegrund im Sinn des § 3 Nr. 7 der 11. BayIfSMV dar und begründet während der nächtlichen Ausgangssperre die Zulässigkeit des Aufenthalts außerhalb der Wohnung. Das Versorgen von verletztem Wild begründet ebenfalls während der nächtlichen Ausgangssperre den Aufenthalt außerhalb der Wohnung (§ 3 Nr. 6 der 11. BayIfSMV).

Wird die Jagd außerhalb Bayerns in einem Risikogebiet (Gebiete außerhalb der Bundesrepublik Deutschland) nach der aktuellen Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI) über die Einstufung als Risikogebiet ausgeübt, so sind bei der Rückreise in den Freistaat Bayern die Regelungen der geltenden Einreise-Quarantäneverordnung zu beachten. Wir weisen darauf hin, dass in der EQV die Regelung zum „kleinen Grenzverkehr“ entfallen ist, so dass keine Ausnahme von der Einreisequarantäne mehr für Personen besteht, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs mit Nachbarstaaten weniger als 24 Stunden in einem Risikogebiet nach § 1 Abs. 5 aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden in das Bundesgebiet einreisen.

Stand: 17.12.2020"

Besonders wichtig ist dabei, dass der Stand immer noch der 17.12.2020 ist. Eine Einlassung auf die 15km-Begrenzung findet sich noch nicht im Wildtierportal.

Schönen Dreikönigstag noch!
 
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17 Nov 2016
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Jep ! Was soll der Scheiß...
Zitat:"Ich will ja auch Menschen Aufwecken" So Erklärbären sind mir aufs höchste zuwieder :sick:

Man kann über das Gesetz denken was man will, ich halts auch für Blödsinn.
Jedenfalls solange die ganzen Deppen auf der Skipiste, Querdenker und Analphabeten frei rumlaufen dürfen.

Nur die Beamten können da doch grad gar nix dazu.
 
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