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Ich bin eben hier drüber gestolpert "Die Jägerprüfung zur Erlangung eines Jagdscheines ist bei der Jagdbehörde abzulegen, in deren Bezirk die Bewerberin bzw. der Bewerber den Hauptwohnsitz hat."
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Heißt das, dass eine bestandene Prüfung an einer Jagdschule z. B. in Brandenburg hier in Mönchengladbach nicht berechtigt, einen Jagdschein zu lösen ? Betrifft mich zum Glück nicht, ich fand es nur seltsam...
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Heißt das, dass eine bestandene Prüfung an einer Jagdschule z. B. in Brandenburg hier in Mönchengladbach nicht berechtigt, einen Jagdschein zu lösen ? Betrifft mich zum Glück nicht, ich fand es nur seltsam...