- Registriert
- 27 Okt 2020
- Beiträge
- 1.892
Nur für mich zum Verständniss:
Das BJG sagt:
4) Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen. Die Länder können die Mindestpachtzeit höher festsetzen. Ein laufender Jagdpachtvertrag kann auch auf kürzere Zeit verlängert werden. Beginn und Ende der Pachtzeit soll mit Beginn und Ende des Jagdjahres (1. April bis 31. März) zusammenfallen
Im BW Gesetz steht:
4) Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer hat mindestens sechs Jahre zu betragen.
Wie geht das, ich war immer der Meinung es ginge wenn dann nur länger wie 9 Jahre ?
Ich habe zwar nicht vor in Ba-Wü etwas zu pachten, bin aber darauf gestoßen und war überrascht über die 6 Jahre…..
Das BJG sagt:
4) Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen. Die Länder können die Mindestpachtzeit höher festsetzen. Ein laufender Jagdpachtvertrag kann auch auf kürzere Zeit verlängert werden. Beginn und Ende der Pachtzeit soll mit Beginn und Ende des Jagdjahres (1. April bis 31. März) zusammenfallen
Im BW Gesetz steht:
4) Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer hat mindestens sechs Jahre zu betragen.
Wie geht das, ich war immer der Meinung es ginge wenn dann nur länger wie 9 Jahre ?
Ich habe zwar nicht vor in Ba-Wü etwas zu pachten, bin aber darauf gestoßen und war überrascht über die 6 Jahre…..