[Baden-Württemberg] Verständisfrage zur Mindespachtdauer Baden-Würt.

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Nur für mich zum Verständniss:

Das BJG sagt:

4) Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen. Die Länder können die Mindestpachtzeit höher festsetzen. Ein laufender Jagdpachtvertrag kann auch auf kürzere Zeit verlängert werden. Beginn und Ende der Pachtzeit soll mit Beginn und Ende des Jagdjahres (1. April bis 31. März) zusammenfallen


Im BW Gesetz steht:

4) Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer hat mindestens sechs Jahre zu betragen.



Wie geht das, ich war immer der Meinung es ginge wenn dann nur länger wie 9 Jahre ?

Ich habe zwar nicht vor in Ba-Wü etwas zu pachten, bin aber darauf gestoßen und war überrascht über die 6 Jahre…..
 
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Nur für mich zum Verständniss:

Das BJG sagt:

4) Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer soll mindestens neun Jahre betragen. Die Länder können die Mindestpachtzeit höher festsetzen. Ein laufender Jagdpachtvertrag kann auch auf kürzere Zeit verlängert werden. Beginn und Ende der Pachtzeit soll mit Beginn und Ende des Jagdjahres (1. April bis 31. März) zusammenfallen


Im BW Gesetz steht:

4) Der Jagdpachtvertrag ist schriftlich abzuschließen. Die Pachtdauer hat mindestens sechs Jahre zu betragen.



Wie geht das, ich war immer der Meinung es ginge wenn dann nur länger wie 9 Jahre ?

Ich habe zwar nicht vor in Ba-Wü etwas zu pachten, bin aber darauf gestoßen und war überrascht über die 6 Jahre…..
Da das JWMG ein Vollgesetz ist, hat es manche Abweichungen vom BJG bzw von anderen LJG enthalten.
 
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Sprich, die Regelung in BW gilt hier, weil in diesem Teil vom BJagdG abgewichen werden kann. Nur das Recht der Jagdscheine ist nur beim Bund.
 
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Da war ich überrascht, dachte das geht wenn nur länger, in Hessen z.B. 10 Jahre.


Aber auch hier gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, z.B. bei Verlängerung. Eine UJB machen bei gleichem Pächter Jahresverlängerungen, andere UJB sagen so etwas gibt es nicht.
 
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Da war ich überrascht, dachte das geht wenn nur länger, in Hessen z.B. 10 Jahre.


Aber auch hier gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, z.B. bei Verlängerung. Eine UJB machen bei gleichem Pächter Jahresverlängerungen, andere UJB sagen so etwas gibt es nicht.
Kann es nicht sicher sagen, aber ich meine vor dem JWMG war die Pachtzeit auch länger. Bei Hochwildrevieren war die mindestpachtdauer noch länger.
 
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Ja das ganze wird unterschiedlich gehandhabt, je nach Jagdgenossenschaft, ich kenne 6-9 und 12 Jahr Pachtdauer. Wir haben den Pachtvertrag mit einer Dauer von 12 Jahren abgeschlossen ein paar Kilometer weiter sind es 6 Jahre.
Ich persönlich finde 6 Jahre für sehr kurz wenn ich ein Revier noch nicht kennen würde , bis man da die Wechsel usw gut kennt, Ansitzeinrichtungen gebaut hat, die Grundbesitzer und ihre Eigenheiten kennt sind doch im Nuh die ersten 2 Jahre vorbei. Deshalb haben wir der langen Laufzeit zugestimmt und ich Jage in dem Revier zu Anfang als Begehungsschein- Inhaber und nun seit 2 Jahren auch als Pächter ( wir sind zu zweit) schon seit 15 Jahren und hätte es nicht besser treffen können.
 
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…und jetzt meist DE FACTO auch wieder 9 Jahre im Geltungsbereich des JWMG. Weil’s doch total nervig ist für so eine Liegenschaftsamtsleiterin einer Stadt mit ca 26 Jagdbögen, diese 35-40 Pächter vorab zur Ruhe zu zwingen, die Neukartierung per Geodatenbüro so zu gestalten, dass jeder Spielplatz in ner Neubausiedlung und jede Grünfläche um nen Hauptverkehrskreisel entfriedet wird. Dann jeweils die Jagdgenossenschaften alle einzuladen und bei Versammlung zum Seppuku zu verführen / zu nötigen. Und danach die Eigenjagdverträge der Stadt mit den 19% Steuer und dann -als beliehene oder Notverwalterin der Jagdgenossenschaft- den „Genossenschaftsvertrag“ ohne letztere als Dublette mit 3-Tages-Ultimatum für unterschriebenes-Retournieren-sonst-wird-Ihre-Jagd-ausgeschrieben ( in der Zeit geht sie in Urlaub) allen diesen Pächtern rauszuhauen. Daraufhin 100 e-Mails niederzubügeln, das Paket noch fristgerecht an die UJB zu schicken ( die auch e-Mails kriegte und Stellung nehmen muss bei berechtigtem Gemecker der Pächter..). Und dann müssen noch ein bis zwei Jagden neu verpachtet werden…
Ein übler Job.

Bei uns grade so gelaufen. „Laufdauer der Verträge: 6 Jahre ( „ auf speziellen Wunsch sehr alter Pächter“) , alle Pächter aus über 30 km Entfernung brauchen nen lokalen Mitpächter, alle Pächter dürfen ihre Jagd aber weiter pachten und die Preise bleiben gleich“ war die schmale Erklärung vorab.
In den Verträgen standen dann 9 Jahre, wurden fantasievoll bisher befriedete Eckchen wie die toll gemähten rechteckigen Rasen neben den Fussballvereinsheimen Jagdfläche, der Pachtpreis stieg bei mir um 30 Prozent… und ich hatte zu unterschreiben, dass Wildschutzmassnahmen in Höhe 24€/ ha Wald pro Jahr ( um fast 30ha Wald mehr als bisher gerechnet in und um ein jetzt dazukommenden Gut,dessen Besitzer tolle Zäune gebaut hat und Jagd ablehnt auf seinem Grund, aber keinen befriedeten Bezirk beantragen mag)…. also bis 4000€ Jahr Extrarechnung pro Jahr, falls Schutzmaßnahmen beschlossen werden im Waldbau. Wegen PEFC audits eine wichtige Daumenschraube, ok. Aber stilistisch….eine katastrophale Aktion!

Die Nacharbeiten werden mühsam. Ich z.B. kann ein ehemaliges - aber superdicht eingezäuntes - Militärgelände nur friedvoll als Gast betreten zwischen 10-17 Uhr bevor Automatiktore und privater Sicherheitsdienst mich rauswerfen, kann damit 10 ha gezäuntem Wald garnicht zu Jagdzeiten betreten (180€ Pacht pro Jahr) und finde den Teich mit 80m2, der im Pachtvertrag steht, nicht.

Und sowas wollen alle Beteiligten doch höchstens alle 9 Jahre!
 
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Da war ich überrascht, dachte das geht wenn nur länger, in Hessen z.B. 10 Jahre.

Dazu hast Du bereits die notwendigen Infos bekommen - Abweichungen in den Ländern sind möglich, sofern das dortige Gesetz sie ermöglicht (wenn auch sachlicher Dummfug!).

Aber auch hier gibt es sehr unterschiedliche Regelungen, z.B. bei Verlängerung. Eine UJB machen bei gleichem Pächter Jahresverlängerungen, andere UJB sagen so etwas gibt es nicht.

Die UJB macht zunächst einmal gar nix!!! Die Jagdrechtsinhaber machen - und zwar mit dem oder den Pächtern!!!
Und wenn, was in den meisten mir bekannten Jagdgesetzen der Fall ist, bei PachtVERLÄNGERUNGEN keine Mindestlaufzeiten vorgegeben sind, hat eine UJB auch eine einjährige Verlängerung zur Kenntnis und zu den Akten zu nehmen und ansonsten den Rand zu halten!
 
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Die UJB hat dafür zu sorgen daß geltendes Recht umgesetzt wird. Mehr nicht.
 
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Um dann bei Hessen zu bleiben. Was ist geltendes Recht bei Verlängerung? 10 Jahre oder 1 Jahr ?
"Kürzere Zeit" ist nicht näher definiert, aber ein Jahr scheint ein logisches Minimum zu sein.

Edit: BaWü und Hessen durcheinandergewürfelt.
 
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