Kurzwaffe mit Voreintrag führen?

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Hallo und WMH zusammen,

kurze Frage, wenn ich einen Voreintrag für eine Kurwaffe erhalten habe und die Waffe nun erworben habe, darf ich sie dann auch führen oder muss ich warten, bis die Waffe auch komplett in die WBK eingetragen ist?

Was passiert wenn ich die Kurzwaffe auf der Jagd dabei habe, kontrolliert werde und in der WBK nur der Voreintrag vorhandenen ist?

Gruß und WMH
 
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Rein rechtlich würde ich sagen nein, denn § 38 Abs. 1 S. 2 WaffG kennt dahingehend nur Ausnahmen für Waffen die nach § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 6 WaffG erworben wurden (also Langwaffen auf Jagdschein & gelbe WBK für Sportschützen) - da genügt dann ein Nachweis, dass die Anmeldefrist noch nicht verstrichen ist oder die Anmeldung bereits erfolgt ist (z.B. "frische" Rechnung / Kaufvertrag).

Die Kurzwaffe wird aber nach § 10 Abs. 1 WaffG erworben. Allerdings kann man argumentieren, dass mit dem Voreintrag ja auch neben der Erwerbs- auch bereits die Besitzberechtigung erteilt wurde und der Eintrag dann nur noch feststellt, dass die erworbene Waffe dem Voreintrag entspricht (da gibt es Rechtssprecung in anderem Kontext zu).

Praktisch: Die meisten Polizeibeamten haben wohl noch nie eine WBK in der Hand gehalten und im Waffenrecht auch ehr rudimentäre Kenntnisse - daher kann es so oder so ausgehen...
 
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Im Voreintrag steht "Pistole" und "Kaliber 9mm Luger".

Davon gibt es tausende. Und Du läufst mit einer davon rum und sagst "Passt schon, alles in Ordnung!".

Mach doch, bist ja alt genug. Oder frag doch einfach bei der Waffenbehörde nach.
 
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9 Okt 2023
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Du musst die Überlassung durch Kaufvertrag oder Rechnung mitführen (auch um zu belegen, daß die 2-Wochen-Frist nicht überschritten ist).

Wenn die Waffe nur zum Ausprobieren vor dem evtl. Kauf mitgegeben wurde, braucht es einen Leihschein.
 
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Rechnung/ Vertrag mitnehmen das man sieht unter 2 Wochen..so wärs schon ok ...was ich machen würde ?daheim lassen bis ich es nicht "erklären "müsste.....
 
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Du musst die Überlassung durch Kaufvertrag oder Rechnung mitführen (auch um zu belegen, daß die 2-Wochen-Frist nicht überschritten ist).
Wen interessiert bei einer Kontrolle die Zweiwochenfrist? Zudem gehen meine Verträge / Rechnungen niemanden etwas an.Maximal würde ich eine Überlassungserklärung vorzeigen.
 
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WBK kopieren, Original zur Behörde zwecks Eintrag der KW. Wenn die Waffe mit zum Schießstand oder zur Jagd genommen wird, Kopie der WBK und JJ mit und gut.
 
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Hallo und WMH zusammen,

kurze Frage, wenn ich einen Voreintrag für eine Kurwaffe erhalten habe und die Waffe nun erworben habe, darf ich sie dann auch führen oder muss ich warten, bis die Waffe auch komplett in die WBK eingetragen ist?

Was passiert wenn ich die Kurzwaffe auf der Jagd dabei habe, kontrolliert werde und in der WBK nur der Voreintrag vorhandenen ist?

Gruß und WMH

Es besteht ja auch die Möglichkeit eine KW als Jäger zu leihen (ich meine sogar ohne Voreintrag, bitte aber ggf um Richtigstellung) und eine so geliehene KW zu führen. Von daher kann es keinen Sinn machen, dass Du in der von Dir beschriebenen Situation die KW nicht führen dürftest. Notfalls, leihen, bis die Eintragung geritzt ist (mit Leihschein).
 
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WBK kopieren, Original zur Behörde zwecks Eintrag der KW. Wenn die Waffe mit zum Schießstand oder zur Jagd genommen wird, Kopie der WBK und JJ mit und gut.
Die Kopie allein bringt dir nix, Kopien von Dokumenten sind nur beglaubigt was wert
Es besteht ja auch die Möglichkeit eine KW als Jäger zu leihen (ich meine sogar ohne Voreintrag, bitte aber ggf um Richtigstellung) und eine so geliehene KW zu führen. Von daher kann es keinen Sinn machen, dass Du in der von Dir beschriebenen Situation die KW nicht führen dürftest. Notfalls, leihen, bis die Eintragung geritzt ist (mit Leihschein).
Voreintrag zum Leihen macht ja keinen Sinn. Eine KW leihen darf man sich wenn man Inhaber einer WBK ist
 

Fex

Moderator
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Mal andersrum - was genau nötigt dich dazu, die KW mitzuführen, bevor der Eintrag vorgenommen wurde? Sind Umstände eingetreten, die seit dem Erwerb der Waffe das Mitführen auf der Jagd als alternativlos erscheinen lassen?

Wenn ja, könnte man den Eintrag durch persönliches Vorsprechen bei der Waffenbehörde erledigen lassen....
 
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24 Jun 2017
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Wenn ja, könnte man den Eintrag durch persönliches Vorsprechen bei der Waffenbehörde erledigen lassen....

Liegt die letzte Waffeneintragung mehr als 6 Monate zurück, wird durch Rückfrage in Berlin eine Überprüfung des Erwerbers gestartet. Das dauert ein paar Tage. In diesen Fällen gibt's kein " mal eben eintragen ".

@TS

Wohin geht's denn zur Jagd, das Du es auf einmal soooo eilig hast ?
 

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