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In §47 JWMG wird auch auf §5 Absatz 4 und 4 verwiesen. Ob das jetzt für Schwarzwild aktuell zutrifft?Vielleicht wäre es auch hier hilfreich, wenn der Begriff der "Hege" nicht immer nur synonym für "Füttern/Kirren/Bestandsaufbau" stehen würde, sondern wenn man einfach das, was in den Gesetzen (z.B. § 1 Abs. BJG) geschrieben steht vollumfänglich wörtlich nähme.
Der Rest ist nämlich einfach nur dummes Geschwätz Unfähiger oder Unwilliger.
Und wer sich den o.g. § 47 JWMG einmal durchliest, findet dort sehr wohl auch weitere Ansätze über die "Hege" hinaus, was die möglichen Aufgaben einer HG betrifft...
Natürlich können angrenzende Pächter untereinander abstimmen wie man was zu machen hat, eine von der Jagdbehörde bestätigte Hegegemeinschaft ist es dann halt nicht.