unglaublich

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Vielleicht sollte beim Fleppenlehrgang und in der theor. Fahrprüfung die Thematik mal erwähnt werden ?! Immerhin ist das rein rechtlich gesehen keine Bagatelle, wie man sieht. Dann kann sich niemand rausreden.
 
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Beamte

sind verpflichtet, Straftaten zu melden.

Gesetze zu wahren ist die eine Sache, Bagatellverstöße zur Anzeige zu bringen die andere. Da nicht Beamter, bin ich nicht qua Gesetz verpflichtet, solche Verstöße anzuzeigen. Ich muss ja auch nicht jeden Verkehrsrowdy, der mich oder einen anderen Verkehrsteilnehmer grob fahrlässig auf der Straße gefährdet, anzeigen. Obwohl es sicherlich wünschenswert wäre.

Beim Rest stimmen wir überein.

Mbogo
Vermutlich sind wir gar nicht so weit auseinander - bei dem von Dir erwähnten Beispiel eines Verkehrsverstoßes ist grundsätzlich erst auch einmal ein Beamter nicht verpflichtet, eine Straftat zu melden. Das gilt jedenfalls zB für einen Verwaltungsbeamten oder auch einem Beamten im Justizbereich, anders sicher bei einem Polizeibeamten oder einem Staatsanwalt. Der ist aufgrund des Legalitätsprinzips verpflichtet, strafbare Sachverhalte zu verfolgen.
 
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Vermutlich sind wir gar nicht so weit auseinander - bei dem von Dir erwähnten Beispiel eines Verkehrsverstoßes ist grundsätzlich erst auch einmal ein Beamter nicht verpflichtet, eine Straftat zu melden. Das gilt jedenfalls zB für einen Verwaltungsbeamten oder auch einem Beamten im Justizbereich, anders sicher bei einem Polizeibeamten oder einem Staatsanwalt. Der ist aufgrund des Legalitätsprinzips verpflichtet, strafbare Sachverhalte zu verfolgen.
Ich habe 3 Schwäger,

die alle Juristen sind, und Beamte, die bestehen darauf, entsprechend verpflichtet zu sein. Ich denke, die werden‘s wissen. Sie tun‘s aber nicht, weil zumindest einer von ihnen BMW fährt.

Mbogo
 
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ohne Worte....jetzt stürzt sich die B-Presse drauf.
Aus meiner Sicht hat die Polizei alles richtig gemacht.
Wenn das Gericht sowas nicht ahndet, wo kommen wir den da hin?
 

WP

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Volle Zustimmung......die Dödel sollten einfach mal die Generalermittlungsklausel lesen, 163 StPO, ......für die Rennleitung ein MUSS, nicht verhandelbar.......der Herr von "det Janze" ist der Staatsanwalt
 

JIP

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Als wenn wir keine anderen Probleme hätten im Land. Ich finde es lächerlich, von wegen Aneignungsabsicht bei Fahrt zum Tierarzt. Hier hätte man mal aufklären und für die Jagd werben können, aber nein, erstmal Polizei und Anzeige 😵‍💫
 
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Ich habe 3 Schwäger,

die alle Juristen sind, und Beamte, die bestehen darauf, entsprechend verpflichtet zu sein. Ich denke, die werden‘s wissen. Sie tun‘s aber nicht, weil zumindest einer von ihnen BMW fährt.

Mbogo
Ja...in den Glauben verfällt man leicht, dass Juristen sowas ja bestimmt wissen...

Sollten deine Schwäger alle drei bei der Staatsanwaltschaft verbeamtet sein, stimmt das sogar. Sollte dem nicht so sein...und derjenige nicht gleichzeitig zum Jurist auch noch Polizeivollzugsbeamter sein...dann eher nein. Der hundsgemeine deutsche Beamte unterliegt keinem Strafverfolgungszwang. Beamtenrechtliche Internas mal außen vor gelassen, gibt es so etwas schlicht nicht.
 

JIP

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Nachdem der Parallelthread zum 🐎 sich in Luft aufgelöst hat, können wir die Diskussion zur Dienstpflicht zur Strafanzeige und das Märtyertum der Selbstanzeiger ja hier weiterführen. 😂 Nur Spaß 😁
 
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Als wenn wir keine anderen Probleme hätten im Land. Ich finde es lächerlich, von wegen Aneignungsabsicht bei Fahrt zum Tierarzt. Hier hätte man mal aufklären und für die Jagd werben können, aber nein, erstmal Polizei und Anzeige 😵‍💫
Üblicherweise lernt man in der Fahrschule, dass man gefälligst seine Finger von verletzten Wildtieren zu lassen hat.
Das gilt auch für Y-Promis!

Etwas anders beleuchtet:
(Quelle Tag24)
Der juristisch korrekte Tatbestand: Entnahme fremden Eigentums. "Gegen den Autofahrer wird wegen Jagdwilderei ermittelt", bestätigt Polizeisprecher Lukas Reumund (46).

Für die Tierfreunde ein Stich ins Herz. "Wir wussten ja, was mit dem Reh passiert, wenn der Jäger kommt", sagt Katrin Wettin.

Erst als ein richterlicher Beschluss sie dazu zwang, öffnete das Paar sein Auto und gab das verletzte Tier an den Jagdpächter heraus.
Zitat Ende

Dass Polizei/Staatsanwaltschaft da reagieren muss, ist doch klar.
Den Herrschaften reichte ja ganz offensichtlich nicht der Hinweis von Seiten der Polizei, dass sie das Reh nicht einladen durfte, nein, erst musste ein richterlicher Beschluß her. Der Richter wird vor Freude geweint haben, als er sich mitten in der Nacht mit dem Vorgang beschäftigen durfte.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Für die Tierfreunde ein Stich ins Herz. "Wir wussten ja, was mit dem Reh passiert, wenn der Jäger kommt", sagt Katrin Wettin.
So sieht das ganz anders aus.
Wusste sie nicht, dass sie sich strafbar macht,oder war es ihr egal? Habe die Erfahrungen gemacht, daß Menschen in Streß- oder Notsituationen sehr verschieden reagieren. Alles von Weglaufen, Schockstarre bis blindem Aktionismus. Letzteres besonders, wenn die Lage aussichtslos ist. "Da muss man doch noch was machen können" hab ich dann oft gehört. Prinzipiell ja, aber selten das,was der Laie/die Laiin erwartet/erhofft. Tief im Innersten geht es dabei nicht um die Sache ,hier das Reh. Dynamik verstärkt, wenn da noch Familie ist.
Wir ärgern uns immer maßlos, wenn hilflose oder verletzte Personen im Stich gelassen werden. Manchmal aus Angst, das Falsche zu tun. Erste Hilfe kann und muß jeder.
Für den Mitmenschen.
 

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