unglaublich

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Letztes ist oft "Diskussionswürdig". Unfallverursacher ruft JAB 3 Tage nach dem Unfall an, weil die Versicherung einen Unfallbescheinigung haben will.

Hatten wir damals auf dem Forstamt. Es gibt dann keine Bescheinigung, weil man nicht mehr überprüfen kann, ob die denn auch zu Recht ausgestellt würde. Also sofort melden oder eben in die Röhre schauen bzw. einen Gutachter bemühen, der an Hand der Spuren am KFZ die Tierart etc. bestimmt ...
 
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in unserem gemeinsamen Revier haben wir regelmässig Wildunfälle, durch einen Autozulieferer mit Tag/Nacht Lieferverkehr, viele Ostblock-LKW, bzw. Fahrer. Diese melden nichts, beim Grabenmähen im Herbst liegen regelmässig Stoßfänger, Scheinwerfer und Kühlergrills, neben Skeletten in den Gräben. Im Nachbarrevier, einer EJ, die mein Mitpächter gepachtet hat gibt es eine viel befahrene Bundesstraße, da gab es immer die "Montagsunfälle", Am Wochenende wurde ein Firmenwagen zu Bruch gefahren, am Montag ein Wildunfall gemeldet. 99% Fake, weder Plastik-, noch Glassplitter und der Hund zeigte 0 Interesse...
 
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Nur mal so am Rande

Eine KFZ - Wildschadensmeldung kann nur erfolgen, wenn der Wildunfall nachvollziehbar statt gefunden hat. Die Behauptung, man habe Wild angefahren, das dann weg gelaufen sei, reicht im Normalfall ebenso wenig aus wie eine Meldung, die nicht unmittelbar am Unfallort erfolgt. Anderenfalls läuft man als Aussteller ganz schnell Gefahr, Beihilfe zu einem Versicherungsbetrug begangen zu haben.

Man stelle sich vor, das verunfallte KFZ wird einem Gutachter vorgestellt und der stellt fest, es handele sich nicht um Folgen eines Wildunfalls.
 
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Hatten wir damals auf dem Forstamt. Es gibt dann keine Bescheinigung, weil man nicht mehr überprüfen kann, ob die denn auch zu Recht ausgestellt würde. Also sofort melden oder eben in die Röhre schauen bzw. einen Gutachter bemühen, der an Hand der Spuren am KFZ die Tierart etc. bestimmt ...

Ich unterschreibe ja, dass ich es gesehen habe, wo der Schaden am Auto ist und welche Wildart es gewesen ist. Suspekte Anrufe wegen Wildschaden beantworte ich gerne mit einem "Ach was" a la Loriot und verweise auf Versicherungsbetrugsgefahr.
 
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Die sog. "WILDUNFALLBESCHEINIGUNG" ist im Prinzip eine ganz normale Zeugenaussage zur Vorlage bei der Kaskoversicherung des Geschädigten und dient der Beweissicherung. Den Aufwand für diese Beweissicherung entschädigt im angemessenen Umfang die Versicherung.
Sowas kann grundsätzlich jeder ausstellen, oder bezeugen, der ausreichend sachkundig ist, ein im Graben liegendes Stück Haarwild und 'nen kaputten Kotflügel als solches zu erkennen.

Es geht also auch ganz ohne Jäger oder Polizei.
Besser ist aber mit.

Aus der Praxis: Die Polizei fährt nicht immer und überall zum Unfallort und ruft den Jäger inzwischen oft erst nach dem Frühstück an, weil die da keine Lust mehr haben, sich nächtens von einem schlecht gelaunten Jagdpächter wegen der Störung anpöbeln zu lassen.

Es gab da mal eine Idee, bei der in einem Hegering im Wochtakt ein Notfallhandy rumgereicht wurde, das dann von der Polizei zuverlässig 24/7 erreichbar war. Dazu eine Vereinbarung, die dem "Notfalljäger" in den Revieren die erforderlichen Handlungbefugnisse bei Unfällen erteilt.
Klappt aber wohl selten, weil es eben 7mmer und überall die bekannten Stinkstiefel gibt, die jeden geneinsamen Ansatz torpedieren.

Basti
 
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Nur mal so am Rande

Eine KFZ - Wildschadensmeldung kann nur erfolgen, wenn der Wildunfall nachvollziehbar statt gefunden hat. Die Behauptung, man habe Wild angefahren, das dann weg gelaufen sei, reicht im Normalfall ebenso wenig aus wie eine Meldung, die nicht unmittelbar am Unfallort erfolgt. Anderenfalls läuft man als Aussteller ganz schnell Gefahr, Beihilfe zu einem Versicherungsbetrug begangen zu haben.

Man stelle sich vor, das verunfallte KFZ wird einem Gutachter vorgestellt und der stellt fest, es handele sich nicht um Folgen eines Wildunfalls.
Genau!

Deshalb hat vor Jahren ein Bekannter, nach einem ersten Vorfall, den Überläufer in den Kofferraum gepackt und vom Metzger seines vertrauens zerlegen lassen.

Kann ich, 20 Jahre später, nachvollziehen.
 
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Unfallflucht gibt es bei reinem Wildunfall nicht. Also Reh anfahren und Abhauen ist keine Unfallflucht, da herrenloses Wild kein Rechtsgut ist. Kommt es zu einem Personen- oder Sachschaden in Zusammenhang mit dem Wildunfall, wäre es Unfallflucht.

Eine Meldepflicht besteht. Daraus lässt sich wieder etwas ableiten, z.B.. Tierschutz.

Letztes ist oft "Diskussionswürdig". Unfallverursacher ruft JAB 3 Tage nach dem Unfall an, weil die Versicherung einen Unfallbescheinigung haben will. Dann kostet es bei mir schonmal mehr Geld und es wird richtig teuer, wenn ich ein lebendes Stück dann finde. Spassbefreite Polizei ist wenig dagegen
also bei uns in Österreich IST es UNFALLFLUCHT wenn man einfach weiterfährt ohne zumindest den Geschädigten zu verständigen.
 
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also bei uns in Österreich IST es UNFALLFLUCHT wenn man einfach weiterfährt ohne zumindest den Geschädigten zu verständigen.
Bei uns auch, aber nicht bei Wildtieren, denn diese sind herrenlos und somit liegt keine Beschädigung fremden Eigentums vor und somit gar kein Unfall nach der Definition des Straßenverkehrsgesetzes.

Dafür haben die meisten Länder ja wenigstens die Ordnungswidrigkeit im Landesjagdgesetz eingeführt, "Nichtmelden eines Wildunfalls mit Schalenwild".

Also Auffangtatbestand könnte man bei verletzten Wildtieren sogar noch den Tatbestand des Verstoß gegen das Tierschutzgesetz anzeigen, wenn man es einfach liegen lässt und nicht dafür Sorge trägt, dass jemand verständigt wird der die Qualen beendet. Unterlassung ist hier das Stichwort.
 

Wheelgunner_45ACP

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Wenn ein Wildunfall verspätet gemeldet wird, greift auch das Tierschutzgesetz. Unnötiges Tierleid vermeiden. Das sollte man mal mit seiner Polizeidienststelle besprechen. Gibt ja immer wieder die Schlaumeier die wegen Alkohol am Steuer erst verspätet melden.
 
Zuletzt bearbeitet:
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wie soll das Unfallflucht sein wenn der "Geschädigte" verständigt wurde? habe da lang mit unseren Polizisten drüber geredet.
weehlgunner hat das richtig beschrieben.
ist bei uns in der Gegend der Klassiker.
Irgendwann in der Nacht ein Reh umfahren, wegen 2 Promille erst mal nirgends anrufen oder nix bemerken, und dann 2 Tage später um eine Wildunfallbescheinigung bei der Polizei vorstellig werden....
 
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weehlgunner hat das richtig beschrieben.
ist bei uns in der Gegend der Klassiker.
Irgendwann in der Nacht ein Reh umfahren, wegen 2 Promille erst mal nirgends anrufen oder nix bemerken, und dann 2 Tage später um eine Wildunfallbescheinigung bei der Polizei vorstellig werden....
Der Unfall wird ja rechtzeitig gemeldet.... und zwar an die richtige Stelle, nämlich den Jagdberechtigten.

Ob dann die Meldung an die Polizei einen oder zwei Tage später oder gar nicht erfolgt ist eigentlich egal.

Ist vergleichbar mit einem Parkunfall. So lange ich den Geschädigten direkt kontaktiere (und nicht nur über einen Zettel hinter dem Scheibenwischer) und mit ihm alles persönlich Abspreche ist keine Meldung bei der Polizei erforderlich. So sagten es mir jedenfalls die Zuständigen auf dem Polizeiposten.
 

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