Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

Registriert
24 Mai 2020
Beiträge
382
Was ist, wenn ich mal nicht mehr in der Lage ist, die Kiste aufzuschließen, daran denk ich heute noch nicht.

Was soll ich sagen: was interessiert es mich, wenn ich mich nicht mehr drum kümmern kann / brauche, wer wie an meine Waffen kommt?

(sollte doch ganz im Sinne des Gesetzgebers sein)
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Nur ein Brief per Zustellung gilt gesetzlich als zugestellt.
Nachweis liegt beim Absender.
Das ist so nicht richtig. Wie gesagt, Stichwort ist "Zustellfiktion". Dabei wird derzeit diskutiert, ob die "drei Tage" möglicherweise nicht mehr mit der Postrealität in Einklang zu bringen sind, aber das ist ein anderes Thema.

Es ging hier im Kern aber darum, ob es Hol- oder Bringschuld ist, wenn Behörden eine Regelung in einer bestimmten Richtung auslegen bzw. einer gerichtlichen Auslegung allgemein folgen wollen. Dazu hatte ich angeführt, daß es eine Holschuld des Bürgers ist, sich über aktuelles Recht und Rechtsauslegung auf dem Laufenden zu halten. Es bedarf also keinem Nachweis, daß ein Informationsschreiben der Behörde auch wirklich zugestellt wurde.
 
Registriert
11 Aug 2011
Beiträge
3.553
Der Sachbearbeiter meinte, es sei eine Ordnungswidrigkeit. Wenn sich jedoch deswegen
Jemand den Schlüssel aneignet usw., kann daraus eine Straftat werden.
Tolle Aussage des Sachbearbeiters. Gehe ich vor die Tür ist, daß nicht mal eine Ordnungswidrigkeit. Gehe ich dann mit der Waffe in der Hand Geld abheben, wird da glatt ein Verbrechen draus
 
Registriert
15 Aug 2013
Beiträge
112
War heute zum Waffenanmelden bei meiner Behörde (NRW) und habe nachgefragt. Antwort: Schlüssel müssen mindestens in einen 0er Schrank mit Zahlenschloss (habe A und B Schränke mit Bestandsschutz). Infobriefe gehen bald raus, melden oder nachweisen muss man den neuen Schrank nicht, aber bei einer Kontrolle vor Ort gilt der fehlende Schrank als Straftat mit allem, was daraus folgt. Also ist die Sache klar und ich muss einen Würfel nachkaufen, was mir sehr stinkt, aber ist nun mal so.

Da hat der Sachbearbeiter aber viel Stuß erzählt. Wenn du einen B Schrank hast als Altbestand reicht auch der B Schrank mit Zahlenschloss. Steht auch so im Urteil "gleiche Sicherheitsstufe"
 
Registriert
17 Nov 2009
Beiträge
552
Als nächstes kommt vielleicht die zentrale Waffenaufbewahrung bei der Polizei oder so. Dann darf man vor der Nachsuche erst dort vorbei und die Waffe abholen. Womöglich muss man die Aufbewahrung dort noch bezahlen 😂

Letztlich nützt es alles nix - die Schlüssel müssen in einen entsprechenden Schrank. Also kleines Schränkchen mit Zahlenschloss bestellt…
 
Registriert
4 Dez 2013
Beiträge
3.655
Als nächstes kommt vielleicht die zentrale Waffenaufbewahrung bei der Polizei oder so.
Das ist nur ein feuchter Traum einiger völlig Realitätsfremder.

Die Polizeidienststellen wollen ganz sicher nicht rund um die Uhr bewaffnete Privatpersonen ein- und ausgehend haben. Von der Verantwortung für die Verwahrung privaten Eigentums mal ganz abgesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
17 Mrz 2014
Beiträge
199
Da hat der Sachbearbeiter aber viel Stuß erzählt. Wenn du einen B Schrank hast als Altbestand reicht auch der B Schrank mit Zahlenschloss. Steht auch so im Urteil "gleiche Sicherheitsstufe"
Das ist zu hoffen, denn sonst müssten alle mit A-/B-Schlüsselschränken, die seit langem ihre Schlüssel in einem kleinen B-Tresor mit Zahlenschloss verwahrten, um "auf der sicheren Verwahrseite" zu sein und gleichermaßen in weiser Voraussicht dem Urteil entsprachen, ebenfalls neue Schränke kaufen, weil der kleine Schlüsseltresor mangels Waffenverwahrung nicht zwecks Bestandsschutz der Waffenbehörde gemeldet wurde.
 
Registriert
10 Okt 2023
Beiträge
210
Das ist eine mehr als ärgerliche Angelegenheit. Auch wenn einige der Meinung sind das hätte man Orakeln können.
Als ich meinen aktuellen Schrank gekauft habe hat man mir versichert mit Schlüssel seie im Ordnung.

Ich hab mir jetzt einen 1er Schrank für 10 Langwaffen bestellt. Dann gibt's wieder ein bisschen Platz. Einfach das beste draus machen.

Auch wenn's mich abartig ärgert dafür Geld ausgeben zu müssen.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: BAL
Registriert
15 Aug 2013
Beiträge
112
Das ist zu hoffen, denn sonst müssten alle mit A-/B-Schlüsselschränken, die seit langem ihre Schlüssel in einem kleinen B-Tresor mit Zahlenschloss verwahrten, um "auf der sicheren Verwahrseite" zu sein und gleichermaßen in weiser Voraussicht dem Urteil entsprachen, ebenfalls neue Schränke kaufen, weil der kleine Schlüsseltresor mangels Waffenverwahrung nicht zwecks Bestandsschutz der Waffenbehörde gemeldet wurde.
Solange du die Rechnung oder einen sonstigen Nachweis über den Kauf des B Schrankes noch hast kannst du ihn jederzeit melden. Das Gesetz sagt nur, dass du vor dem Stichtag gekauft haben musst. Wann du anmeldest ist egal. Wichtig ist, dass er durchgehend als Waffenschrank genutzt wurde. Auch ein Sachbearbeiter kann das Gesetz nicht ändern.

Als reiner Schlüsselschrank geht auch ein jetzt angeschaffter Schrank mit Zahlenschloss. Die Altbestand Regel gilt ausdrücklich nur für Waffenaufbewahrung.

Als reiner Schlüsselschrank bleibst du innerhalb der für sich zulässigen Sicherheitsklasse

Gruß
 
Registriert
7 Aug 2016
Beiträge
2.081
Hm - wir können hier gerne noch ein bisschen witzeln, aber das hilft nur dem eigenen Wohlbefinden.

Meine Schlüssel ruhen seit knapp 5 Jahren in einem B-Würfel mit Zahlenschloss, der mit
Schwerlastdübeln bündig mit einer Betonwand verbunden ist.
Da keiner meiner Waffenschränke eine höhere Sicherheitsstufe hat, komme ich damit klar.
Meine Motivation war, dass ich eine einfache Systematik wollte, die keinerlei Platz für eine
Diskussion mit dem Amt lässt.
Im Prinzip sperre ich den Würfel auf, nehme da meine Munition mit, dann sperre ich den
Schrank auf, hole einen Donnerstock, verschließe den Schrank, lege den Schlüssel zurück
und das war es. Dieser Würfel war damals für ca. 150,-€ zu haben - subjektiv passt das.

Bei meiner Waffenverwahrungskontrolle 2023 hat man es ähnlich gesehen.
Der Ansprechpartner war eine durchaus ansprechende Person mit relativ hoher Kompetenz
auf diesem Gebiet. Seine §§ hatte er parat, genauso seine Rechte und Pflichten.
Waffentechnisch hatte ich nichts auszusetzen - gefühlt könnte hier eine fundierte Ausbildung
bei der BW verantwortlich sein oder so ähnlich.
Es war die erste Kontrolle bei mir - ich empfand die Situation durchaus als positiv.

Doch.
Nur ein Brief per Zustellung gilt gesetzlich als zugestellt. Nachweis liegt beim Absender.
Dieser Brief hat lediglich einen Verwaltungsakt angeschoben.
Mit diesem Schreiben ist jeder angeschriebene Waffenbesitzer aufgefordert, zeitnah einen
entsprechenden Nachweis zu bringen. Sofern keine Reaktion erfolgt, wird man nachfassen,
evtl. auch gebührenpflichtig. Damit erarbeitet man einen relativ lückenlosen Stand.
Dieser Stand ist für alle zukünftigen Ereignisse dokumentiert.
Aufregen bringt wenig - es wird so ablaufen, weil es politisch gewollt ist.
 
Registriert
3 Jun 2009
Beiträge
752
Nochmal vielen Dank an dieser Stelle an alle die sich konstruktiv an dieser Diskussion beteiligt haben, und ein Extra-Dank an alle, die Links zu günstigen Schränken eingestellt haben !
Noch ein Nachtrag, so wie es aussieht ist es OK, für einen Schlüssel zu einem B-Schrank einen kleinen B-Würfel für die Schlüssel zu besorgen, da hier dann gleiche Sicherheitsstufe. In diesen B-Würfel dürfen dann aber keine Kurzwaffen, da kein Altbestand ! Dafür dann besser direkt einen 0er / 1er Würfel.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
105
Zurzeit aktive Gäste
565
Besucher gesamt
670
Oben