Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Laut Mitteilung eines jagdlichen Mediums erhalten zeitnah alle Legalwaffenbesitzer in NRW Post, um auf die neuen Regeln aus dem OVG-NRW-Urteil (Az. 20 A 2384/20) zur Schlüsselaufbewahrung hinzuweisen, nebst der daraus resultierenden Folgen bei Verstoß.

Warum nun sämtliche Besitzer angeschrieben werden, obwohl den Polizeibehörden bekannt sein müsste, wer schlüssellos verwahrt, erschließt sich nicht. Außerdem gab es nach meiner Erinnerung noch Abstimmungsbedarf für die konkrete Umsetzung, Dafür wird nun recht scharf geschossen.

Aber selbstverständlich werden Sonderkonditionen für die preisintensive Komfortlösung gewährt. Läuft...
 
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FTB

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Tjoa, kann man nichts machen. Die Politik bzw. Gesetzgebung hätte das ganze etwas detaillierter formulieren können. Es erinnert an den Zirkus mit der Magazingröße (nur zwei) von Selbstladen vor ein paar Jahren.
 

JIP

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Bei solchen tollen Nachrichten der staatlichen Prioritätensetzung bei der inneren Sicherheit geht man doch gerne am Montag in die Arbeit in der Gewissheit, die nächsten fünf Monate für diesen Staat arbeiten zu dürfen. War natürlich nur Spaß.😅 Neuen Schrank kaufen und gut.
 
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Das ist ja nett, dass die Polizei informiert, aber auch gleichzeitig die Legitimation sofort jedem der den Schlüssel nicht in einem angemessenen Tresor hat seine Zuverlässigkeit zu widerrufen.

Denke die Preise für kleine Tresore Klasse 0 und 1 gehen in den nächsten Wochen durch die Decke...
 
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Nein, ich muss keinem Mitteilen, wo ich den Schlüssel aufbewahre… Krux ist halt… ihn darf niemand finden! Also auch nicht im Beisein der Kontrolleure den Schlüssel holen. Die bleiben draußen vor der Türe stehen, alle Fensterläden geschlossen, damit auch keiner reinschauen kann…. Dann bereitet man den Schrank und die Kontrolle vor. So in 15 Minuten können sie dann kommen…

Den Schlüssel in einer Geldkasette aufzubewahren, die auf den Tisch steht, ist halt falsch.
 
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Klar, und gibt dem Verdacht Vorschub, dass deine Knarren im Haus rumliegen und du die nochmal eben wegschliessen musst... :ROFLMAO:
 
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Nein!!! Es gibt keinen Grund den Kontrolleuren das Öffnen des Schrankes vorzuführen, vielleicht noch den Code für den Schlüsseltresor verraten… da ist der Offene Schrank, was möchten sie sehen oder kontrollieren.
 
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Dann müsstest du allerdings allein im Haus sein oder ausschließlich Berechtigte, wenn der Schrank schon offen präsentiert werden soll.
 
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Fraglich bleibt, ob man bei einer Kontrolle verpflichtet ist, auch den Aufbewahrungsort des Schlüssels, bspw. in einem anderen Raum oder sogar Haus, inspizieren zu lassen.
 
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Habe gerade zwei 1er Schränke bestellt. Einen für mich und einen für meinen Jagdfreund. Hatte eh schon mit dem Gedanken gespielt und bevor nun die Lieferzeiten und Preise durch die Decke gehen, bin ich lieber der frühe Vogel mit dem Wurm.
 

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