Angebot und Nachfrage, jetzt steigen Preis wie LieferzeitWas mach ich drei Kreuze, dass ich mir am 06.06.17 einen B Würfel mit Zahlenschloss gekauft und den Kassenbon aufgehoben habe. Also genau einen Monat vor Stichtag. Ist ja völlig irrsinnig, was die kleinen 0/1 er Würfel kosten
Anhang anzeigen 249147Der RWJ war heute im Briefkasten und es gibt wieder eine Seite über den "blauen Brief" der Behörden
Das ist doch nur die Zusammenfassung von Kruse. Mich würde mal die Einschätzung des Vizepräsidenten oder des Verbandsjustiziars dazu interessieren und ob man gedenkt, in der Sache etwas zu unternehmen.Anhang anzeigen 249147
Das ist doch nur die Zusammenfassung von Kruse. Mich würde mal die Einschätzung des Vizepräsidenten oder des Verbandsjustiziars dazu interessieren und ob man gedenkt, in der Sache etwas zu unternehmen.
"Etwas unternehmen" ist in diesem Zusammenhang von mir so gemeint, daß eine halbwegs rechtssichere Situation für Jäger in NRW angestrebt werden sollte. Die (unterschiedlichen) Schreiben der Kreispolizeibehörden werfen viele Fragen auf. Die bisherige Antwort "kauf Dir eben einen ausreichend klassifizierten Safe und verwahre die Schlüssel darin" ist kaum geeignet, diese Unsicherheiten aus der Welt zu schaffen.Der LJV NRW wird nichts unternehmen!!
NRW wird leider keine Rechtssicherheit herstellen können, da es sich um ein Bundesgesetz handelt. Da ist die Ampel gefordert und die wartet mit einem Grinsen ob der geschaffenen Rechtsunsicherheit und den Umgang damit."Etwas unternehmen" ist in diesem Zusammenhang von mir so gemeint, daß eine halbwegs rechtssichere Situation für Jäger in NRW angestrebt werden sollte. Die (unterschiedlichen) Schreiben der Kreispolizeibehörden werfen viele Fragen auf. Die bisherige Antwort "kauf Dir eben einen ausreichend klassifizierten Safe und verwahre die Schlüssel darin" ist kaum geeignet, diese Unsicherheiten aus der Welt zu schaffen.
Sind mit Bezug auf das OVG-Urteil auch ausserhalb NRW solche Schreiben versandt oder solche Aufbewahrungsanforderungen gestellt worden?NRW wird leider keine Rechtssicherheit herstellen können, da es sich um ein Bundesgesetz handelt. Da
Die werden nichts unternehmen, weil nan dafür Eier braucht.Das ist doch nur die Zusammenfassung von Kruse. Mich würde mal die Einschätzung des Vizepräsidenten oder des Verbandsjustiziars dazu interessieren und ob man gedenkt, in der Sache etwas zu unternehmen.
Ich gehe davon aus, das jeder Legalwwaffenbesitzer seine Waffen nach den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt und keine "Angst" vor einer Kontrolle hat.Steht doch jedem, der hier dem LJV fehlende Eier unterstellt frei, um eine Kontrolle zu bitten.
Was soll denn der LJV unternehmen? Revision wurde nicht in dem Verfahren zugelassen. Und nun? Was soll der LJV konkret tun?
Trotzdem werde ich meine Behörde demnächst informieren, das sie den Termin der nächsten Kontrolle mit mir abstimmt,