Sowas gibt es in Deutschland nicht. Das wird alles im "normalen" Waffenrecht mitgeregelt.wegen dem Waffen-und Munitionshandels Gesetz
Früher brauchte man das tatsächlich, da mussten die Händler noch ein Munitionshandelsbuch führen. Das ist jedoch mit der Neufassung des WaffG 2002 abgeschafft worden.als Beleg wo hin die Murmeln verkauft wurden
Zitat aus der entsprechenden Bundestagsdrucksache:
Das im Jahre 1972 eingeführte Munitionshandelsbuch hat die an seine Einführung geknüpften Erwartungen nicht erfüllt. Nach den kriminalpolizeilichen Erfahrungen sind seit Bestehen des Gesetzes keine Fälle bekannt geworden, in denen Straftaten mit Hilfe des Munitionshandels-buches aufgeklärt worden sind. In das Munitionshandelsbuch wurden bisher neben den Angaben über den Hersteller der Name des Erwerbers und dessen Erwerbsberechtigung eingetragen. Mit seiner Hilfe kann jedoch die Herkunft der Patronen nicht ermittelt werden. Eine Kennzeichnung jeder einzelnen Patrone mit einer Herstellungsnummer ist aus technischen Gründen nicht möglich. Gleichwohl wird die Beibehaltung des Munitionshandelsbuches aus präventiven Gründen teilweise gefordert. Es entspricht jedoch der Erfahrung, dass potenzielle Straftäter sich die erforderliche Munition nicht über eine Munitionserwerbs-berechtigung beschaffen. Deshalb ist der Wegfall des Munitionshandelsbuches nach § 12 Abs. 3 des bisherigen Waffengesetzes gerechtfertigt.
Seitdem gilt sowohl privat, als auch gewerblich § 34 Abs. 1 WaffG:
"Waffen oder Munition dürfen nur berechtigten Personen überlassen werden. Die Berechtigung muss offensichtlich sein oder nachgewiesen werden."
Eine "Belegaufbewahrung" braucht es waffenrechtlich nicht, das Vorzeigen von Jagdschein/WBK mit MEB/Munitionserwerbsschein genügt völlig.
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