Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Hallo Mitch, bei der letzten Hegeringversammlung wurde von offizieller Seite der VJS auf das Urteil hingewiesen, und dass insbesondere die Landkreise Saarbrücken und Saar-Pfalz bei Überprüfungen sehr penibel seien. Insofern hat das Urteil ggfls. auch bei uns im Saarland Auswirkungen. Es wird halt eben nicht auf ein Urteil auf Bundesebene oder eine Gesetzesänderung gewartet, sondern mit Hinweis auf das Urteil umgesetzt.
Aber nur, wenn das OVG Saarlouis der Sichtweise des OVG Münster folgt, was bisher nicht geschehen ist. Die Vorkommnisse in SB und HOM waren anderer Art, soweit ich weiß, aber eben grenzwertig...
 
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15 Jun 2014
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Es ist kein Notschlüssel beim Schlüsseltresor, weil nicht erlaubt.
Zumindestens in NRW

Ich finde es Klasse das Thüringen das Urteil des OVG Münster nicht als Gesetz interpretiert.
Auszug aus einem heut von mir erhaltenen Schreiben der Polizei (NRW):
Hinweis: Sofern ein Schlüssel für einen Schrank mit Zahlenschloss oder biometrischen Schloss als Alternative Öffnungsmöglichkeit vorhanden ist, kann dieser entweder im Waffenschrank selbst, oder in einem weiteren Waffenschrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss verwahrt werden.
 
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Auf dem Typenschild ist nirgendwo vermerkt ob der Schrank mit Schlüssel oder Zahlenschloss ausgeliefert worden ist. Ich glaube nichtmal das der Hersteller das vermerkt.

Bei mir steht der Typ des Schlosses auf der Rechnung und die wollte die Waffenbehörde schon vor Jahren sehen.

Bei uns sind übrigens immer noch keine Schreiben der Waffenbehörde angekommen....
 
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Okay, wenn ich jetzt einen Waffenschrank A/B mit Zahlenschloss kaufe und darin nur Munition und die Schlüssel für meinen Waffenschrank A/B mit Bestandschutz aufbewahre, dann sollte das doch rechtens sein oder? Denn dann ist der Schlüssel ja in einem Behältnis mit min. Der gleichen Sicherheitsklasse aufbewahrt.
Und da ich dort keine Waffen lagere muss ich den Schrank auch nicht anmelden oder?
 
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Geh mal auf Spotify und höre dir dort den Podcast eines anderen Jagdmediums an, welches den Richter Henning Wetzel zu diesem Thema interviewt.
Empfehlung: kauf dir einen 1er Schrank…
 
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Okay, wenn ich jetzt einen Waffenschrank A/B mit Zahlenschloss kaufe und darin nur Munition und die Schlüssel für meinen Waffenschrank A/B mit Bestandschutz aufbewahre, dann sollte das doch rechtens sein oder? Denn dann ist der Schlüssel ja in einem Behältnis mit min. Der gleichen Sicherheitsklasse aufbewahrt.
Und da ich dort keine Waffen lagere muss ich den Schrank auch nicht anmelden oder?
In B darf nicht Mun und Waffe sein.

Wenn ich Deine B Klasse aufbreche, habe ich dann Waffe und Mun durch einen Aufbruch ?
 
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Okay, wenn ich jetzt einen Waffenschrank A/B mit Zahlenschloss kaufe und darin nur Munition und die Schlüssel für meinen Waffenschrank A/B mit Bestandschutz aufbewahre, dann sollte das doch rechtens sein oder? Denn dann ist der Schlüssel ja in einem Behältnis mit min. Der gleichen Sicherheitsklasse aufbewahrt.
Und da ich dort keine Waffen lagere muss ich den Schrank auch nicht anmelden oder?
Du darfst nichtmals in A oder B den Munitionsschrankschlüssel lagern. Findet man ihn dort, wird die Karte gelocht.
 

BAL

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Okay, wenn ich jetzt einen Waffenschrank A/B mit Zahlenschloss kaufe und darin nur Munition und die Schlüssel für meinen Waffenschrank A/B mit Bestandschutz aufbewahre, dann sollte das doch rechtens sein oder? Denn dann ist der Schlüssel ja in einem Behältnis mit min. Der gleichen Sicherheitsklasse aufbewahrt.
Und da ich dort keine Waffen lagere muss ich den Schrank auch nicht anmelden oder?
Habe genau zu der Frage mit meiner SB telefoniert.
Meine Behörde würde das tolerieren [ot], rät jedoch zu einem Nuller oder Einser weil es sein kann, daß diese Schlüsselnummer ins WaffG aufgenommen wird. Wenn Du dann Pech hast schreiben die mindestens Null rein und dann biste gekniffen.
Andere Behörden in NRW erwarten bereits jetzt mindestens einen Nuller.
 
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Oder es kommt eine Klarstellung in die andere Richtung ins Gesetz, da die andernen Innenministerien von dem Reul/Strobl-Schwachsinn zum guten Teil endgenervt sind.

Was man so hinter vorgehaltener Hand hört.
Bei den Selbstladewaffen ging es ja auch.
 
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Auszug aus einem heut von mir erhaltenen Schreiben der Polizei (NRW):
Hinweis: Sofern ein Schlüssel für einen Schrank mit Zahlenschloss oder biometrischen Schloss als Alternative Öffnungsmöglichkeit vorhanden ist, kann dieser entweder im Waffenschrank selbst, oder in einem weiteren Waffenschrank mit Zahlenschloss oder biometrischem Schloss verwahrt werden.
Ich höre schon das Lachen des Tresornotdienstes,
wo haben Sie denn den Notschlüssel?
na, ganz sicher aufbewahrt, im Schrank
 
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Früher hiess das mal "nicht mit frei zugänglichen Mitteln zu öffnen", also zB mit Besteck, Messern oder anderen Haushaltsgegenständen. Damit waren bessere Geldkassetten schon mal in Ordnung. Und heute reicht ein B-Würfel für einen Altbeständler angeblich nicht mehr aus.
Na da bin ich ja froh, daß der Wahnsinn vorbei ist. Wollte ich mein Werkzeug wegschließen, bräuchte ich mehr als nur einen Tresorraum.
 
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20 Sep 2023
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Das ist naturlich das Nächste: Wo bewahren sie den Die Kettensage und der Winkelschleifer und sind die auch in ein Nuller Schrank.

Hausgemachte Probleme halt.
 
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BAL

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Oder es kommt eine Klarstellung in die andere Richtung ins Gesetz, da die andernen Innenministerien von dem Reul/Strobl-Schwachsinn zum guten Teil endgenervt sind.

Was man so hinter vorgehaltener Hand hört.
Bei den Selbstladewaffen ging es ja auch.
So sehr ich das begrüßen würde, aber ich fürchte Frau Faeser kennt nur eine Richtung: Gegen Legalwaffenbesitzer. Immer. Überall.
 

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