Zur Lektüre:
https://german-rifle-association.de/bmi-will-widerstandsgrad-0-schraenke-einfuehren/
"Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt.
Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann.
Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer absichtslosen fehlerhaften Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, das in der Vergangenheit mehrfach zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Erlaubnisinhaber geführt hat, sinkt dadurch.
Den berechtigten Belangen der Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, wird durch Übergangsregelungen Rechnung getragen."
https://german-rifle-association.de/bmi-will-widerstandsgrad-0-schraenke-einfuehren/
"Daher wird eine Streichung der Norm VDMA 24992 aus dem Waffengesetz unter Beibehaltung des dort genannten DIN-EN-Standards angestrebt.
Dies eröffnet zugleich die Möglichkeit einer Vereinfachung der Aufbewahrungsregelungen dahingehend, dass die getrennte Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die bislang bei der Verwendung bestimmter Sicherheitsbehältnissen für erforderlich angesehen wurde, entfallen kann.
Die Regelungen zur Aufbewahrung werden damit insgesamt einfacher und anwenderfreundlicher gestaltet. Das Risiko einer absichtslosen fehlerhaften Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, das in der Vergangenheit mehrfach zu Verstößen gegen das Waffengesetz und in der Folge zur Entziehung waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen Zweifeln an der Zuverlässigkeit der Erlaubnisinhaber geführt hat, sinkt dadurch.
Den berechtigten Belangen der Besitzer von Sicherheitsbehältnissen, die nicht den neuen Anforderungen entsprechen, wird durch Übergangsregelungen Rechnung getragen."