ehem. Holzlagerplatz jagdlich nutzen

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Als forstlicher Bewirtschafter verschiedener Wälder bitte ich folgendes bei der Anlage von Wildäckern und Wühlstreifen zu beachten: Die Jagdpächter in meiner Zuständigkeit machen auch reichlich davon gebrauch, Holzlagerplätze und Randstreifen in Wildäsungsflächen umzu wandeln. Prnzipiell hab ich damit kein Problem, aber: Immer wieder schütten die Jungs dazu "besseren Boden" auf. Dabei kommt es regelmäßig vor, dass das talseitige Bankett deutlich an Höhe gegenüber der Fortstraße gewinnt, mit der Folge, dass das Wasser nicht mehr von der Straße runter kommt. Bei dem Zustand ist es nurnoch eine Frage der Zeit, bis die Forststraße in Grund und Boden gefahren ist. Es muss klar sein, dass der Erhalt und die Pflege der Forstwege Vorrang hat. Also bitte nicht aufregen (wie bei mir geschehen) wenn der Gräder beim Abziehen der Wege die Bankette wieder mit dem nötigen Gefälle ausstattet und der "gute Boden" anschließend im talseitigen Bestand landet.
 
A

anonym

Guest
nix machen, wenns passt Luderplatz oder kirren das wars dann auch. Wenn der Wald oben ist kommt da wieder Holz zum lagern hin.
dorn
 
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Man kann sicher einen Lagerplatz wie auch immer für die Jagd nutzen, solange der eigentliche Zweck nicht behindert wird (siehe Beispiel Aufschüttungen). Aber wenn größere Investitionen getätigt werden, z.B. der sorgsam gehegte Markstammkohlacker hinter Zaun dann bitte nicht sauer sein, wenn der Platz einfach benötigt wird. Z. B. Käferholzeinschlag, Sturm. Auf jedem Fall mit dem Waldbesizer absprechen. Ein mir bekannter Pächter eines Staatsjagdrevieres wollte mal einen Holzlagerplatz haben, wurde ihm vom damaligen Forstamtsleiter (nicht Baysf sondern Bayerische Staatsforstverwaltung, einem bekannten Öko mit dem Hinweis auf die damit verbundene Steigerung der Biotopqualität und damit Vermehrung des Rehwildes nicht gestattet. Nebenan liegt eine Rodungsinsel mit Feldern von ca. 150 ha. Hab ihm dann ein Stück in meinem Wald gegeben, es findet sich immer ein Weg.
 
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Danke für die Anmerkungen die allesamt prima sind!
Es ist tatsächlich nicht angedacht, den Lagerplatz als Ziergarten für Kohl o.ä. umzugestalten, sondern vielmehr für die Dauer der waldwirtschaftlichen Nichtbenutzung für die jagdliche Nutzung einzusetzen. Ein Wühlstreifen erscheint mir aufgrund der vor Ort befindlichen Situation noch immer für angebracht. Dieses werde ich auch in Kürze nochmals angehen und mittels Fräse den vorhandenen Boden erstmal auflockern. Danach erfolgt die regelmäßige Beschickung und wir werden sehen was passiert. Ansitzeinrichtungen o.ä. werde ich NICHT vor Ort installieren, da der Platz als reine Ablenkung installiert werden soll.

Da im Revier u.a. Strommasten stehen, weiß jemand, ob die Fläche des Fundaments des Strommastes für Wildäcker o.ä. genutzt werden kann / darf? Gibt es da ggfs. Beschränkungen durch den Netzbetreiber? Wir haben einige der Masten im Revier, dafür kaum Wiesen/Brachflächen o.ä. die für Wildäcker herhalten könnten. Die Idee ist nun, eben die besagten Fundamente der Masten für Wildäcker heranzuziehen.

JL
 
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Einfach den Netzbetreiber fragen, alles andere ist Spekulation. Letzte Woche habe ich gesehen dass unter den Masten Miscanthusinseln angelegt wurden. Kommt den Feldrehen sicherlich zu gute wenn weit und breit keine Deckung vorhanden ist. Fasane werden selbst entscheiden ob sie mit der ständigen Ansitzwarte übern Kopf klarkommen. Auf den Strommasten sitzt aber meist nur der Bussard einen längeren Zeitraum, der Habicht allenfalls mal ein paar Minuten, dann geht es weiter.
Miscanthus hat halt den Vorteil dass bei Reparaturen etc. keine Büsche die Arbeiten behindern, Motorsense und gut isses..
 
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Danke erneut. Da wir von einem nahezu reinen Waldrevier sprechen, erübrigt sich das mit der Ansitzwarte für den Habicht... Werde mich mal weiter umhören und ggfs. den Netzbetreiber kontaktieren.

JL
 

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