2000€ wegen Jagdstörung

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Eilert Voss, der Gänsewächter, wurde vom Amtsgericht Emden verurteilt, weil er gegen das Gesetz verstoßen hat
In dem Verfahren am 9. März 2011 vor dem Amtsgericht Emden ging es darum, ob Eilert Voss den Jäger Take W. Hülsebus bei Ausübung der Jagd gestört hat oder nicht. Die Störung hatte ihm das Gericht per einstweilige Verfügung untersagt und 250.000 Euro Strafe angedroht. Es ging also nicht darum, ob man die Jagd auf Gänse im Naturschutzgebiet gut oder schlecht findet.

Heute, am 29.3.2011, wurde von der Richterin Brüggemann im Amtsgericht Emden das Urteil gegen Eilert Voss verkündet. Voss wurde zu 2000 Euro Geldstrafe, ersatzweise je 100 Euro ein Tag Haft verurteilt. Die Kosten des Verfahrens hat Voss ebenfalls zu tragen. In der anschließenden Pressekonferenz, an der ich ebenso wie der Ratsherr der Grünen, Dieter Stolz, teilgenommen habe, wurde hierfür ein Betrag von ebenfalls rund 2000 Euro genannt. Auf die Frage eines örtlichen Journalisten, ob er, Eilert Voss, in die Berufung vor das Landgericht in Aurich gehen würde, kam noch keine endgültige Antwort. Er müsse sich mit seinem Anwalt beraten, so Voss. Das ist auch verständlich. Die Höhe der Geldstrafe wurde in der Pressekonferenz damit begründet, da ein Betrag von 50 Euro sicherlich keine Wirkung nach sich ziehen würde, weil Voss gegenüber einem Zeugen in der Verhandlung gesagt hätte, er würde weiter gegen die Jäger im Deichvorland kämpfen, auch wenn er "dafür in den Knast" gehen müsse.

In der Urteilsbegründung heißt es auch, dass alle 4 Zeugen glaubhaft gewesen seien - und Eilert Voss am 6. und 21.12. die Jäger bei der Ausübung der Jagd gestört hätte. Es ging bei diesem Verfahren, wie gesagt, nicht darum, ob man die Jagd gut heißt oder nicht. Nein, es ging nur darum, ob Eilert Voss die Auflagen des Gerichtes eingehalten hat oder nicht. Und das Urteil ist eindeutig: Voss hat die Auflagen des Gerichtes nicht eingehalten. Ich meine, dass es ein gerechtes Urteil ist. Wo kommen wir in Deutschland hin, wenn jemand die Gesetze bricht und wird dafür nicht bestraft. Ein Verbot, die Jagd in Naturschutzgebieten zu verbieten, kann nur die Politik durch Gesetze durchsetzen.
Quelle FDP Kreisverband Emden
 

tar

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Re: 2000¤ wegen Jagdstörung

"ersatzweise je 100 Euro ein Tag Haft verurteilt."

Nicht schlecht, pro Tag durch dumm rumsitzen 100 EUR zu verdienen...
 
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Gänsewacht viel Ärger macht :roll: .

Respekt dem JAB, der die ganze Sache auch durchgezogen hat
. Hätte vieleicht nicht jeder gemacht. Was wird der blonde Bürgeranwalt sich freuen. Und das ein Ratsherr der Grünen sich für den Verurteilten einsetzt spricht Bände. Viel Spaß in Baden Württenberg.

Wh

Nachtjäger
 
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Nachtjäger 65 schrieb:
...Und das ein Ratsherr der Grünen sich für den Verurteilten einsetzt spricht Bände...
Wh
Nachtjäger

Aus Interesse: Woher hast Du das? Im Thread oben steht lediglich was von "an der Pressekonferenz teilgenommen".
 
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hubertushilf schrieb:
Nachtjäger 65 schrieb:
...Und das ein Ratsherr der Grünen sich für den Verurteilten einsetzt spricht Bände...
Wh
Nachtjäger

Aus Interesse: Woher hast Du das? Im Thread oben steht lediglich was von "an der Pressekonferenz teilgenommen".

Nicht nur das, der Vorsitzende des regionalen ÖJV unterstützt auch den Gänseflatterer :roll:
Schön das der Storr gleich wieder auf die Fresse geflogen ist :mrgreen:
 
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Das schöne ist ja, das man immer wieder zum Lachen verleitet wird, wenn man seine HP besucht. Allzu Köstlich sind seine Ausführungen zu den Bewegungsjagden.
 
A

anonym

Guest
Beide Seiten sind da einander wert. :). Herrliche Provinzposse. Aus der (aufmerksamen und durchaus urteilsfähigen) örtlichen Presse:

In Emden ist der „Tatort” des Geschehens wieder mal ein ganz spezieller, nämlich Petkum, genauer gesagt, das dortige Deichvorland. Wie weiland beim schon legendären Teekabfuhrweg, dessen Öffnung und Schließung ebenfalls schon juristische Instanzen beschäftigte, stoßen auch dieses Mal zwei Spezies frontal zusammen, die einander an Knorrigkeit, Dickschädeligkeit und Sturheit in nichts nachgeben. Es ist eine Art „Clash of civilisations” im Kleinen, also ein Zusammenstoß verschiedener Kulturen auf einem geografischen Terrain, das mal von der Sturmflut und mal vom Blut der Gänse getränkt wird. Während die Tide von keinem Gericht der Welt untersagt werden kann, ist die Jagd auf unschuldige Vögel durch kein Naturgesetz, sondern durch ein Recht geregelt, das von Menschen gesetzt wird. Und letzteres lässt sich unterschiedlich interpretieren, was jener Vogelfreund zu seinen zu Gunsten der Gänse weidlich tut, was die Waidmänner im übrigen zu ihren eigenen Gunsten ebenfalls tun.

Quelle: Emder Zeitung vom Samstag, 5. März 2011, Seite 8, Autor Klaus Fackert
 
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hubertushilf schrieb:
Nachtjäger 65 schrieb:
...Und das ein Ratsherr der Grünen sich für den Verurteilten einsetzt spricht Bände...
Wh
Nachtjäger

Aus Interesse: Woher hast Du das? Im Thread oben steht lediglich was von "an der Pressekonferenz teilgenommen".

Hallo hubertushilf,

das Gerichtsverfahren war vor ein paar Wochen schon einmal Thema hier im Forum mit vielen Emotionen :roll: und einigen Links zu den örtlichen Zeitungen, und in einem der damaligen Links war die Position des dortigen Grünen klar ersichtlich, daher meine Aussage.

Wh

Nachtjäger
 
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Nutria schrieb:
Eilert Voß ist eine Gänsekenner vom Feinsten und macht absolut tolle Bilder........wie Claas wohl gerne bestätigen wird :lol: :lol: ..nich Claas :roll:
Nutria

Ich bin auch ein Gänsekenner.... so mit Rotkraut und Klos :mrgreen:
 
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viel zu fett!!!!! Cholesterin? Nein Danke!
eine schöööööne Weihnachtsgans bescherte einem Bekannten zuletzt eine ausgesprochen schmerzhafte Gallenkolik.... ob es das wert war?
 
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carcano schrieb:
Beide Seiten sind da einander wert. :). Herrliche Provinzposse. Aus der (aufmerksamen und durchaus urteilsfähigen) örtlichen Presse:

In Emden ist der „Tatort” des Geschehens wieder mal ein ganz spezieller, nämlich Petkum, genauer gesagt, das dortige Deichvorland. Wie weiland beim schon legendären Teekabfuhrweg, dessen Öffnung und Schließung ebenfalls schon juristische Instanzen beschäftigte, stoßen auch dieses Mal zwei Spezies frontal zusammen, die einander an Knorrigkeit, Dickschädeligkeit und Sturheit in nichts nachgeben. Es ist eine Art „Clash of civilisations” im Kleinen, also ein Zusammenstoß verschiedener Kulturen auf einem geografischen Terrain, das mal von der Sturmflut und mal vom Blut der Gänse getränkt wird. Während die Tide von keinem Gericht der Welt untersagt werden kann, ist die Jagd auf unschuldige Vögel durch kein Naturgesetz, sondern durch ein Recht geregelt, das von Menschen gesetzt wird. Und letzteres lässt sich unterschiedlich interpretieren, was jener Vogelfreund zu seinen zu Gunsten der Gänse weidlich tut, was die Waidmänner im übrigen zu ihren eigenen Gunsten ebenfalls tun.

Quelle: Emder Zeitung vom Samstag, 5. März 2011, Seite 8, Autor Klaus Fackert

@ Carcano

Was möchtest Du uns denn damit sagen? Dass es in diesem Streit - wie es denn allgemein so üblich ist - mindestens zwei Parteien mit unterschiedlichen Auffassungen gibt? Das ging aus dem Eingangsstatement ja bereits hervor. Da hat eseine juristische Auseinandersetzung gegeben, in der jemand verurteilt wurde, weil er offensichtlich gegen ein Urteil verstoßen hat. As simple as that!

Was unterscheidet denn - in diesem konkreten Fall - die urteilsfähige von der nicht urteilsfähigen Presse? Das genutzte Wording im Sinne 'unschuldiger Vögel'? Wenn es unschuldige Vögel gibt, muss es j auch schuldige geben. WIe zeichnen die sich denn aus? Clustern wir jetzt in juristisch unschuldige und schuldige Arten oder bedienen wir uns nur einiger billiger Emotionshupen?

Oder wolltest Du andeuten, dass der ÖJV auch 'ne Meinung hat und nur noch kein Mikro findet, in das er das möglichst öffentlichkeitswirksam tuten kann?

Grosso
 
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