Eilert Voss, der Gänsewächter, wurde vom Amtsgericht Emden verurteilt, weil er gegen das Gesetz verstoßen hat
In dem Verfahren am 9. März 2011 vor dem Amtsgericht Emden ging es darum, ob Eilert Voss den Jäger Take W. Hülsebus bei Ausübung der Jagd gestört hat oder nicht. Die Störung hatte ihm das Gericht per einstweilige Verfügung untersagt und 250.000 Euro Strafe angedroht. Es ging also nicht darum, ob man die Jagd auf Gänse im Naturschutzgebiet gut oder schlecht findet.
Heute, am 29.3.2011, wurde von der Richterin Brüggemann im Amtsgericht Emden das Urteil gegen Eilert Voss verkündet. Voss wurde zu 2000 Euro Geldstrafe, ersatzweise je 100 Euro ein Tag Haft verurteilt. Die Kosten des Verfahrens hat Voss ebenfalls zu tragen. In der anschließenden Pressekonferenz, an der ich ebenso wie der Ratsherr der Grünen, Dieter Stolz, teilgenommen habe, wurde hierfür ein Betrag von ebenfalls rund 2000 Euro genannt. Auf die Frage eines örtlichen Journalisten, ob er, Eilert Voss, in die Berufung vor das Landgericht in Aurich gehen würde, kam noch keine endgültige Antwort. Er müsse sich mit seinem Anwalt beraten, so Voss. Das ist auch verständlich. Die Höhe der Geldstrafe wurde in der Pressekonferenz damit begründet, da ein Betrag von 50 Euro sicherlich keine Wirkung nach sich ziehen würde, weil Voss gegenüber einem Zeugen in der Verhandlung gesagt hätte, er würde weiter gegen die Jäger im Deichvorland kämpfen, auch wenn er "dafür in den Knast" gehen müsse.
In der Urteilsbegründung heißt es auch, dass alle 4 Zeugen glaubhaft gewesen seien - und Eilert Voss am 6. und 21.12. die Jäger bei der Ausübung der Jagd gestört hätte. Es ging bei diesem Verfahren, wie gesagt, nicht darum, ob man die Jagd gut heißt oder nicht. Nein, es ging nur darum, ob Eilert Voss die Auflagen des Gerichtes eingehalten hat oder nicht. Und das Urteil ist eindeutig: Voss hat die Auflagen des Gerichtes nicht eingehalten. Ich meine, dass es ein gerechtes Urteil ist. Wo kommen wir in Deutschland hin, wenn jemand die Gesetze bricht und wird dafür nicht bestraft. Ein Verbot, die Jagd in Naturschutzgebieten zu verbieten, kann nur die Politik durch Gesetze durchsetzen.
Quelle FDP Kreisverband Emden
In dem Verfahren am 9. März 2011 vor dem Amtsgericht Emden ging es darum, ob Eilert Voss den Jäger Take W. Hülsebus bei Ausübung der Jagd gestört hat oder nicht. Die Störung hatte ihm das Gericht per einstweilige Verfügung untersagt und 250.000 Euro Strafe angedroht. Es ging also nicht darum, ob man die Jagd auf Gänse im Naturschutzgebiet gut oder schlecht findet.
Heute, am 29.3.2011, wurde von der Richterin Brüggemann im Amtsgericht Emden das Urteil gegen Eilert Voss verkündet. Voss wurde zu 2000 Euro Geldstrafe, ersatzweise je 100 Euro ein Tag Haft verurteilt. Die Kosten des Verfahrens hat Voss ebenfalls zu tragen. In der anschließenden Pressekonferenz, an der ich ebenso wie der Ratsherr der Grünen, Dieter Stolz, teilgenommen habe, wurde hierfür ein Betrag von ebenfalls rund 2000 Euro genannt. Auf die Frage eines örtlichen Journalisten, ob er, Eilert Voss, in die Berufung vor das Landgericht in Aurich gehen würde, kam noch keine endgültige Antwort. Er müsse sich mit seinem Anwalt beraten, so Voss. Das ist auch verständlich. Die Höhe der Geldstrafe wurde in der Pressekonferenz damit begründet, da ein Betrag von 50 Euro sicherlich keine Wirkung nach sich ziehen würde, weil Voss gegenüber einem Zeugen in der Verhandlung gesagt hätte, er würde weiter gegen die Jäger im Deichvorland kämpfen, auch wenn er "dafür in den Knast" gehen müsse.
In der Urteilsbegründung heißt es auch, dass alle 4 Zeugen glaubhaft gewesen seien - und Eilert Voss am 6. und 21.12. die Jäger bei der Ausübung der Jagd gestört hätte. Es ging bei diesem Verfahren, wie gesagt, nicht darum, ob man die Jagd gut heißt oder nicht. Nein, es ging nur darum, ob Eilert Voss die Auflagen des Gerichtes eingehalten hat oder nicht. Und das Urteil ist eindeutig: Voss hat die Auflagen des Gerichtes nicht eingehalten. Ich meine, dass es ein gerechtes Urteil ist. Wo kommen wir in Deutschland hin, wenn jemand die Gesetze bricht und wird dafür nicht bestraft. Ein Verbot, die Jagd in Naturschutzgebieten zu verbieten, kann nur die Politik durch Gesetze durchsetzen.
Quelle FDP Kreisverband Emden