Abwicklung: Verkauf einer Waffe inkl. Optik, SD und Munition von D nach A

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Hallo zusammen,
ich wollte mal Euer Schwarmwissen abfragen:
Ein Waidmann aus Österreich will bei mir einen Donnerstock erwerben.
Den Donnerstock will er übernehmen mit Optik, SD und Munition.
-
Wie ist das Prozedere, wenn ich keinen Importeur nutzen will?
Mein Ansatz wäre:
* Der Kollege beantragt den Import bei seiner Bezirkshauptmannschaft (?).
* Mit dieser Importgenehmigung muss ich die Exportgenehmigung bei meinem Amt beantragen.
* Sobald die Exportgenehmigung vorliegt
- kann der Kollege die betreffenden Teile abholen.
- kann ein entsprechender Verfrachter beauftragt werden.
---
Sollte ein Verfrachter beauftragt werden, muss die Munition separat vom Rest verschickt werden.

:unsure: ... stimmen die vorstehenden Details, oder habe ich etwas vergessen?

Ein Dankeschön für Eure Unterstützung - Gruß
 
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7 Jan 2019
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Der Versand geht aber sicher nur zu einen Büchsenmacher in AT oder?
Da der Private Versand von Waffen u. Munition in Österreich nur von Waffenhändler zu Waffenhändler erlaubt ist.
 
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29 Nov 2023
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Ich würde mich in solch einem Fall im Vorfeld mit meiner zuständigen Behörde in Deutschland abstimmen. Du darfst Deine Waffe nur an einen Berechtigten überlassen. Für die deutsche Behörde ist dabei wahrscheinlich unerheblich, zu welchen Bedingungen in Austria Langwaffen erworben werden dürfen, aber zu welchen Bedingungen Du einen Export einer Langwaffe beantragen und veranlassen willst, interessiert die sehr. Ich würde jedenfalls lieber vorher fragen als nachher Probleme zu bekommen.
 
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3 Jan 2006
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Es ist in seltenen Fällen hilfreich, an das zuständige Amt zu verweisen.
Wenn man aber vor dem Absenden eines Posts die vorliegenden Beiträge lesen würde, so könnte man sich, den in diesem Fall unnötigen Hinweis, sparen.
 
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21 Dez 2023
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Ich würde mich in solch einem Fall im Vorfeld mit meiner zuständigen Behörde in Deutschland abstimmen. Du darfst Deine Waffe nur an einen Berechtigten überlassen. Für die deutsche Behörde ist dabei wahrscheinlich unerheblich, zu welchen Bedingungen in Austria Langwaffen erworben werden dürfen, aber zu welchen Bedingungen Du einen Export einer Langwaffe beantragen und veranlassen willst, interessiert die sehr. Ich würde jedenfalls lieber vorher fragen als nachher Probleme zu bekommen.
Der Österreicher beantragt eine Einfuhrgenehmigung.
Mit dieser bekommt der Deutsche eine Ausfuhrgenehmigung.
Fertig!
Hatte ich in Österreich binnen 10 Minuten mit persönlicher Vorsprache.
 

Wheelgunner_45ACP

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@Bodo_XJ Ja, das passt so. Innerhalb der EU muss erst der Einführende die Einfuhrerlaubnis beantragen. Die bekommt er nur bei vorliegender Erwerbsberechtigung. Dass ist dann für die von dir zu beantragende Ausfuhrgenehmigung bei deinem Amt der Nachweis dass eine gültige Erwerbserlaubnis vorliegt. Hab das umgekehrte Spiel erst hinter mir, da ich eine Flinte aus Italien importiert habe.

Für den Versand muss der Erwerber sich schlau machen, ob du von DE aus direkt an ihn oder an eine Waffenhändler seiner Wahl senden musst. Die Regularien kenn ich nicht
 
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Mega & Mega - ein ganz großes Dankeschön in die Runde!
Eure Rückmeldungen waren sehr hilfreich (y)
 

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