Andernach: Versuchter Raub bei der Jagdausübung

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Ist schon länger her. Aber das Notwehrrecht umfasst auch das Eigentum. Der Fall schlug Wellen, weil der Richter erstinstanzlich anders entschied, auch zum Erstaunen der Staatsanwaltschsft.
Sicherlich, es umfasst sogar die Ehre. Aber man muss verstehen, dass das eingesetzte Abwehr-Mittel bei Ehre und Eigentum vor Gericht anders bewertet wird als beim Rechtsgut Gesundheit, Leib und Leben.
Mag in Texas und Südafrika anders entschieden werden als in D.
Wenn der wegrennt ist halt der Angriff auf die eigene Gesundheit nicht mehr gegenwärtig, sondern nur noch der Angriff auf das Eigentum Karnickelbüchse.
Was man auch selber mit sich tragen kann, wenn man es übertrieben hat, sollte auch nicht unterschätzt werden.

Teile aber die Einschätzung der Besonnenen: es ist vermutlich nicht so passiert und Oma findet das Magazin bei der Grabpflege wieder.
 
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Von den Magazinen kann er 3 haben scheiß drauf, soll sich die Pol kümmern... Die Büchse gibt es nur aus kalten Fingern.
 
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Aber nur wenn die KW durchgeladen ist und das Mindset und Training passt. Unvorbereitet is da nix zu machen. Bei SE war mal Trainingsziel unter 1,5s vom Holster bis erster Schuss. Die Videos mit 7m zeigen, dass es kaum bis nicht reicht und das Messer viel anrichtet..
Ok....aber sorry wenn ich das so sage...eine nicht durchgeladene Kurzwaffe ist lediglich ein nutzloses Stück Metall...
Wer das nicht kann (und da hat @Westwood mit seinen 1 % recht), sollte die angestrebte Beute ziehen lassen und in Deckung gehen. Wir sind hier nicht im Kino. Wer's nicht drauf hat, soll's lassen. Genauso wie alle Schlaumeier die glauben, dass sie in einer solchen Situation eine rechtliche Bewertung vornehmen. Das tuen andere im Nachgang, die Monate oder Jahre Zeit dafür haben.
 
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Sicherlich, es umfasst sogar die Ehre. Aber man muss verstehen, dass das eingesetzte Abwehr-Mittel bei Ehre und Eigentum vor Gericht anders bewertet wird als beim Rechtsgut Gesundheit, Leib und Leben.
Mag in Texas und Südafrika anders entschieden werden als in D.
Wenn der wegrennt ist halt der Angriff auf die eigene Gesundheit nicht mehr gegenwärtig, sondern nur noch der Angriff auf das Eigentum Karnickelbüchse.
Was man auch selber mit sich tragen kann, wenn man es übertrieben hat, sollte auch nicht unterschätzt werden.

Teile aber die Einschätzung der Besonnenen: es ist vermutlich nicht so passiert und Oma findet das Magazin bei der Grabpflege wieder.
Der Fall wurde hier ja intensiv diskutiert. Ist schon etwas her. Mit Ehrerhaltung hatte der Freispruch aber nichts zu tun.
 
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Dazu ist das größte "Problem" nur Angaben zur Person zu machen und den Rest vom Advokaten des geringsten Misstrauens erledigen zu lassen. Das Alles in einer mitunter völlig emotionalen Notlage oder unter Schock.
 
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Bin ich glücklich, in einer sehr friedlichen, dünn besiedelten Gegend zu wohnen. Die größte Gefahr lauert hier nachts im Wald darin, dass man sich schön auf die Schnauze legt. Aber offensichtlich kenne ich die schlimmen Ecken unseres Landes einfach nicht. Hier hat auf jeden Fall keiner Angst im Dunklen… 😂

Aber Spaß beiseite: Hätten einige der hier geäußerten Fantasien nicht spätestens nach diesen Post aufhören müssen?

Jagd-Waffen sind zum Jagen, für nix anderes.
 
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Wird so ein Räubender eigentlich auch wegen illegalen Waffenbesitzes verknaddelt wenn er später geschnappt wird?
 
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Glaub ich nicht. Das wird dann bewertet mit „in Tateinheit mit besonders schwerem Raub“ - hierzulande addiert man nicht die Straftaten zusammen, sondern bestraft das schwerwiegndste Delikt. Anders als in den USA z.B.
 
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Ok....aber sorry wenn ich das so sage...eine nicht durchgeladene Kurzwaffe ist lediglich ein nutzloses Stück Metall...
Wer das nicht kann (und da hat @Westwood mit seinen 1 % recht), sollte die angestrebte Beute ziehen lassen und in Deckung gehen. Wir sind hier nicht im Kino. Wer's nicht drauf hat, soll's lassen. Genauso wie alle Schlaumeier die glauben, dass sie in einer solchen Situation eine rechtliche Bewertung vornehmen. Das tuen andere im Nachgang, die Monate oder Jahre Zeit dafür haben.
Deswegen schrub ich ja unter #85, dass zur Selbstverteidigung die Kurzwaffe suboptimal ist, ein Jagdmesser viel effizienter. Da kommt man auch noch dran, wenn der Angreifer von hinten beide Arme umklamnert. Ein Stich in den Oberschenkel und dann hochziehen bis in die Leistengegend stoppt den Angreifer mindestens so weit, dass er die Umklammerung lockert oder aufgibt.
 
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Mindeste Mittel für was? Notwehr ist es nicht mehr, wenn er davonläuft und eine potenzielle Gefahrenabwehr zählt nicht. Vielleicht sammelt er ja nur oder ist ein Jagdgegner.
Wirst angegriffen, darfst schießen. Sonst nicht.

Stimmt leider nicht . Da gibt es sogar unterschiedliche Möglichkeiten dazu . Informieren dich mal.
 

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