Anerkennung von Jagdaufseherlehrgängen

Fex

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§ 48 JWMG​

Der bestätigte Wildtierschützer ist im Revier, in dem er bestätigt ist, jagdausübungsberechtigt. Wird im Jagdschein eingetragen.
 
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Ja ich bin für Föderalismus, doch nicht bei der Jagd, Bildung und Gesundheit. Selbst habe ich meinen Jagdschein und JagdaufseherLehrgang in Hessen gemacht. Die Jagdaufseherausbildung in Kranichstein war eine super Fortbildung kann ich nur empfehlen. Doch die Frage der Anerkennung ist einfach nur ärgerlich,ich wünsche mir eine bundeseinheitliche Ausbildung zum Jagdaufseher mit anschließenden Fachgespräch.
16 Bundesländer entsprechend viele Landesämter welche sich mit der Ausbildung beschäftigen einfach zu viele Köche welche ihre eigene Suppe kochen , für mich ein unmöglicher Zustand und eine Verschwendung von Steuergeldern. Wmh
 
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In RLP

werden Jagdaufseher nicht mehr bestätigt, Prüfung egal.

Gruß,

Mbogo
 
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Das Hessische Jagdgesetz § 31 unterscheidet sogar in Jagdaufseher mit Lehrgang und Prüfung und Jagdaufseher nur mit Jagdschein
ein durcheinander auf Bundesebene eher schon peinlich, würde ich so meine Firma führen ich wäre sofort pleite
 
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Amtlich bestätigte Jagdaufseher in Hessen sind in einigen Belangen dem JAB gleichgestellt.
Das Revier wird im JS eingetragen und er/sie zahlt nur die halbe JS Gebühr.
Hundesteuer wird auch reduziert.

Und Kurse sind leider nicht mehr in Kranichstein. :cool:
Aktuell in Lich, kostet 550 plus 45€ Prüfungsgebühr und dauert 2 Wochen mit anschließender Prüfung. Also nicht so eine larifari Veranstaltung.
Voraussetzung, jagdpachtfähig, Fallenjagdlehrgang und er muss wenigstens einen Hund auf Prüfung geführt haben.
Das mit dem Hund ist seit 2016 nicht mehr so.
 
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Das Hessische Jagdgesetz § 31 unterscheidet sogar in Jagdaufseher mit Lehrgang und Prüfung und Jagdaufseher nur mit Jagdschein
ein durcheinander auf Bundesebene eher schon peinlich, würde ich so meine Firma führen ich wäre sofort pleite
Das war wohl der Not geschuldet Jagdaufseher mit Prüfung zu finden.
Wobei Jagdaufseher ohne Prüfung und amtliche Bestätigung kaum mehr Rechte als Begeher haben.
Eigentlich soll nur jemand benannt sein, der sich im Fall der Abwesenheit des JAB um krankes oder veendetes Wild kümmert.
 
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Eine Bestätigung
Das war wohl der Not geschuldet Jagdaufseher mit Prüfung zu finden.
Wobei Jagdaufseher ohne Prüfung und amtliche Bestätigung kaum mehr Rechte als Begeher haben.
Eigentlich soll nur jemand benannt sein, der sich im Fall der Abwesenheit des JAB um krankes oder veendetes Wild kümmert.
Eine Bestätigung der Jagdbehörde erfolgt aber nur bei Jagdaufsehern mit Prüfung!
 
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Eine Bestätigung der Jagdbehörde erfolgt aber nur bei Jagdaufsehern mit Prüfung!

die "anderen" müssen ja der Behörde auch nicht benannt werden...

Übrigens ist genau diese extreme Unterschiedlichkeit der Regelungen und der jeweiligen Befugnisse genau der Grund, weswegen die entsprechenden Lehrgänge und ggfs. Prüfungen der Länder KEINE gegenseitige Anerkennung erfahren.
 
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Ich halte mich da

an die Auskunft der UJB, die mir erteilt wurde, als ich einen solchen bestätigen lassen wollte. Der selbst bekam von nämlicher UJB die identische Auskunft.

Mbogo

Dann hat entweder das Sachbearbeiter der UJB die Rechtslage nicht begriffen - oder Du hast die falsche Frage gestellt!

Es ist FALSCH, dass es in RLP keine bestätigten Jagdausfseher mehr gibt - das Gesetz kann auch ein kleiner UJB-SB nicht außer Kraft setzen;
es ist FALSCH, dass es egal ist, ob dafür eine Prüfung absolviert werden muss oder nicht - das Gesetz kann auch ein kleiner UJB-SB nicht außer Kraft setzen;;
es ist aber RICHTIG, dass die UJB von sich aus keine (schriftliche) Bestätigung für den JA ausstellt, der JA somit im Zweifelsfall nichts Schriftliches "vom Amt" über seine Stellung in der Hand hat.
 
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Dann hat entweder das Sachbearbeiter der UJB die Rechtslage nicht begriffen - oder Du hast die falsche Frage gestellt!
Schön,

dass Du es besser weisst. Allerdings habe ich nicht die falsche Frage gestellt, sondern bin persönlich da aufgeschlagen, mit Prüfungszeugnis usw. in der Hand.

Die Antwort lautete, das in RLP die Behörden keine Jagdaufseher mehr bestätigen. Grundsätzlich, seit Jahren nicht mehr (die Anfrage stellte ich vor ca. 5 Jahren …). Es stünde mir aber frei, ihm als Jagdaufseher einen BGS zu erteilen und ggf. bestimmte Autorisierungen dazu, die sonst nur dem Pächter zustehen. Nur hätte die Behörde nichts damit zu schaffen.

Mbogo
 
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Ich habe jetzt nicht alles gelesen. In Hessen hat mir die UJB bestätigt das ich (Pächter) einen Antrag (für die Person mit Prüfung) stellen kann und der dann genehmigt wird.
 

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