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Müsste aber auch im Jagdgesetz von S-H zu finden sein@Mitch danke, das kenne ich.
Das sagt aber nix drüber aus, ob der JAB einen zusätzlichen Jäger ins Revier aufnehmen darf!
Müsste aber auch im Jagdgesetz von S-H zu finden sein@Mitch danke, das kenne ich.
Das sagt aber nix drüber aus, ob der JAB einen zusätzlichen Jäger ins Revier aufnehmen darf!
In RLP
werden Jagdaufseher nicht mehr bestätigt, Prüfung egal.
Gruß,
Mbogo
Das mit dem Hund ist seit 2016 nicht mehr so.Amtlich bestätigte Jagdaufseher in Hessen sind in einigen Belangen dem JAB gleichgestellt.
Das Revier wird im JS eingetragen und er/sie zahlt nur die halbe JS Gebühr.
Hundesteuer wird auch reduziert.
Und Kurse sind leider nicht mehr in Kranichstein.
Aktuell in Lich, kostet 550 plus 45€ Prüfungsgebühr und dauert 2 Wochen mit anschließender Prüfung. Also nicht so eine larifari Veranstaltung.
Voraussetzung, jagdpachtfähig, Fallenjagdlehrgang und er muss wenigstens einen Hund auf Prüfung geführt haben.
Nein,In RLP
werden Jagdaufseher nicht mehr bestätigt, Prüfung egal.
Gruß,
Mbogo
Das war wohl der Not geschuldet Jagdaufseher mit Prüfung zu finden.Das Hessische Jagdgesetz § 31 unterscheidet sogar in Jagdaufseher mit Lehrgang und Prüfung und Jagdaufseher nur mit Jagdschein
ein durcheinander auf Bundesebene eher schon peinlich, würde ich so meine Firma führen ich wäre sofort pleite
Eine Bestätigung der Jagdbehörde erfolgt aber nur bei Jagdaufsehern mit Prüfung!Das war wohl der Not geschuldet Jagdaufseher mit Prüfung zu finden.
Wobei Jagdaufseher ohne Prüfung und amtliche Bestätigung kaum mehr Rechte als Begeher haben.
Eigentlich soll nur jemand benannt sein, der sich im Fall der Abwesenheit des JAB um krankes oder veendetes Wild kümmert.
Eine Bestätigung der Jagdbehörde erfolgt aber nur bei Jagdaufsehern mit Prüfung!
Ich halte mich daUnfug! s. § 33 Abs. 2 LJG RLP
Ich halte mich da
an die Auskunft der UJB, die mir erteilt wurde, als ich einen solchen bestätigen lassen wollte. Der selbst bekam von nämlicher UJB die identische Auskunft.
Mbogo
Schön,Dann hat entweder das Sachbearbeiter der UJB die Rechtslage nicht begriffen - oder Du hast die falsche Frage gestellt!