Beizen auf Krähen ohne BGS

Registriert
12 Jul 2009
Beiträge
9.626
Beizjägerin schrieb:
Natürlich gehören sie zum Jagdgebiet! Daher frag ich den Pächter/Jagdleiter und niemand anderen. Außerdem ist ortsnah nicht gleichzusetzen mit befriedet :roll:

Versuch hier nicht ständig irgendwie die Gesetze zu biegen und Schlupflöcher zu finden. Das macht ganz miesen Eindruck und fällt auf alle Falkner zurück. Also hör auf damit!!! Wenn du wo beizen, sprich JAGEN willst - frag den zuständigen JÄGER um Erlaubnis. So und nicht anders.

Seh ich auch so.....

aber manche Leute meinen immer die Grenzen des Erlaubten ausloten zu müssen,und das nicht unbedingt deswegen,weil sie vorhaben selbst so zu handeln,sondern weil es genug Eggsberten gibt,die in mancher Hinsicht erstmal sensibilisiert werden müssen....siehe den Ausgangsfall.....

Und wer sich die Juristerei mit seinen Spitzfindigkeiten(unverständlicherweise) eben als hobby erkoren hat,kann sich durchaus an solchen jagdrechtlichen "Problemen" reiben.....
 
Registriert
17 Nov 2010
Beiträge
7
Ich wollte hier NIEMANDEM auch in irgendeiner Weise zu Nahe treten, im Gegenteil. Ich jage im Übrigen selber nur da, wo ich darf, Ende.

Ich erlebe aber auch, dass mir in der einen Stadt das ORdnungsamt als Polizeibehörde die Erlaubnis auf Stadtgebiet für Krähen erteilt - da fahr ich aber 90 km hin und 90 km zurück -, das Ordnungsamt meiner Verbandsgemeinde im gleichen Bundesland allerdings die Erlaubnis verweigert, weil sie sich nicht zuständig fühlt. Meine untere Jagdbehörde sagt das gleiche. Ist doch komisch, dass außerhalb befriedeter Bezirke alles so einfach ist, innerhalb - wo es vom GEsetzgeber ja auch möglich ist - keiner und/oder alle mitreden wollen. Auf Friedhöfen geh ich auf Karnickel, da musste ich mich mit dem Grünflächenamt kurzschließen.

Möchte meine Lage schildern, damit ihr nachvollzieht, warum ihr mich missverstanden habt. Will keine Schlupflöcher finden, ich möchte nur ruhigen Gewissens meinen Vogel an mehr Wild bringen, und dass möglichst OHNE 346 Behörden gefragt zu haben.

Trotzdem ein kurzer Dank an Beizjägerin für den Alternativvorschlag. Ist definitiv einfacher, ABER die Frage bleibt:

WER DARF AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN IN STÄDTEN/KREISEN/VERBANDSGEMEINDEN AUSSTELLEN?

(In der Hoffnung nun keinen noch mehr auf die Barrikade zu bringen, sorry!)
 
A

anonym

Guest
I
WER DARF AUSNAHMEGENEHMIGUNGEN IN STÄDTEN/KREISEN/VERBANDSGEMEINDEN AUSSTELLEN?

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube das der Pächter in den bef. Bezirken die in seinem Revier liegen etwas zu sagen hat. Diese Flächen sind im Pachtvertrag als nicht jagdlich nutzbar ausgewiesen. Ergo hat der Pächter dort nichts zu melden ZB.

Das Revier hat xxx ha Fläche, davon sind xxx ha jagdlich nutzbar

Was bef Bezirke sind kann man in den § LJG und BJG nachlesen. Desweiteren hat die UJB in Absprache mit der OJB die Möglichkeit weitere Gebiete als in den Gesetzen agegeben zu bef Bezirken zu erklären. das ist dann für den JAB bindent.

Die für den Bereich zuständige Untere Jagdbehörde stellt die Ausnahmegenehmigung für den bef. Bezirk aus. Da das Jagdrecht an Grund und Boden gebunden ist darf Sie die Genehmigung aber erst auf Antrag des Grundstückeigners ausstellen.

Zum Beispiel
Das heißt wenn auf einem Firmenareal nach dem Gesetz jagdbare Tiere ( Rabenvögel. Kaninchen ,Füchse etc ) zu Schaden gehen muß der Grundstückseigner den Antrag auf Bejagung im bef. Bezirk bei der UJB stellen. Er kann dabei der Behörde mitteilen das der Jäger XY die qualifizierte Person seines Vertrauens ist und das man dieser Person die Ausnahmegenehmigung für den Bezirk erteilen möge. Daran ist Die Behörde aber nicht gebunden. Sie kann andere Personen bestimmen.
 
Registriert
7 Jul 2003
Beiträge
5.210
Floydian82 schrieb:
..... und dass möglichst OHNE 346 Behörden gefragt zu haben.

......

vergiss es, dafür lebst du im falschen Land.
In den Bundesländern in denen die Krähen dem Jagdrecht unterliegen ist es am einfachsten, musst dich nur mit dem Jagdausübungsrechtsinhaber auseinandersetzen, in der Regel: Jagdpächter und Eigenjagdinhaber.
In den anderen Bundesländern sind diese melodischen und wunderhübschen Singvögel dem Naturschutzrecht zuzuordnen und da kannst dich nur durch die Amtsstuben kämpfen.
Ohne spezielle Erlaubnis mal eben den Vogel auf Krähen anwerfen endet mit verzückter Bevölkerung und Stress in den Amtsstuben.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
92
Zurzeit aktive Gäste
473
Besucher gesamt
565
Oben