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Nein, nach WaffG verbotener Gegenstand.
Erwerb, Besitz, Nutzung verboten. Hast du einen ist der Jagdschein weg.
; Ja, es geht um Deutschland. Nach DJT ist das mit dem Laser ja wohl so wie so nicht möglich, oder ist wenigstens der Besitz, oder die Benutzung auf dem Schießstand erlaubt?
Nein, nach WaffG verbotener Gegenstand.
Erwerb, Besitz, Nutzung verboten. Hast du einen ist der Jagdschein weg.