Bezahlt, Ware nie bekommen

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10 Apr 2006
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Meine Mutter hat bei einem deutschen Zoofachhandel (Name nenne ich noch nicht!) Fischfutter im Wert von 200€ übers Internet bestellt und über Vorkasse bezahlt. Als meine Mutter dann nach einer Wartezeit von 4 Wochen bei denen anrief, weil keine Lieferung erfolgte, sagten die, sie wissen von nichts. :evil: Gleichzeitig aber sandten sie uns eine Willkommens Mail zu ihrer Internetkundschaft!
Meine Mutter liess daraufhin den Weg des Geldes von der Bank überprüfen, welche uns dann mitteilte, dass das Geld am gewünschten Zielort angelangt sei- will also heissen, dass die vom Zoofachhandel uns betrügen! :evil:

Nun meine Frage: Wie sollen wir reagieren? Ihnen sagen, dass wenn die Lieferung nicht umgehend erfolgt, wir rechtliche Schritte einleiten werden?

Hattet ihr auch schon solche Erfahrungen sammeln müssen? Wie habt ihr reagiert?

Danke im Voraus
Mit verärgerten Grüssen Thomas
 
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Mahnung per Einschreiben, Frist setzen (z.B. 1 Woche). Danach (wie in der Mahnung angekündigt) einen Anwalt einschalten. Dann geht es meistens sehr schnell.

Gut, dass Ihr die fristgerechte Bezahlung nachweisen könnt.

Viel Glück,
Froderik
 

hem

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Hallo Porco!

Mahnung per Einschreiben, Frist setzen (z.B. 1 Woche). Danach (wie in der Mahnung angekündigt) einen Anwalt einschalten.

Entweder so, oder als Variante die Ankündigung, das Du - bez. Deine Mutter - nach Verstreichen der Frist bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Betruges einreichen wirst.

Gerade Geschäftsleute meiden dunkle Flecken auf Ihrer weissen Weste wie der Teufel das Weihwasser. :roll:

Viele Grüsse und viel Glück!

hem
 
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Anrufen, mit der Buchhaltung verbinden lassen ( Namen notieren), bezüglich eines am....... eingegangenen Betrages über.... € mit dem Verwendungszweck..... nachfragen.

Wenn das alles nichts hilft kannst Du immernoch abmahnen und danach einen Anwalt einschalten.

Gerade heutzutage kann eine einzige falsche Ziffer den Betrag ins Datennirwana der betreffenden Buchhaltung schicken....

Gruß
Manfred
 
A

anonym

Guest
Servus Porco,

meine Nachfolgefrage könnte auch gleich eine Antwort für Dich beinhalten:

Frage:

Könnte seine Mutter die Buchung nicht rückgängig machen?
 
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6 Jan 2002
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@ Dude

Geht meines Wissens nur solange der überwiesene Betrag nicht auf dem betreffenden Konto gebucht ist. In der Regel funktioniert die Stornierung einer Überweisung nur am selben Tag der Ausführung oder bei falschem Empfänger (falsche Kontonummer z.B.).

Gruß
Manfred
 
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Genau den Fall hatte ich mal mit ein parr Schuhen. Der Händler hatte noch eine Internetseite, der Laden war aber Insolvent, d.h. seine Hausbank rückte das eingezahlte Geld nicht raus. Weder zurück zu mir, noch an den Händler, wenn ich seinen Worten glauben darf. Ich bin dann einfach hier zur Polizei gefahren und habe ihn angezeigt wegen Betruges. Nach nur 4 Tagen hatte ich dann plötzlich mein Geld zurück. Und dieses ohne Nebenkosten wie Anwalt u.s.w.

Gruß

Pomdaim
 
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10 Apr 2006
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Der Dude schrieb:
Servus Porco,

meine Nachfolgefrage könnte auch gleich eine Antwort für Dich beinhalten:

Frage:

Könnte seine Mutter die Buchung nicht rückgängig machen?

Vielen Dank für den Tipp. Ich werde ihr das sagen, dann kann sie es einmal probieren!
@all:
Danke für eure Tipps! :)
Ich werde mal schauen, was sich machen lässt! Auch die variante mit der Polizei, dafür ohne Anwalt und somit Nebenkosten werde ich mal anschauen!
 
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3 Jan 2006
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Frage:

Könnte seine Mutter die Buchung nicht rückgängig machen?[/quote]

Nein, geht nur bei Bankeinzugverfahren/ Abbuchungsverfahren.
 
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Ob es das schnellste ist, bleibt abzuwarten, denn der Sachverhalt liegt dann wohl in Entscheidung der Staatsanwaltschaft. 8)

Ich habe bei det STA Leipzig einen solchen Fall nun seit 9 Monaten 'liegen'...


Klaus
 
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-..seit neun Monaten liegen. Dann hast Du wahrscheinlich einen dickfälligen Profi als Gegner. Otto Normalbürger kriegt Angst wenn die Polizei plötzlich vor der Tür steht. Wenn du hier eine Anzeige aufgibst, wird zur Klärung des Sachverhalts der Angezeigte dort von der Ortspolizei besucht. Diese reicht meist schon.

Gruß

Pomh
 
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3 Feb 2004
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kuno schrieb:
Frage:

Könnte seine Mutter die Buchung nicht rückgängig machen?

Nein, geht nur bei Bankeinzugverfahren/ Abbuchungsverfahren.[/quote]

Bankeinzugs- respektive Abbuchungsverfahren sind 2 grundlegen verschiedene Dinge!!!!

BEZ geht 6 wochen zurück. Juristisch länger. Im Falle einer Insol. auch bis auf 1 Jahr.

Abb. geht meines wissens 3 Tage. Dann ist deadline!

Target
 

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