Bin angezeigt worden, brauche kurze Information

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Habe ich mit meinem Vater jetzt nochmal besprochen...

Es sieht bei näherer Betrachtung tatsächlich mehr wie eine Bürokratenreaktion auf die ordnungsgemäße Verkaufsmeldung des Verkäufers hin aus (man muss natürlich bedenken, dass die Waffenrücksendung noch nicht angegeben wurde); und weil wir uns jetzt nicht auch noch selber Probleme machen wollen, fangen wir mit diesem Gegenanzeigenkram gar nicht erst an....

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Schwatvogel ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Carola Raetz:
Schwatvogel hat jedenfalls nicht erwähnt, dass der Händler informiert worden ist.

Gruß
Carola


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Ich wars nicht
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[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Carola Raetz ]
<HR></BLOCKQUOTE>

Wir reden hier von einer Anzeige. Das ist etwas anderes als der Schrieb, der ins Haus flattert, wenn man nicht innerhalb einer Frist angemeldet hat. Dann nämlich handelt es sich um ein Verfahren (Ordnungswidrigkeit), bei dem erst mal um Stellungnahme gebeten wird.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwatvogel:
Es sieht bei näherer Betrachtung tatsächlich mehr wie eine Bürokratenreaktion auf die ordnungsgemäße Verkaufsmeldung des Verkäufers hin aus (man muss natürlich bedenken, dass die Waffenrücksendung noch nicht angegeben wurde); und weil wir uns jetzt nicht auch noch selber Probleme machen wollen, fangen wir mit diesem Gegenanzeigenkram gar nicht erst an...<HR></BLOCKQUOTE>

In dem Fall muß ich sagen, daß Dein Posting hier in erster Linie auf Dich selbst kein gutes Licht wirft, Schwatvogel!

Bevor Du anderen Leuten Anzeigen vorwirfst, wäre es mehr als angebracht, die eigene Post sorgfältig zu lesen.

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: doggenvater ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von doggenvater:


Wir reden hier von einer Anzeige. Das ist etwas anderes als der Schrieb, der ins Haus flattert, wenn man nicht innerhalb einer Frist angemeldet hat. Dann nämlich handelt es sich um ein Verfahren (Ordnungswidrigkeit), bei dem erst mal um Stellungnahme gebeten wird.
<HR></BLOCKQUOTE>

Das ist bei einer Anzeige nicht anders werter Doggenvater! Auch da wird um Stellungnahme (Anhörung) gebeten!
Es handelt sich um eine "Ordnungswidrigkeiten-Anzeige", oder sehe ich das Falsch?

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Jagdkönig ]
 
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ja. auch da wirst Du um Stellungnahme gebeten.

ABER: aus dem Text geht hervor, ob es sich um eine Anzeige handelt oder um eine nennen wir es mal Anfrage wegen einer Kontrollmitteilung einer anderen Verwaltungsbehörde....

Das ist zumindest in Köln und in der Eifel definitiv so, und ganz ehrlich: ich könnte kaum glauben, daß es woanders anders ist.

Was wohl definitiv aus SVs Unterlagen nicht hervorgeht, ist das der Verkäufer angezeigt hat. Mithin also eine Vermutung, und damit sollte man in diesen Fällen mehr als vorsichtig sein.

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: doggenvater ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von doggenvater:
ja. auch da wirst Du um Stellungnahme gebeten.

ABER: aus dem Text geht hervor, ob es sich um eine Anzeige handelt oder um eine nennen wir es mal Anfrage wegen einer Kontrollmitteilung einer anderen Verwaltungsbehörde....

Das ist zumindest in Köln und in der Eifel definitiv so, und ganz ehrlich: ich könnte kaum glauben, daß es woanders anders ist.

Was wohl definitiv aus SVs Unterlagen nicht hervorgeht, ist das der Verkäufer angezeigt hat. Mithin also eine Vermutung, und damit sollte man in diesen Fällen mehr als vorsichtig sein.

[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: doggenvater ]
<HR></BLOCKQUOTE>


Ich nehme an der gute Händler hat die zuständige Behörde verständigt über den Verkauf der Waffe.
Die eine Kreispolizeibehörde informiert die für Schwatvogel zuständige!
Vermerk beim Sachbearbeiter im Rechner, versehen mit einem Stichtag wann die Kanone gemeldet sein soll.
Am Tag X blinkt rot im Rechner "Schwatvogel-Waffenmeldung"!
Genauer Sachbearbeiter stellt fest, Schwatvogel hat ordnungswidrig gehandelt.
Klarer Fall erstmal Anzeige wegen Verstoß gegen das Waffengesetz!
Nix konkretes wird er da schreiben, und um Stellungnahme/Anhörung bitten!
Oder direkt Geldbuße etc., was nicht der Fall ist!
Der Händler wird kaum ein Interesse haben Schwatvogel anzuzeigen!
Das ist Behördensache!
Kriegt man aber nur dann alles raus, wenn Schwatvogel mal da auf dem Amt antanzt!
Oder wie schon von mir beschrieben, den großen Dienstweg einschlagen indem man per Anwalt Akteneinsicht verlangt!
Horrido, ich habs hinter mir....
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Schwatvogel:
...

Es sieht bei näherer Betrachtung tatsächlich mehr wie eine Bürokratenreaktion auf die ordnungsgemäße Verkaufsmeldung des Verkäufers hin aus ...
<HR></BLOCKQUOTE>

Dann sei auch so fair und korrekt und nimm Deine "Warnung vor dem Händler" aus Seite 1 dieses Threads !
 

M03

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Carola Raetz:
Bist du sicher, dass es sich um eine böswillige Anzeige des Händlers handelt? Es könnte doch auch sein, dass der Händler im Glauben der Verkauf wäre abgewickelt, nur seiner Pflicht zur Meldung innerhalb von 14 Tagen nachgekommen ist und die Behörde sofort reagierte, da die Anmeldung nicht vorlag.

Gruß
Carola
<HR></BLOCKQUOTE>


und bevor ich dann meine Kunden anschwärzen würde , könnte man sich ja erst mal drüber unterhalten.

Der Händler wird ja wohl gewußt haben das die Waffe zurückkommt.

Gerhard
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jagdkönig:



Ich nehme an der gute Händler hat die zuständige Behörde verständigt über den Verkauf der Waffe.
Die eine Kreispolizeibehörde informiert die für Schwatvogel zuständige!...
<HR></BLOCKQUOTE>

Meines Wissens nach ist das anderst. Die Waffenhändler müssen die Behöre informieren die für den Erwerber einer Waffe zuständig ist.
 
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Schwatvogel hat jedenfalls nicht erwähnt, dass der Händler informiert worden ist.

Gruß
Carola


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Ich wars nicht
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[ 07. Juli 2005: Beitrag editiert von: Carola Raetz ]
 

M03

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Carola Raetz:
Schwatvogel hat jedenfalls nicht erwähnt, dass der Händler informiert worden ist.

<HR></BLOCKQUOTE>


Wie dem auch sei....bevor ich zum Behördenbüttel werde, hätte ich mich mit meinem Kunden in Verbindung gesetzt. Kontaktdaten waren ja vorhanden.


Gerhard
 

M03

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Carola Raetz:
Schwatvogel hat jedenfalls nicht erwähnt, dass der Händler informiert worden ist.

<HR></BLOCKQUOTE>


Wie dem auch sei....bevor ich zum Behördenbüttel werde, hätte ich mich mit meinem Kunden in Verbindung gesetzt. Kontaktdaten waren ja vorhanden.


Gerhard
 
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Der Händler wurde nicht im Vorfeld informiert, jedoch lag das obligatorische Rückgabeschreiben bei.
Immerhin ist es jetzt fast eine Woche her, dass ich das Paket aufgegeben habe, daher gehe ich davon aus, dass er es inzwischen erhalten hat.
 
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Tach auch,

nu mal'n büschen langsamer. Der Begriff "Anzeige" wird im allgemeinen gern falsch aufgefasst. Der Verkäufer hat vermutlich nichts anderes getan, als pflichtgemäß die Veräußerung der Waffe bei der für den Erwerber zuständigen Behörde anzuzeigen (was Carola ja auch schon so geschrieben hat).
Ich würde mich in so einem Fall unverzüglich mit der zuständigen Ordnungsbehörde in Verbindung setzen, um den Sachverhalt zu klären. Bevor ich dies allerdings schriftlich mache, suche ich das klärende Gespräch am Telefon (nett und freundlich hilft meist weiter!).
Nicht auf jede "Anzeige" muß man gleich überreagieren und rechtliche Schritte einleiten. Wegen meiner Kraftstoffanzeige hab ich mein Armaturenbrett jedenfalls noch nicht verklagt... *grins*

Gruß g.
 

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