BKA - Unterschied legale und illegale Waffen

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Kriminalität mit Schußwaffen: Legal, illegal, scheißegal

Das Waffenrecht gehört in Deutschland zu den Gesetzen, die in regelmäßigen Abständen verschärft werden. Wo sonst der Ruf nach mehr Freiheit, mehr Eigenverantwortung und mehr Vertrauen des Staats in seine Bürger erschallt, gilt beim Waffenrecht das Gegenteil. Immer enger soll der Spielraum sein, immer reglementierter der Besitz, immer höher die Hürden, immer schärfer die Maßnahmen und immer härter die Strafen für Verstöße.

Die jüngste Verschärfung des Waffenrechts ist gerade mal seit einem viertel Jahr in Kraft. Seitdem werden Antragsteller für eine Waffenbesitzkarte vom Verfassungsschutz durchleuchtet, jedes einzelne Waffenteil muß mit einer Nummer versehen sein, damit der gesamte Lebenszyklus einer Waffe – von ihrer Herstellung bis zur Unbrauchbarmachung – über das nationale Waffenregister nachvollziehbar ist. Werden bestimmte Teile der Waffe ersetzt, erlischt die waffenrechtliche Erlaubnis.

Waffenbesitzer wie Jäger müssen nachweisen, daß sie jede einzelne ihrer Kurz- und Langwaffen auch regelmäßig benutzen und diese nicht nur im Schrank stehen oder liegen. Außerdem wurde der Besitz von Magazinen mit einer bestimmten Schußzahl verboten (Langwaffen mehr als zehn Patronen, Kurzwaffen mehr als 20 Patronen).

Keine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Waffen


Kritiker solcher Maßnahmen argumentierten in der Vergangenheit stets damit, daß die meisten Verbrechen, bei denen eine Schußwaffe im Spiel ist, mit illegalen Waffen begangen werden, eine Verschärfung des Waffenrechts also nicht zu einem weniger an Kriminalität führt. Beispielsweise werden bei Raubüberfällen zumeist erlaubnisfreie Schußwaffen (Gas- oder Luftpistolen) oder eben illegale erlaubnispflichtige Waffen benutzt. Das gleiche gilt für Körperverletzungen oder Morde. Lediglich bei Selbsttötungen spielen erlaubnispflichtige legale Schußwaffen statistisch eine Rolle.

Bisher ließ sich das auch über die Lagebilder „Waffenkriminalität“ des Bundeskriminalamts (BKA) nachweisen. Doch eine Änderung des Meldeverfahrens führte dazu, daß eine Unterscheidung zwischen legalen und illegalen Waffen in der Statistik nicht mehr möglich ist. Bekannt geworden ist dies durch eine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hess. Der ehemalige Polizeihauptkommissar hatte sich gewundert, warum bis 2015 in den Lagebildern des BKA unter dem Punkt „Sicherstellung von Waffen“ noch zwischen legalen und illegalen Waffen unterschieden wurde, dann aber plötzlich nicht mehr.

In einer ersten Antwort erläuterte ihm das Bundesinnenministerium Ende November vergangenen Jahres, daß dies auf eine „systembedingte Umstellung“ zurückzuführen sei. So sei der „kriminalpolizeiliche Meldedienst (KPMD)“, der die Daten für die Statistik bislang zusammentrug, durch den „Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV)“ ersetzt worden. Diese Umstellung habe dazu geführt, daß eine Aufschlüsslung zwischen legalen und illegalen sichergestellten Waffen derzeit nicht möglich sei.

Auf eine Nachfrage Hess’, ob dies in Zukunft wieder möglich sei, antwortet das Bundesinnenministerium Anfang Dezember, dies sei der Fall, „sobald eine vollständige Anlieferung durch die Verbundteilnehmer hinsichtlich des Waffendeliktes mit dem dazu gehörenden Tatbestandsmerkmal (z.B. illegaler Waffenbesitz) erfolgt“. Ein konkreter Zeitpunkt hierfür könne aber nicht benannt werden.


Damit jedoch wollte sich der AfD-Abgeordnete nicht zufrieden geben und fragte ein weiteres Mal nach, wann genau eine Aufschlüsselung nach illegalen und legalen Schusswaffen in den amtlichen Kriminalstatistiken wieder erfolgen werde. Die Antwort überraschte den 49 Jahre alten früheren Polizisten. „Eine statistische Aufschlüsselung nach sichergestellten legalen und illegalen Schusswaffen ist im Bundeslagebild ‘Waffenkriminalität’ zukünftig nicht mehr vorgesehen“, schrieb ihm Innenstaatssekretär Hans-George Engelke.

Eine Entscheidung, die Hess nicht nachvollziehen kann. Er wirft der Union vor, in dieser Frage auf die Linie der Grünen eingeschwenkt zu sein. Nun könnten künftig „alle sichergestellten Waffen zur Begründung für weitere Waffenrechtsverschärfungen herangezogen werden, obwohl legale Feuerwaffen bei Straftaten kaum Verwendung finden“, warnt er. Zum Beweis führt der Abgeordnete das letzte vollständige Lagebild des BKA von 2015 heran.

Damals waren von 470 sichergestellten Waffen 72,4 Prozent erlaubnisfreie Gas-, Alarm- oder Luftdruckwaffen. 27,6 Prozent waren erlaubnispflichte Schußwaffen, von denen sich jedoch nur 4,9 Prozent in legalem Besitz befanden. Entsprechend deutlich fällt seine Kritik an der Änderung der Statistik aus. „Mit lückenhaften Statistiken schürt das Bundesinnenministerium den Generalverdacht gegen gesetzestreue Sportschützen und Jäger. Das ist inakzeptabel.“ Das BKA-Lagebild zur Waffenkriminalität müsse deshalb so schnell wie möglich wieder zwischen legalen und illegalen Schusswaffen unterscheiden.

Daß dies erfolgt, ist jedoch unwahrscheinlich. Die Gegner der nächsten Waffenrechtsverschärfung könnten ja sonst wieder auf die offiziellen Kriminalstatistiken verweisen. Und bei der jüngsten Änderung des Waffengesetzes waren auch nicht die Grünen, SPD und Linkspartei die treibende Kraft,
sondern das von der CSU geführte Bundesinnenministerium.
 
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Lüderitz schreibt: Zitat:

Waffenbesitzer wie Jäger müssen nachweisen, daß sie jede einzelne ihrer Kurz- und Langwaffen auch regelmäßig benutzen und diese nicht nur im Schrank stehen oder liegen.


Ist das so? Wäre mir neu.
 
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War auf eine Anfrage der AFD hin entstanden.
Wird für Sportschützen und auch Jäger alles schwerer werden in Zukunft.
Die Wahrheit wird solange hin und her gebogen bis es irgendwie ins Bild passt.
 
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wenn man jetzt mal ganz böse denken würde, (was hier natürlich niemand macht) könnte der ein oder andere Politiker der Anti AFD Koalition (die es aber auch nur in meiner Theorie geben wird) allein schon diese Anfrage der AFD nutzen, um die AFD noch weiter ins Abseits zu stellen.
 
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Es werden Legalwaffenbesitzer "in die Ecke gestellt" zu "den Bösen", und das ausnahmsweise mal nicht von den üblichen Berufshetzern, sondern von der Verwaltung.

Früher mal war der Trick mit der "Assoziations-/Kontaktschuld" undenkbar, heute in unserem (?) Land ein ganz normales Lenkungsinstrument. Fortschritt!
....die Verwaltung wird/wurde , durch sorgsame "Personalentscheidungen" , auch auf Linie gebracht, genauso wie die Justiz , nix neutral und unabhängig kannste knicken.....
Grüße +WMH Olli
 
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der große Vorteil von illegalen Waffen ist, (fast) niemand weiß davon, somit wird man eher selten und zumindest viel weniger als gesetzestreue Legalwaffenbesitzer von irgendwelchen Kontrollen gegängelt.
Auch im Fall von Notwehr unter Einsatz von Schusswaffen gibt es eigentlich viel weniger Probleme danach.
Nachtrag : Auch mit solchen Nebensächlichkeiten wie NWR oder WBK muss man sich nicht rumärgern
 
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Guest
Lüderitz schreibt: Zitat:

Waffenbesitzer wie Jäger müssen nachweisen, daß sie jede einzelne ihrer Kurz- und Langwaffen auch regelmäßig benutzen und diese nicht nur im Schrank stehen oder liegen.


Ist das so? Wäre mir neu.
warte doch bitte die Zeit ab nicht so ungeduldig spätestens in 2022 fällt das Jägerbedürfnis und der bedarf an Waffen muß mit einer Jagderlaubnis nachgewiesen werden jedes Jahr so wie heute schon in NL.
Kein Jagderlaubnisschein keine Waffen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Kurzwaffen gibt es dann nur noch für Hundeführer und Jagdpächter in Rahmen des Jagdschutzes und bestätigte Jagdaufseher.
 
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