Böse Messer bei Discounter

A

anonym

Guest
basti schrieb:
Es reicht, das Ding im Einkaufswagen aus dem Laden zu schieben.....

Machen! Und bei Ärger Musterklage anstrengen.

Aber für Ärger fehlt die Grundlage: da die Messer im WaffG eben nicht als Waffen definiert sind, übrigens Absicht der Politiker, fallen die Messer somit auch nicht unter die Regelungen durch das WaffG. Also de facto kein Führverbot.

Wurde aber an anderen Stellen schon bekannt gegeben. 8)

Jörn
 
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1.395
Gleich am Do eins besorgen :lol:
Also natürlich nur in einem kleinen Möbeltresor zu transportieren :lol: :lol: :lol:
 
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3.141
Und schon könnte man sich auf den Parkplatz stellen und allen Leuten erzählen, daß das neue WaffG fast alle betrifft, ihnen eine Broschüre in die Hand geben und sie gleich den 12-Punkte-Plan unterschreiben lassen, aber auf das Naheliegende kommt man mal wieder nicht. :evil:

PS: Lokalreporter einladen zu der Aktion - so wachen die Leute dann mal auf.
 

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