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Nach Bayern und Thüringen sieht auch Niedersachsen keinen Handlungsbedarf zur Änderung der bisherigen Kontrollpraxis...
Über die Brücke gehe ich (noch) nicht. Bei der Hegeringversammlung im März wurde ausdrücklich auf die Problematik hingewiesen.Auch aus dem Saarland jetzt offiziell kein Handlungsbedarf, außerdem „Dementsprechend gilt im Saarland auch das widersinnige Gebot aus Nordrhein-Westfalen oder Baden-Württemberg n i c h t, dass der Schlüssel nicht bei sich getragen oder ein Zweitschlüssel nicht in einem Bankschließfach gelagert werden dürfe“
Da did Info erst heute kam, müssten das heute abend ja die top-news sein. Dann berichte doch gerne, ob es bestätigt wurde…Heut Abend bin ich auf einem Waffenrechtsseminar von der VJS. Da bin ich mal gespannt, ob es dazu wirklich was offizielles seitens des Ministeriums gibt...
Wenn nicht das Wörtchen "zunächst" alle Aussagen nur nach jetziger Auffassung relativiert. Wer weiß wann der Wind sich dreht...Stimmt Du hast Recht!!!
Hab die Mail eben erst gesehen... Sehr erfreulich
„Zunächst“ heißt in diesem Fall, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht getroffen wird.Wenn nicht das Wörtchen "zunächst" alle Aussagen nur nach jetziger Auffassung relativiert. Wer weiß wann der Wind sich dreht...